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Vollständige Version anzeigen : Muay Thai vor dem Gesetz



N1one
18-07-2009, 10:26
Hallöchen,

mich beschäftigt schon seit längerem eine frage, wie steht man als ausübender Thai boxer vor dem gesetz dar wenn es "auf der straße" zum austausch von physischer interaktionen kommt?? ...ach herrlich umschrieben:D:D:D...... gilt man da tatsächlich als waffe auf 2 beinen oder fällt das in den bereich sv?

Rachegott
18-07-2009, 10:27
Das hängt davon ab wer als erstes zuschlägt bzw. versucht zu zuschlagen und wie hart dein Angriff ist!!

Kenji the next Lee
18-07-2009, 10:29
Hallöchen,

mich beschäftigt schon seit längerem eine frage, wie steht man als ausübender Thai boxer vor dem gesetz dar wenn es "auf der straße" zum austausch von physischer interaktionen kommt?? ...ach herrlich umschrieben:D:D:D...... gilt man da tatsächlich als waffe auf 2 beinen oder fällt das in den bereich sv?

kommt auf den schliff der waffe an :D

Immerfroh
18-07-2009, 10:31
Hallöchen,

mich beschäftigt schon seit längerem eine frage, wie steht man als ausübender Thai boxer vor dem gesetz dar wenn es "auf der straße" zum austausch von physischer interaktionen kommt?? ...ach herrlich umschrieben:D:D:D...... gilt man da tatsächlich als waffe auf 2 beinen oder fällt das in den bereich sv?

Hängt vom Gegner(vorbestraft?,Zeugen,Alkohol usw.) und vom Richter ab(ob er dich als nettes Burschen oder brutalen Schläger sieht).
Wenn du schon einige Vorstrafen wegen Körperverletzung oder andere Klamotten auf dem Kerpholzhast,sieht es nicht so jut für dich aus.

Singst du aber im Kirchenchor bist ehrenamtliches Mitglied beim DRK ,nicht vorbestraft und kommst da in Birkenstocks zum Gericht,hast gute Karten:D

Rachegott
18-07-2009, 10:34
Singst du aber im Kirchenchor bist ehrenamtliches Mitglied beim DRK ,nicht vorbestraft und kommst da in Birkenstocks zum Gericht,hast gute Karten:D

Klingt nach der Biographie des perfekten Kämpfer!!!:D:D

N1one
18-07-2009, 10:36
also vorbestraft bin ich noch nicht, doch beim kirchenchor muss ich leider auch passen:D:D, also hängt es praktisch von der härte ab mit der ich angreife? wobei das ja eigentlich allgemein gilt. aber ich dachte immer das wenn man in einem kampfsport verein tätig ist gelten vllt besondere regeln.

Kenji the next Lee
18-07-2009, 10:38
also vorbestraft bin ich noch nicht, doch beim kirchenchor muss ich leider auch passen:D:D, also hängt es praktisch von der härte ab mit der ich angreife? wobei das ja eigentlich allgemein gilt. aber ich dachte immer das wenn man in einem kampfsport verein tätig ist gelten vllt besondere regeln.

naja wird sicher ein unterschied sein ob du ihn zerstörst und ihm auf den boden alle körperteile brichst oder ihm eine gerade verpasst nach der er keine lust mehr hat oder? :gruebel:

Rachegott
18-07-2009, 10:41
Thai Clinch >Knie an Kopf> Uppercut> Ground and Pound> Naked Choke

Ist das wirklich so hart , Herr Richter???

N1one
18-07-2009, 10:44
ja klar macht das einen unterschied, aber das gilt für jeden der in so eine situation kommt, unabhängig davon ob er kampfsport ausübt oder nicht, deswegen gibt es ja auch unterschiede zwischen notwehr und totschlag nur wie im beitrag darüber bereits erwähnt dachte ich immer es gäbe für kampfsport besondere pflichten oder gesetzestexte.

himura_kenshin
18-07-2009, 10:46
... gilt man da tatsächlich als waffe auf 2 beinen oder fällt das in den bereich sv?

Als "Waffe auf 2 Beinen" gilts du generell nicht. Waffen sind Gegenstände!
Ob auf Notwehr anerkannt wird hängt vom konkreten Sachverhalt ab. :-§

Rachegott
18-07-2009, 10:46
Naja, es hängt eben davon ab wie du reagierst!! Angenommen er schlägt dir ins Gesicht und du schlägst zurück ist es ausgeglichen!!

Er schlägt dir ins Gesicht und du nimmst ihn in nen Clinch und beharkst in 5 Minuten lang mit deinen knien wird es recht eindeutig werden ob es Notwehr war!!

N1one
18-07-2009, 10:48
ja das waren doch mal konkrete antworten, danke

D_K1
18-07-2009, 11:14
du bist am ***** meistens

N1one
18-07-2009, 11:18
sehr beruhigendes gefühl;);)

Trisomie78
18-07-2009, 11:26
Er schlägt dir ins Gesicht und du nimmst ihn in nen Clinch und beharkst in 5 Minuten lang mit deinen knien wird es recht eindeutig werden ob es Notwehr war!!

dieses ins gesicht schlagen nervt mich ehrlich gesagt.
entweder er klatscht dir eine, dann heissts nachher. ja wär das wirklich nötig gewesen....bla, bla.

oder er schlägt richtig.
soweit würd ich s persönlich lieber gar nicht kommen lassen.
dann mach ich mich lieber strafbahr.

wenn sv auf warten darauf dass man kassiert besteht, scheiss ich auf s gesetz.

Rachegott
18-07-2009, 11:28
Naja, der Versuch des Gegners reicht ja schon um einen Gegenangriff als Notwehr abtun zu können!!! Das war ja auch nur als Anschaungsbeispiel gemeint!!

Trisomie78
18-07-2009, 11:33
der punkt ist ja der, dass ich zumindest nicht täglich von irgend welchen spackos erwartet werde.
wenn sowas also mal passiert, dann geh ich persönlich vom schlimmsten aus.
sowas ist n überfall. punkt.
dann sollen sie auch die konsequenzen tragen.

MagicXeon
18-07-2009, 12:03
Ich habe mal (ist jetzt ca. 8 Jahre her) einem Jura-Professor diesselbe Frage gestellt. Er hat gemeint, dass besonders bei Kampfsportarten, die eine gewisse Aura der Brutalität umgibt ;), Hände und Füße des Verteidigers (vom Angreifer gar nicht zu sprechen) vom Gericht als Waffen betrachtet werden.

Kenji the next Lee
18-07-2009, 12:05
Ich habe mal (ist jetzt ca. 8 Jahre her) einem Jura-Professor diesselbe Frage gestellt. Er hat gemeint, dass besonders bei Kampfsportarten, die eine gewisse Aura der Brutalität umgibt ;), Hände und Füße des Verteidigers (vom Angreifer gar nicht zu sprechen) vom Gericht als Waffen betrachtet werden.

kopf?

Trisomie78
18-07-2009, 12:06
kopf?

knie? :p

Richi88
18-07-2009, 12:08
als kampfsportler hat mich vor gericht wohl immer nen kleinen nachteil...besonders wenn es sich um die brutalo kampfsporten Kickboxen,MT und Freefight handelt:rolleyes:

Kenji the next Lee
18-07-2009, 12:10
als kampfsportler hat mich vor gericht wohl immer nen kleinen nachteil...besonders wenn es sich um die brutalo kampfsporten Kickboxen,MT und Freefight handelt:rolleyes:

ich dachte schon du schreibst wieder "... besonders wenn man 1 95 ist und vor muskeln kaum gehen kann" ^^


knie? :p

ellenbogen?

Kraken
18-07-2009, 12:12
Ich habe mal (ist jetzt ca. 8 Jahre her) einem Jura-Professor diesselbe Frage gestellt. Er hat gemeint, dass besonders bei Kampfsportarten, die eine gewisse Aura der Brutalität umgibt ;), Hände und Füße des Verteidigers (vom Angreifer gar nicht zu sprechen) vom Gericht als Waffen betrachtet werden.

kannst deinem juraprofessoe ausrichten er habe nicht die geringste ahnugn von der gesetzeslage... weder was eine waffe überhaupt ist, noch wie ein kampfsportler beurteilt werden muss in einer notwehrsituation;)

eine waffe ist per definition ein GEGENSTANT, dessen zweck es ist die verteidigungsfähigkeit eines menschen herabzusetzen.

hönde und füse aber sind teil eines subjektx, somit können sie völlig ausgeschlossen werden... udn dass sie dazu benutzt werden KÖNNEN die verteidigungsfähigkeit herabzusetzen ist völlig irrelevant, denn dies ist nciht der zweck von händen.



es solten hier bitte die leute aufhören ihr mageres halbwissen zu posten, dass nur zur allgemeinen veriwrrung beiträgt die dieses heikle thema umgibt!


es gab schon 1000-threads zum thema, bitte die sufu benutzen und ausschliesslcih die beiträge von LUGGAGE lesen, der ist nämlich jurist...

ansonten das notwehrrrecht googeln, und wer dort auch nur die leiseste erwähnung findet, dass ein kampfsportler anders behandelt werden muss als ein anderer bürger der soll das bitte hier posten...


und nebenbei: in der notwehr kommt es ncith draufan, ob du dich mittels waffen oder nicht verteidigst;)

Richi88
18-07-2009, 12:14
als kampfsportler hat mich vor gericht wohl immer nen kleinen nachteil...besonders wenn es sich um die brutalo kampfsporten Kickboxen,MT und Freefight handelt:rolleyes:
besonders für jmd der 1,96 groß ist und vor muskeln kaum gehen kann:rolleyes::p


"ansonten das notwehrrrecht googeln, und wer dort auch nur die leiseste erwähnung findet, dass ein kampfsportler anders behandelt werden muss als ein anderer bürger der soll das bitte hier posten"
was heißt muss...aber letztendes muss der richter ein urteil fällen, und wenn die beweis/indizlage schwierig ist kann sowas schonmal mit zur entscheidung beitragen

Ir-khaim
18-07-2009, 12:22
kannst deinem juraprofessoe ausrichten er habe nicht die geringste ahnugn von der gesetzeslage... weder was eine waffe überhaupt ist, noch wie ein kampfsportler beurteilt werden muss in einer notwehrsituation;)

eine waffe ist per definition ein GEGENSTANT, dessen zweck es ist die verteidigungsfähigkeit eines menschen herabzusetzen.

hönde und füse aber sind teil eines subjektx, somit können sie völlig ausgeschlossen werden... udn dass sie dazu benutzt werden KÖNNEN die verteidigungsfähigkeit herabzusetzen ist völlig irrelevant, denn dies ist nciht der zweck von händen.



es solten hier bitte die leute aufhören ihr mageres halbwissen zu posten, dass nur zur allgemeinen veriwrrung beiträgt die dieses heikle thema umgibt!


es gab schon 1000-threads zum thema, bitte die sufu benutzen und ausschliesslcih die beiträge von LUGGAGE lesen, der ist nämlich jurist...

ansonten das notwehrrrecht googeln, und wer dort auch nur die leiseste erwähnung findet, dass ein kampfsportler anders behandelt werden muss als ein anderer bürger der soll das bitte hier posten...


und nebenbei: in der notwehr kommt es ncith draufan, ob du dich mittels waffen oder nicht verteidigst;)

Recht hast du.

Hier gehts lang:

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-selbstverteidigung-78769/

Kraken
18-07-2009, 12:23
dankeschön, wusste ncihtmehr wo dieser beitrag zu finden ist:o

ansonsten hat ja luggage des öfteren mit stoischer gelassenheit und geduld erklärt wann was sv ist, und die populären irrtümer widerlegt wie:

"als kamfpsortler ist man ne waffe"
"der andere muss zuerst hauen"
"ich darf dasselbe tun wie der angreifer, schlägt er ne ohrfeige darf ich auch nur zuurückohrfeigen"

und sonst noch'n paar verfehlungen udn irrgläuben;)

Kenji the next Lee
18-07-2009, 12:29
Recht hast du.

Hier gehts lang:

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-selbstverteidigung-78769/

kann mir jemand erklären wie man festsetzen kann das man erst ab 3,0 promille und aufwärts als massiv betrunken gilt?!

Ir-khaim
18-07-2009, 12:34
"hönde und füse" Kraken, hm...? :D

Trisomie78
18-07-2009, 12:34
kann mir jemand erklären wie man festsetzen kann das man erst ab 3,0 promille und aufwärts als massiv betrunken gilt?!

wenn du so breit bist, dass man dir unzurechnungsfähigkeit atestiert, dann bist du s mit ziemlicher sicherheit auch.

Patrick-G
18-07-2009, 12:55
Es ist von der Rechtslage her neuerdings völlig unerheblich , ob du Kampfsportler bist oder nicht!

Tori
18-07-2009, 13:11
nicht nur neuerdings :p;)

tomzilla
18-07-2009, 13:11
Es ist von der Rechtslage her neuerdings völlig unerheblich , ob du Kampfsportler bist oder nicht!

Stimmt, denn für Onkel Schäuble ist das ganze Volk verdächtig und muss permanent überwacht werden.:teufling:

AlAssad
18-07-2009, 13:28
Das is ein heiss umstrittenes Thema...

Also ich seh das nicht ein, warum man bloß weil man Kampfsport betreibt die schlechteren Karten hat...so weit ich weiss heisst es nämlich, sobald raus kommt das du in einem Verein KK betreibst, bist du zu 95% der schuldige...

Ich meine wenn du dich bloß verteidigst und das aus Notwehr, was spielt das den für ne rolle ob du KKler bist oder nicht...es sei den du springst ihm gleich mit beiden Knien auf den BrustKorb und brichst ihm die Nase und das Schlüsselbein... :) Ob das dann noch zu SV in einer Notwehr Situation zählt...:rolleyes:

Kurz gesagt: Jemand greifft mich an ich verteidige mich bloß, solange ich den nicht töte oder übertrieben zerstöre ist es SV ob KKler oder nicht ist doch egal?

Tori
18-07-2009, 13:41
Das is ein heiss umstrittenes Thema...
nur bei uninformierten Mitbürgern


Also ich seh das nicht ein, warum man bloß weil man Kampfsport betreibt die schlechteren Karten hat...so weit ich weiss heisst es nämlich, sobald raus kommt das du in einem Verein KK betreibst, bist du zu 95% der schuldige...

Und genau das ist Quatsch

Ein Richter urteilt nach geltendem RECHT. In diesem Fall dem NOTWEHRRECHT §32 StGB Also lies bitte nach, was es unter Notwehr so zu lesen gibt (googel ist Dein Freund ;)).


Kurz gesagt: Jemand greifft mich an ich verteidige mich bloß, solange ich den nicht töte oder übertrieben zerstöre ist es SV ob KKler oder nicht ist doch egal?

Genau, es ist egal - hast es doch ganz gut begriffen :klatsch:

Mehr gibts doch eigentlich zu dem Thema nicht zu sagen :rolleyes:

AlAssad
18-07-2009, 13:52
nur bei uninformierten Mitbürgern



Und genau das ist Quatsch

Ein Richter urteilt nach geltendem RECHT. In diesem Fall dem NOTWEHRRECHT §32 StGB Also lies bitte nach, was es unter Notwehr so zu lesen gibt (googel ist Dein Freund ;)).



Genau, es ist egal - hast es doch ganz gut begriffen :klatsch:

Mehr gibts doch eigentlich zu dem Thema nicht zu sagen :rolleyes:


War mir schon klar, deswegen sagte ich ja auch das ich das gehört habe (von vielen leuten) und nicht verstehe wieso man zu 95% der Booman sein soll nur weil man sich in einer Notwehrsituation wehrt egal ob KKler oder nicht, Notwehr ist Notwehr;)
Vl is es ja falsch rüber gekommen how ever ;)

Machja
18-07-2009, 14:55
Also ich lasse mir von Niemandem verbieten meinen ***** zu retten ;)

Allerdings müssen die "Mittel" der Situation angemessen sein, und man sollte auch wissen wann genug ist. Aber das kann man von einem Kampfsportler auch erwarten.

Ich breche niemandem den Arm, weil er mich in der Gegend rumschubst oder mir ne Ohrfeige gibt, wenn er jetzt aber mit nem schlagring dasteht oder mit nem Messer ist das eine andere Sache (überspitzt gesagt ;) )

tomzilla
18-07-2009, 14:56
Ein Richter urteilt nach geltendem RECHT

Ja ne, is klar.... Osterhasi kommt bei dir wohl auch immer noch pünktlich.:D

Freut mich für dich, dass Du noch nie mit der Realität dieser Bananenrepublik konfrontiert wurdest.

Bonzen und Promis kaufen sich frei, Staatsanwälte werden geschmiert, Richter und STA handeln im Golfclub Deals aus, tausende Ex-Stasis sitzen in unseren Behörden unter anderem beim BKA in Wiesbaden etc. :motz:

Alles beste Voraussetzungen um "geltendes Recht" anzuwenden. Prost, Mahlzeit.

AlAssad
18-07-2009, 15:15
*zustimm* :)

Mal einer der sagt was er denkt bzw die wahrheit ans licht bringt :verbeug::verbeug:

VanZan
18-07-2009, 15:52
Hier fehlt noch was ganz wichtiges " Wer zu erst bei der Polizei Anzeige erstattet ist meistens im Vorteil, da er dann später vor Gericht meistens Recht kriegt".




Dann dürften wir eigentlich so ziemlich alle Märchen in Sachen Kampfsport und Gesetzesgrundlage aufgeführt haben.

Hinkelstein
18-07-2009, 15:58
das ganze kann man ja auch umgehen indem man temporären und später nicht auffindbaren schmerz zufügt, der den angreife trtzdm außer gefecht setzt. mein trainer sagt, einfach knie auf die leber oder auf den oberschenkel (da die meisten da eh nix aushalten) und wenn er runtergeht fragt man ihn höflich, ob ihm vielleicht schlecht geworden sei :D ich mein, wenn es keine sichtbaren spuren zurücklässt...

Kraken
18-07-2009, 16:28
so jetzt wird wieder mal ien wenig über den staat gewettert:rolleyes:

wobei, über d-land könnte ich auch den ganzen tag lang wettern, deswegen wandern da auch so viele leute aus:D... und leider zu uns ein:(

Trisomie78
18-07-2009, 17:01
wobei, über d-land könnte ich auch den ganzen tag lang wettern, deswegen wandern da auch so viele leute aus:D... und leider zu uns ein:(

fast könnt man meinen, dass du aus züri kommst. :baeehh:

Kraken
18-07-2009, 17:05
über die zürcher könnte ich auch den ganzen tag wettern;)

Trisomie78
18-07-2009, 17:08
über die zürcher könnte ich auch den ganzen tag wettern;)

aber das ist doch die beliebteste stadt der schweiz. :megalach:

himura_kenshin
19-07-2009, 09:55
War mir schon klar, deswegen sagte ich ja auch das ich das gehört habe (von vielen leuten) und nicht verstehe wieso man zu 95% der Booman sein soll nur weil man sich in einer Notwehrsituation wehrt egal ob KKler oder nicht, Notwehr ist Notwehr;)
Vl is es ja falsch rüber gekommen how ever ;)



Wenn du dich verteidigst wird die Polizei den Sachverhalt aufnehmen, die Staatsanwaltschaft wird prüfen ob Notwehr/Nothilfe vorlag (Du hast ja eine Körperverletzung begangen). Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass Notwehr vorlag dann wird sie in der Regel das Verfahren einstellen und es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung; denn dafür muss die StA anklage erheben (sie ist die "Herrin" des Strafverfahrens).

*Lars*
19-07-2009, 10:10
Du musst es vor Gericht ja nicht erwähnen ;)

Trinculo
19-07-2009, 10:14
wobei, über d-land könnte ich auch den ganzen tag lang wettern, deswegen wandern da auch so viele leute aus:D... und leider zu uns ein:(

Bist ja selber eingewandert ;)

Ashkan
19-07-2009, 10:30
Also wenn er versucht dich zu schlagen, du ihm ausweichst und ihm danach mit deinem Ellbogen das Jochbein brichst, hast du ein Problem :D
Und es kommt auch immer auf den Ruf deiner Schule an.
Also wir haben hier in Bremen so 1-2 Schulen wenn du sagst da trainierst, kannst dir schonmal die Handschellen anlegen lassen :D

Trisomie78
19-07-2009, 10:35
Also wenn er versucht dich zu schlagen, du ihm ausweichst und ihm danach mit deinem Ellbogen das Jochbein brichst, hast du ein Problem :D
Und es kommt auch immer auf den Ruf deiner Schule an.
Also wir haben hier in Bremen so 1-2 Schulen wenn du sagst da trainierst, kannst dir schonmal die Handschellen anlegen lassen :D

genau da geht das problem mmn los.
wenn er mich schlägt + ich zurück schlage, ist mir herzlich egal, ob dabei n jochbein bricht.
klar wär das nicht meine erste wahl, aber trotz dem hat er begonnen zu zu schlagen. in so ner situation geh ich doch kein risiko ein. n hebel etc setze ich nur ein, solange der gegner nicht mit geballten fäusten auf mich zu stürmt. danach geht ja wohl eigene sicherheit vor.

Ashkan
19-07-2009, 10:39
Wenn er mit der Faust schlägt, darfst du aber nicht mit dem Ellbogen schlagen.

Trisomie78
19-07-2009, 10:57
Wenn er mit der Faust schlägt, darfst du aber nicht mit dem Ellbogen schlagen.

deshalb nimm ich ja s kubotan. ;)

rambazamba
19-07-2009, 10:57
warum nich? wenn die distanz es nich anders zulässt. anosnsten seh ich es wie lars man muss es im falle einer anzeige den leuten ja nich auf die nase binden das man kampfsport betreibt

Ashkan
19-07-2009, 11:15
Das musst du aber.

*Lars*
19-07-2009, 11:18
Das musst du aber.

Wir hatten das kürzlich mal im Verbandsforum bei uns diskutiert, wo auch einige Behördenmitarbeiter aktiv sind. Da ist dann bei rausgekommen:

Du bist vor Gericht nicht verpflichtet etwas zu sagen, was Dich selbst belasten könnte. ´

Dazu zählt dann u.U. auch, ob Du Kampfsport betreibst.

Ashkan
19-07-2009, 11:28
Ok gehen wir mal folgendes Szenario durch:
Du wirst gefragt ob du Kampfsport machst. Lügen darst du nicht. Dann sagst du nichts dazu. Meinst du die sind so doof und glauben dann du machst kein Kampfsport?

rambazamba
19-07-2009, 11:30
naja wenn du meinst ich würde es jedenfalls ersma so dabei belassen man muss es so sehn das der angreifer es im grunde genommen selbst schuld is und somit auch selbst mit den konsequenzen leben muss denn er will einen ja auch verletzen

himura_kenshin
19-07-2009, 11:30
Wenn er mit der Faust schlägt, darfst du aber nicht mit dem Ellbogen schlagen.

Wenn "er" dich mit der Faus schlägt, darfst du auch mit einem Nuklearsprengkopf zurückschlagen, wenn eine Verteidigung mit anderen Mitteln für dich ein Risiko darstellt (überspitzt ausgedrückt).

Man darf sich GENERELL mit ALLEM Verteidigen, was man in die Hände kriegen kann. Einen Angriff mit der Faust darf man durchaus mit Ellenbogen, Handkante, Knie, Fuß, etc. pp. abwehren.

*Lars*
19-07-2009, 11:32
@Ashkan

Ob sie das glauben oder nicht spielt in diesem Moment keine Rolle. Es darf nur nicht das Urteil beeinflussen.

Wir reden hier einfach um ein grundsätzliches Recht, das Du vor Gericht hast.

Trisomie78
19-07-2009, 11:34
Ok gehen wir mal folgendes Szenario durch:
Du wirst gefragt ob du Kampfsport machst. Lügen darst du nicht. Dann sagst du nichts dazu. Meinst du die sind so doof und glauben dann du machst kein Kampfsport?

spielt das ne rolle?
jeder kk/ks -ler sollte zumindest genügend prügel im training haben.
ansonsten macht er was falsch.

grundsätzlich sind solche leute sowieso schon vorgemerkt + es stellt sich ziemlich shnell heraus, wer da was angezettelt hat.

auch ich habe keine "weisse weste". trotz dem würden sie schnell merken, dass ich mich nur gewehrt hab. ansonsten würd ich ja jedes halbe jahr wieder vor m richter stehn. ihr macht euch einfach zu viele sorgen.

*StreetA~StyleS*
19-07-2009, 12:47
Ja ne, is klar.... Osterhasi kommt bei dir wohl auch immer noch pünktlich.:D

Freut mich für dich, dass Du noch nie mit der Realität dieser Bananenrepublik konfrontiert wurdest.

Bonzen und Promis kaufen sich frei, Staatsanwälte werden geschmiert, Richter und STA handeln im Golfclub Deals aus, tausende Ex-Stasis sitzen in unseren Behörden unter anderem beim BKA in Wiesbaden etc. :motz:

Alles beste Voraussetzungen um "geltendes Recht" anzuwenden. Prost, Mahlzeit.

ich fange zwar bald bei der bundespolizei an, aber ich muss dir zu 100% recht geben, tomzilla

Trisomie78
19-07-2009, 13:43
ich fange zwar bald bei der bundespolizei an, aber ich muss dir zu 100% recht geben, tomzilla

aua

gcrFU
19-07-2009, 14:54
Was redet ihr denn hier? Man muss, wenn man selbst Täter ist mit 100%iger Sicherheit NICHT sagen, dass man KS macht.. d.h. nicht, dass die einzige Option ist "Ich sag nix", sondern man kann einfach sagen "Ich mache keinen Kampfsport!". Als Angeklagter kann man lügen wie man lustig ist, das is sowas von egal! Wenn ihr die Wahrheit sagt, gibts eigentlich ne mildere Strafe, wenn die Wahrheit allerdings is "Ich mache Thaiboxen" oder "Ich hätte den schon lange gern mal verkloppt, da kams mir ganz gelegen, dass er zuerst angreift" sollte man doch eher lügen ;)

Als Zeuge is das natürlich was anderes, da darf man net lügen sonst gibts dicke Strafen

*Lars*
19-07-2009, 15:13
Nicht ganz. Natürlich bist Du vor Gericht zu wahrheitsgemäßer Aussage verpflichtet. Du musst Dich eben nur nicht selbst belasten.

AlAssad
19-07-2009, 15:23
Also ob angeklagt oder bloß Zeuge, wird egal sein lügen darf man bestimmt nicht bzw is das fals es raus kommt mit ner dicke strafe verbunden :)

tomzilla
19-07-2009, 15:28
Ich kann nur jedem große Gedächtnislücken empfehlen. :D Niemals auf Uhrzeiten, Tageszeiten und Wochentage festnageln lassen.

Mit Name, Geb.Datum, Wohnort, schweigen fährt man sehr oft am besten. :cool2:

gcrFU
19-07-2009, 15:36
Nie im Leben! Es ist sogar das Recht eines Angeklagten, dass er Lügen darf und er darf dafür NICHT bestraft werden.. war selbst mal in soner Situation und hab mich darüber extra vorher informiert.

/e: hier als Angeklagter vor Gericht... -> Angeklagter .:. Lexikon von Juraforum.de (http://www.juraforum.de/lexikon/Angeklagter)

Da steht nicht ein Wort davon, dass man die Wahrheit sagen muss, und so isses auch!

*Lars*
19-07-2009, 15:37
Nie im Leben! Es ist sogar das Recht eines Angeklagten, dass er Lügen darf und er darf dafür NICHT bestraft werden.. war selbst mal in soner Situation und hab mich darüber extra vorher informiert.

Da hätte ich gern mal ne Quelle ;-)

Trinculo
19-07-2009, 15:40
Nie im Leben! Es ist sogar das Recht eines Angeklagten, dass er Lügen darf und er darf dafür NICHT bestraft werden.. war selbst mal in soner Situation und hab mich darüber extra vorher informiert.

Wahrscheinlich hast Du Dich in einem Forum informiert, bei deinesgleichen ...

Wen es interessiert: Falschaussage - was nun? Strafrecht Ratgeber 123recht.net (http://www.123recht.net/article.asp?a=14274&ccheck=1)

gcrFU
19-07-2009, 15:42
Wahrscheinlich hast Du Dich in einem Forum informiert, bei deinesgleichen ...

Wen es interessiert: Falschaussage - was nun? Strafrecht Ratgeber 123recht.net (http://www.123recht.net/article.asp?a=14274&ccheck=1)

Da geht es um Zeugen...

hier gehts um angeklagte Recht zum Lügen ? Verfahrensrecht Forum 123recht.net (http://www.123recht.net/Recht-zum-L%C3%BCgen--__f129613.html)

& meinesgleichen? Wir können das Spiel ja auch mal spielen, ich unterstell dir was und zeig dich an, schon bist du der Böse :rolleyes:

Trinculo
19-07-2009, 15:45
Da geht es um Zeugen...

hier gehts um angeklagte Recht zum Lügen ? Verfahrensrecht Forum 123recht.net (http://www.123recht.net/Recht-zum-L%C3%BCgen--__f129613.html)

Ja, und da steht auch nichts anderes als in meinem Link. Du kannst bestenfalls schweigen, weil Du nicht gezwungen bist, Dich selbst zu belasten. Falschaussage bleibt Falschaussage.

*Lars*
19-07-2009, 15:47
Da geht es um Zeugen...

hier gehts um angeklagte Recht zum Lügen ? Verfahrensrecht Forum 123recht.net (http://www.123recht.net/Recht-zum-L%C3%BCgen--__f129613.html)

Da steht, dass niemand verpflichtet werden kann, an seiner Überführung mitzuwirken. Somit bezieht sich dieses Recht eben darauf, dass man sich nicht selbst belasten muss. Zumindest liest es sich für mich ls Laie so. Eine Falschaussage ist und bleibt meiner Auffassung nach strafbar.

gcrFU
19-07-2009, 15:49
Ja, und da steht auch nichts anderes als in meinem Link. Du kannst bestenfalls schweigen, weil Du nicht gezwungen bist, Dich selbst zu belasten. Falschaussage bleibt Falschaussage.

Haste das überhaupt gelesen?

"Es steht in diesen gesetzlichen Bestimmungen nichts über seine Verpflichtung zur Wahrheit oder zur Strafbarkeit zur Unwahrheit"

edit: nur über Google Cache aufrufbar (http://209.85.129.132/search?q=cache:_S2ynKCNbSMJ:www.fg-jus.unibas.ch/54.html+l%C3%BCgen+als+angeklagter&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de)

"Ein Angeklagter hat das Recht, zu schweigen oder zu lügen. Doch obwohl sich niemand selbst mit Aussagen belasten muss, spielt das Lügen bei der Strafzumessung eine Rolle. Richter bewerten die Lügen des Angeklagten, die aufgedeckt werden, nämlich negativ. In der Urteilsbegründung heisst es dann: ‹Er ist uneinsichtig› oder ‹sein Kooperieren ist mangelhaft›."

Panorama - siehe Überschrift, der Rest hat nicht wirklich was damit zu tun.. (http://philorama.blogspot.com/2008/06/der-angeklagte-darf-lgen.html)

Trinculo
19-07-2009, 15:54
Haste das überhaupt gelesen?

"Es steht in diesen gesetzlichen Bestimmungen nichts über seine Verpflichtung zur Wahrheit oder zur Strafbarkeit zur Unwahrheit"

Ja, da steht, dass da nix steht. Nicht, dass die Falschaussage zulässig ist.

gcrFU
19-07-2009, 16:03
Ja, da steht, dass da nix steht. Nicht, dass die Falschaussage zulässig ist.

Und die anderen Quellen .... ?!

Falls dir das immernoch nicht reicht...

http://www.meinews.net/anwaelte-t269207.html?

COPYRIGHT (http://www.annette-wilmes.de/DLR-Features/Leugnen.htm)

und hier (http://209.85.135.132/search?q=cache:R0n0v4En_KEJ:https://powerforen.de/forum/showthread.php%3Fp%3D1968579+l%C3%BCgen+als+angekl agter&cd=5&hl=de&ct=clnk&gl=de)


Das sollte langsam reichen.. ich erwarte ja nicht, dass hier jemand schreibt "Oh, da hab ich mich wohl getäuscht", sowas gibts ja heutzutage nichtmehr :rolleyes: Glaubt es oder lasst es, wenn Ihr selbst mal in so einer Situation seid, fragt halt vorher euren Anwalt, werdet ja sehen wie es ist :)

Trinculo
19-07-2009, 16:05
Welchen Sinn hätte es dann überhaupt noch, den Angeklagten vor Gericht zu vernehmen, wenn er ohnehin Lüen erfinden darf, wie er lustig ist?

*Lars*
19-07-2009, 16:10
gcrFU, hier lies das mal:

Falschaussage - was nun? Strafrecht Ratgeber 123recht.net (http://www.123recht.net/Falschaussage---was-nun-__a14274.html)

gcrFU
19-07-2009, 16:12
Der Angeklagte bekommt doch in dem Verfahren die Gelegenheit sich zu rechtfertigen, das ist einer zivilisierten Gesellschaft ja wohl das gute Recht eines Jeden.
Schließlich ist es ja dann die Aufgabe des Richter zu urteilen, wer nun die Wahrheit und wer die Unwahrheit spricht.

/e: @Lars das wurde ja vorhin schon gepostet, dort geht es aber nicht um falsche Zeugenaussagen!

Habt ihr noch nie TV gesehen? Klar ist Richterin Barbara Salesch usw schrott, aber dort wird doch jeden Tag gezeigt, wie die Angeklagten Lügen. Habt ihr jemals gehört, dass sie dafür bestraft wurden...?

xxxchris
19-07-2009, 22:45
Sag nicht, dass du KS machst. Wie sollen sie dir das auch beweisen? Die werden sich wohl kaum die Mühe machen und sämtliche Gyms im Umkreis von 20km überprüfen.

Auch wenn offiziell und rechtlich kein Unterschied besteht, bist du als Kampfsportler immer der Depp, insbesondere bei weltfremden Richtern. Habe leider meinen Glauben an die Justiz verloren. Es gibt da leider zu viele Beispiele und Aussagen von Richtern, die dir die Haare zu Berge stehen lassen. Auch Fälle von Zivilcourage wo Kumpels von mir ran sein und dann am Ende die Deppen.

Auch wenn deine Hände und Füsse rechtlich nicht als "Waffen" oder "Gegenstand" gelten, indirekt wird es dir trotzdem so ausgelegt.

Mal ein interessanter Link was unsere Freunde in Grün angeht: Polizei-Prügel für Fußball-Fans: Von Amnesty bis Zahnverlust - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Sport (http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,636502,00.html)

Soll keine Stimmungsmache sein. Ist leider bittere Realität und nur die Spitze des Eisberges.

Machja
20-07-2009, 06:30
Anscheinend haben wir ja einen ziemlich unfähigen, bestechbaren, kampfsporthassenden Rechtsstaat :D

Ich denke mir aber, dass wohl keiner von euch in der USA, China, Afrika (Liste kann man vortfühen) vor einem Gericht stehen will, oder etwa doch?

Natürlich läuft nicht immer alles optimal, oder gerecht, aber es gibt genug Länder die beweisen, dass es schlimmer geht. Das soll nicht heißen, dass unser Rechtsstaat so bleiben soll, nein auch der muss sich weiterentwickeln, aber er ist nicht ganz so schlimm wie er hier dargestellt wird....

Das ist doch das selbe mit der Polizei:
Sind sie an Ort und Stelle, sind es Ar*****. Sind sie nicht da, hätten sie da sein sollen und sind wieder die A*****.

Anton_
20-07-2009, 09:03
Ich finde die Passage von Luggage:


Das heißt, die Verteidigungshandlung richtet sich nicht nach der Art des angegriffenen Gutes, sondern lediglich nach den Möglichkeiten des Verteidigers. Das ist auch der Punkt, an dem es für Kampfsportler eng werden kann, denn diesen könnten andere Möglichkeiten unterstellt werden, als Menschen ohne solche Sonderfähigkeiten.

Und da liegt dann auch das Problem.

Die wenigsten Richter haben Erfahrung in Kampfsport oder in SV Situation und unterstellen vielen Verteidigern mit Kampfsporterfahrung einfach unmenschliche Fähigkeiten ("Sie machen doch Kampfsport! Sie hätten ihm nicht die Nase/Jochbein brechen müssen!").

Ich warte nur noch darauf, dass einer sagt: "Ich habe House of flying Daggers gesehen! Sie hätten vor dem Angreifer doch einfach wegfliegen können; sie machen doch Kung Fu, oder?"

AlAssad
20-07-2009, 09:27
Ich finde die Passage von Luggage:



Und da liegt dann auch das Problem.

Die wenigsten Richter haben Erfahrung in Kampfsport oder in SV Situation und unterstellen vielen Verteidigern mit Kampfsporterfahrung einfach unmenschliche Fähigkeiten ("Sie machen doch Kampfsport! Sie hätten ihm nicht die Nase/Jochbein brechen müssen!").

Ich warte nur noch darauf, dass einer sagt: "Ich habe House of flying Daggers gesehen! Sie hätten vor dem Angreifer doch einfach wegfliegen können; sie machen doch Kung Fu, oder?"

Is ein echt umstrittenes Thema und meine Meinnug dazu habe ich ja scon geäußert, muss kurz "spamen" die aussage von dir is so sch**** geil das ich mir das lachen nicht verkneiffen konnte xD:D:D:D

Trinculo
20-07-2009, 09:33
Sag nicht, dass du KS machst. Wie sollen sie dir das auch beweisen? Die werden sich wohl kaum die Mühe machen und sämtliche Gyms im Umkreis von 20km überprüfen.

Yep, das ist der Punkt. Abgesehen davon werden viele der Leute, mit denen Du Stress kriegst, wohl auch Kampfsport machen :p

banana128
20-07-2009, 10:28
bei uns gabs vor so 3 monaten das problem, dass sich ein paar nicht so weitdenkende von den lokalen pappnasen haben ärgern lassen und haben diese dann natürlich verprügelt.
da die sich jedoch alle kannten und mein gym da so ziemlich das einzigste ist, war dann auch die polizei mal bei uns am gym und hat ganz intelligente fragen gestellt, von wegen wie gut die leute hier sind und ob wir auch im training gegenseitig verprügeln üben:rolleyes:
mein trainer meinte dann nein alles anfänger und wir machen alles nur theoretisch:)

*Lars*
20-07-2009, 10:41
Habt ihr noch nie TV gesehen? Klar ist Richterin Barbara Salesch usw schrott, aber dort wird doch jeden Tag gezeigt, wie die Angeklagten Lügen. Habt ihr jemals gehört, dass sie dafür bestraft wurden...?

Schauspieler werden für ihre vorgebenen Texte im allgemeinen nicht bestraft :D

Trinculo
20-07-2009, 10:46
Um eines Mal klar zu machen: natürlich ist die Regelung der Falschaussage eine andere für Zeugen als für den Angeklagten. Man muss sich nicht selbst belasten, aber deshalb hat man nicht die Lizenz zum Lügen.

Wenn man also bestreitet, Kampfsport zu machen, dann hat man wahrscheinlich nicht sehr viel zu befürchten.

Wenn man aber z.B. behauptet, man hätte die Tat nicht begangen, der Täter sei vielmehr der Sohn des Nachbarn, dann kriegt man durchaus Probleme, wenn das auffliegt.

Stevederkrueger
20-07-2009, 16:12
Einfach die Aussage zu dem Thema verweigern und gut ist.

Anton_
20-07-2009, 16:16
Einfach die Aussage zu dem Thema verweigern und gut ist.

Das gilt generell bei *allem*, egal ob man was verbrochen hat oder nicht. Bei der Polizei niemals etwas sagen. Selbst als Zeuge denke ich mittlerweile 2x nach ob ich mich äußere.

Nachdem ich als 14 jähriger im Gebüsch ein aufgebrochenes Mopped gefunden, der Polizei gemeldet und dann als Beschuldigter zur Wache vorgeladen wurde, wo 2 Beamte auf mich eingeschrien haben ich solle gefälligst gestehen sonst blühe mir der Knast halte ich meine Klappe.

sh4d0w
20-07-2009, 16:34
Es fällt unter sv, wenn eine eindeutige situation vorliegt, sprich würgen etc.

wo dein gegener die absicht hat dich ernsthaft zu verletzen, dann darfst du eingreifen um ihn dir wegzuhalten

sobald du jedoch nochmal auf ihn gehst heist punch elbow etc, --> thai clinch wird es schwierig für dich

angaben ohne gewehr :)

himura_kenshin
20-07-2009, 18:12
Es fällt unter sv, wenn eine eindeutige situation vorliegt, sprich würgen etc.

wo dein gegener die absicht hat dich ernsthaft zu verletzen, dann darfst du eingreifen um ihn dir wegzuhalten

sobald du jedoch nochmal auf ihn gehst heist punch elbow etc, --> thai clinch wird es schwierig für dich

angaben ohne gewehr :)


Du darfst ALLES tun, um den Angriff zu BEENDEN. Bedeutet -> der Angeifer muss erkennbar seinen Angriff aufgeben. Dabei ist es ersteinmal schlicht EGAL wie man das erreicht. Die Polizei nimmt den Sachverhalt dann auf -> Gegen dich als Verteidiger wird dann wegen Körperverletzung ermittelt (es wird in der Anzeige der Sachverhalt geschildert und angegeben, dass von einer Notwehrsituation ausgegangen wird.) -> die Staatsanwaltschaft kriegt die Strafanzeige auf den Tisch (StA entschiedet, ob es überhauot eine Gerichtsverhandlung deswegen gibt, oder nicht.) und prüft den Sachverhalt (u.a. auf Rechtfertigungsgründe wie z.B.: Notwehr/Nothilfe), sollte ein Rechtfertigungsgrund vorliegen wird das Verfahren eingestell -> wird das Verfahren eingestellt, so kommt es NICHT zu einem Prozess.

Sollte man also wegen einer Notwehrsituation vor Gericht landen, sind meistens ernsthafte Zweifel an der Schilderung des Sachverhaltes vorhanden.

Klare Notwehrlage -> Einstellung der Verfahrens.


Die gleiche Prozedur läuft ab, wenn Polizisten in einer Notwehrsituation handeln (.B. Berlin vor dem *****kino vor paar Wochen).

gcrFU
20-07-2009, 18:33
@Trincu ja das is eigtl klar^^

@himura.. Neeeeeein! Alles, das wär ja zu schön, du darfst auch immer nur "angemessen" handeln! Heisst : Wenn er dich würgt usw darfst du ihn net abknallen, und wenn dich einer schubbt darfst du ihn auch nicht schlagen

himura_kenshin
20-07-2009, 19:21
@himura.. Neeeeeein! Alles, das wär ja zu schön, du darfst auch immer nur "angemessen" handeln! Heisst : Wenn er dich würgt usw darfst du ihn net abknallen, und wenn dich einer schubbt darfst du ihn auch nicht schlagen


Wenn er mich würgt, und ich den Angriff nicht anders ohne größere Eigengefährdung abwehren kann, darf ich auch tödliche Gewalt (z.B. in Form eines Schusswaffengebrauchs) anwenden.

Wenn er mich schubst darf ich ihm sehr wohl eine Ohrfeige "schenken".


Die Notwehr richtet sich NICHT nach den angegriffenen Rechtsgütern, sondern nach den Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen. Es findet KEINE Rechtsgüterabwägung statt, es braucht keine "Verhältnismäßigkeit der Mittel" beachtet zu werden.

Ansonsnten hat Luggage das Thema wirklich sehr ausführlich und verständlich dargelegt.

ichi-ni-san
20-07-2009, 20:38
Ich finde die Passage von Luggage:

...

Und da liegt dann auch das Problem.

Die wenigsten Richter haben Erfahrung in Kampfsport oder in SV Situation und unterstellen vielen Verteidigern mit Kampfsporterfahrung einfach unmenschliche Fähigkeiten ("Sie machen doch Kampfsport! Sie hätten ihm nicht die Nase/Jochbein brechen müssen!").

Ich warte nur noch darauf, dass einer sagt: "Ich habe House of flying Daggers gesehen! Sie hätten vor dem Angreifer doch einfach wegfliegen können; sie machen doch Kung Fu, oder?"

So ist es wohl meist. Hab letzten mit meinem Anwaltskumpel drüber gesprochen. Seine Aussage deckte sich mit der von Luggage. Jeder darf sich im Rahmen des Notwehrrechts mit angemessenen Mitteln verteidigen.

Aaaaaber...

bekommt der gegnerische Anwalt bzw. Staatsanwalt raus, das man Kampfsport macht, kann bzw. wird er versuchen das gegen einen zu verwenden. Das Problem dabei ist das die Angemessenheit der Mittel neu bewertet werden kann. z.B. hattes Du als Kampfsportler eventuell nicht mildere Mittel, etc. Er kann also versuchen aus der Körperverletzung eine schwere Körperverletzung zu machen. Dazu kommt dann die eventuelle Unkenntnis des Richters über Kampfsport an sich hinzu. Das ist zwar nicht im Sinne des Gesetzes, wird aber gerne mal versucht.

Von daher altes Zitat: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand..."

Anton_
20-07-2009, 21:04
Eins-Zwei-Drei: genau deswegen: Mund halten, Anwalt suchen.

himura_kenshin
20-07-2009, 21:10
Wieso geht ihre eigentlich alle davon aus, dass ihr, wenn ihr in Notwehr handelt, euch dann vor Gericht rechtfertigen müsst.
Wenn in der Situation Objektiv Notwehr vorlag (was durch die StA geprüft wird), wird KEINE Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben und es gibt KEIN Gerichtsverfahren.

Anton_
20-07-2009, 21:12
Weil das Märchen von der unabhängigen und neutralen StA eben nur ein Märchen ist.

himura_kenshin
20-07-2009, 21:33
Weil das Märchen von der unabhängigen und neutralen StA eben nur ein Märchen ist.

Deshalb die zahlreichen Verurteilungen. Die StA ist abhängig von den Berichten (in Form von Strafanzeigen) der Polizei. Sie urteilt anhand der Gesetzeslage und das Kampfsportler generell härter bestraft werden, ist ein Gerücht.

Sicherlich sind Hebel ein milderes Mittel als ein Schlag in die Fresse, aber ich (als Angegriffener) muss kein milderes Mittel wählen, wenn es für mich ein größeres Risiko birgt als das härtere Mittel. So ist die Rechtslage und anhand dessen wird der Sachverhalt beurteilt.

Und einem Richter kann man im Zweifelsfall durch eine kleine Demonstration zeigen, wie "leicht" Hebel im Ernstfall anzusetzen sind -> man darf ja schließlich Beweise zur eigenen Entlastung vorlegen.

Abgesehen davon sagt niemand, dass die StA neutral ist, nur objektiv.

ichi-ni-san
21-07-2009, 12:14
Deshalb die zahlreichen Verurteilungen. Die StA ist abhängig von den Berichten (in Form von Strafanzeigen) der Polizei. Sie urteilt anhand der Gesetzeslage und das Kampfsportler generell härter bestraft werden, ist ein Gerücht.

Sicherlich sind Hebel ein milderes Mittel als ein Schlag in die Fresse, aber ich (als Angegriffener) muss kein milderes Mittel wählen, wenn es für mich ein größeres Risiko birgt als das härtere Mittel. So ist die Rechtslage und anhand dessen wird der Sachverhalt beurteilt.

Und einem Richter kann man im Zweifelsfall durch eine kleine Demonstration zeigen, wie "leicht" Hebel im Ernstfall anzusetzen sind -> man darf ja schließlich Beweise zur eigenen Entlastung vorlegen.

Abgesehen davon sagt niemand, dass die StA neutral ist, nur objektiv.

Du hattes bisher wohl wenig mit Gerichten und Anwälten zu tun, oder? Oder aber bisher immer Glück gehabt!
Ich hab in anderen Fällen als Notwehr beruflich ab und an mit Gericht und Anwälten zu tun. Was man im Laufe der Jahre da so an merkwürdigen Dingen erlebt ist schon erstaunlich. Ich für meinen Fall halte lieber die Klappe und werde mich ganz bestimmt nicht auf Objektivität, Fairness und Sachverstand der Gegenseite verlassen ;)

Anton_
21-07-2009, 13:18
Abgesehen davon sagt niemand, dass die StA neutral ist, nur objektiv.

Das ist der beste Witz des Tages. Die StA ist alles, nur nicht objektiv. Und das weiß ich nicht nur vom Hörensagen. Details möchte ich hier nicht ausbreiten.

Ein schönes Beispiel ist auch z.B. die Geschichte von dem Abgeordneten Tauss. Da wurde von der StA der BILD-Zeitung gesteckt, dass er angeklagt ist noch bevor die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen und seine Immunität aufgehoben ist. Der Anwalt von Tauss erfuhr das aus der Zeitung... die StA hat also erst lieber eine Zeitung informiert als den Beschuldigten selbst.

Auszug aus den Richtlinien zur Prozessordnung:


Über die Anklageerhebung und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt oder sonst bekanntgemacht worden ist.

Komisch, dass die achso objektive StA sich erneut nicht dran gehalten hat nur um ein bisschen Publicity zu bekommen. Sag' mir bloß nichts mehr von objektiv...

Gleiches im Fall der No Angels Sängerin. Die Polizei wurde gebeten die Sängerin während eines Konzerts von der Bühne zu zerren anstatt das Konzert abzuwarten ohne viel Wirbel zu erzeugen. Da wurde von der StA sofort der Name der Dame inklusive Anschuldigungen in die Zeitung posaunt bevor überhaupt Anklage oder dergleichen erhoben wurde.

Erzähl mir bitte nichts von objektiv...

xxxchris
21-07-2009, 13:38
@ Himura

wie mein Vorredner schon sagte, weil viele die in die Situation kamen sich zu verteidigen einfach sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben. Zwei Beispiele aus meinem Bekanntenkreis:

1. Kumpel von mir ist Ringer. Bekommt in der Kneipe Streit mit einem polizeibekannten Proll. Der Typ gibt ihm eine (keine Wirkung), er schlägt aus Reflex mit der Faust zurück und bricht dem anderen die Nase. Kommt zur Anzeige.

Richter meint: Sie sind doch aktiver Ringer. Warum haben Sie ihn den nicht in den Schwitzkasten genommen? Hintergrund: Mein Kumpel ist knapp über 1,60 und sieht auch eher wie ein "Opfer" aus. Proll um einiges größer und schwerer. Ratet mal wie das ausging.

2. Anderer Bekannter von mir beweißt Zivilcourage. Sieht wie drei offentsichtlich Rechtsradikale eine ältere türkische Frau mit Kopftuch an der Bushaltestelle beschimpfen. Als einer spuckt, greift er ein. Das übliche gedrohe und geschimpfe. Als einer dann sagt "wir machen dich fertig" und die Faust ballt, ticket er aus und gebt jedem eine. Man muss dazu sagen, dass dies wirklich ein böses Tier und ein guter Boxer ist und leider auch wegen diverser Delikte schon polizeibekannt. Sein Argument war 3 gegen einen, er musste zuerst schlagen um nicht unterzugehen. Ausgang: Vorbestraft wegen schwerer Körperverletzung und fast eingewandert.

Solche Fälle sind leider keine Seltenheit und daher sind Aussagen wie "laß den Typen einfach liegen", "bloß nicht der Polizei melden und wenn dann anonym" usw. bei den typischen Threads leider die Regel. Sie kommen meistens von Leuten, die in diesen Situatione waren und nicht von den "Theoretikern".

banana128
21-07-2009, 16:01
tja da sieht man mal die erwartungshaltung von unwissenden in unser geheimes, übermenschliches können.
da fehlt eigentlich nurnoch warum haben sie sich nicht aus der situation weggebeamt...

Anton_
21-07-2009, 16:20
Man sollte sich nur mal die aktuelle Geschichte über das Verfahren gegen Andrej Holm (http://de.wikipedia.org/wiki/Andrej_Holm) und das Ganze drum herum ansehen.

Ein Auszug aus dem Pressebericht (http://einstellung.so36.net/de/ps/1358):


... Das BKA manipuliert die Akten und enthält sowohl dem Gericht als auch der Verteidigung Entscheidendes vor. Beim BKA und eventuell bei der BAW werden parallele Geheimakten („Handakte“) geführt, welche offensichtlich brisant sind. ...

Und das sind keine Mutmaßungen, sondern Fakten (http://www.neues-deutschland.de/artikel/151149.kampf-um-die-ermittlungsakten.html) die bereits bewiesen und gerügt worden sind. Gerügt. Es hatte keine weiteren Konsequenzen.

Spannend zu lesen auch: heise online - 27.03.09 - BKA-Honeypot www.bka.de (http://www.heise.de/newsticker/BKA-Honeypot-www-bka-de--/meldung/135343).

Und da willst Du mir erzählen, dass die StA objektiv ist? Und die Objektivität rührt aus den achso objektiven, ungeschönten und unmanipulierten Akten der Ermittlungen von StA und der Polizei.

Man lasse sich die folgenden zwei Absätze auf der Zunge zergehen:


Im Rahmen der Zeugenvernehmung wurden den Verteidigern auf ihr Drängen hin weitere Aktenbestände übergeben. Der Zufall wollte es, dass dem BKA beim Vervielfältigen ein Fehler unterlief. So fanden die Rechtsanwälte in den kopierten Unterlagen zur Militanzdebatte folgenden Warnhinweis zu einem Beitrag: »Nur für die Hand*akte: Der Text wurde vom BKA verfasst und an die Interim versandt, um eine Reaktion bei der ›Militante Gruppe (MG)‹ zu provozieren und gleichzeitig auf die Homepage des BKA (Homepageüberwachung) hinzuweisen.« Jener Beitrag des BKA zur Militanzdebatte war im Februar 2005 in der Interim erschienen und mit »Die zwei aus der Mup*pet*show« unterzeichnet.

Kriminalhauptkommissar Damm wusste nicht, dass diese Kopie aus der Handakte zu den Verfahrensakten gelangt war, und behauptete bei sei*ner Vernehmung, die Autoren des entsprechenden Textes nicht zu kennen. Die Verteidigung konfrontierte ihn mit der gefundenen Kopie, worauf*hin er seine Falschaussage eingestehen musste und zugab, dass mindestens noch ein weiterer Text vom BKA verfasst worden sei. Er und seine Behörde hätten es allerdings nicht relevant für das Verfahren erachtet, die eigene Beteiligung an der Militanzdebatte im Prozess bekannt zu geben. Darüber war die Bundesanwaltschaft (BAW) nach eigener Auskunft informiert und hatte eben*falls geschwiegen...
So war es in einem Fall möglich geworden, dass die handschriftlichen Notizen einer BKA-Beamtin, die sie im Prozess noch erwähnte, auf ihrer Dienststelle vernichtet wurden...

Ne, vielen Dank. Da muss ich passen. Wer da noch an die Objektivität der Behörden glaubt, der schreibt noch Wunschzettel an den Weihnachtsmann und den Osterhasen.

himura_kenshin
21-07-2009, 18:02
@ Anton_

*Ironie an*

Verzeih' mir bitte, dass ich nicht wusste das du anscheinend dem linken Spektrum angehörst.
Natürlich ist die StA nicht objektiv. Es kann ja auch nicht sein, dass jemand, gegen den Ermittlungen aufgrund des § 129a StGB geführt wurden, in Untersuchungshaft kam.

Ein Skandal!

*Ironie aus*

Deine "Quellen" erscheinen mir in etwa so aussagekräftig und seriös wie die indymedia.

Außerdem hat dieser Fall NICHTS mit Notwehr zu tun.

Das aus Linken Kreisen öfter mal "Kritik" an der Arbeit von Polizei und StA kommt ist mir hinreichend bekannt (da werden dann "Aktionswochen" veranstaltet und Autos angezündet).

Die StA ist nicht objektiv und die Polizei provoziert durch ihre bloße Anwesenheit. Desweiteren sind Polizisten übrigens feuerfest, wie ich in einem anderen Forum lesen konnte ("Mollis werfen ist doch nicht soo schlimm.").

Anton_
21-07-2009, 18:28
Ich gehöre garkeinen Kreisen an.

Und was die "Quellen" angeht, so sind das tatsächlich Fakten. Es sind keine Zeitungsartikel aus der BILD. Und es wird auch von der StA und dem BKA nicht bestritten dass der Polizist gelogen, die StA davon gewusst, dennoch geschwiegen hat und dass es "Handakten" gab, die die Verteidiger nicht bekommen sollten. Was durch eine Panne dennoch passiert ist und eben aufgeflogen ist.

Und das ist keine "Kritik", das sind Tatsachen. Von beiden Seiten als korrekt eingestuft.

Und auf was anderes beziehe ich mich nicht.

Es geht auch nicht um den Fall ansich. Sondern darum, dass man weder der StA, noch dem BKA zutrauen sollte objektiv zu sein und entsprechend vertraut an die Sache ranzugehen wenn schon Ermittlungsakten und anderes nachweislich manupuliert werden.

PS: wundert mich, dass Du heise.de (http://www.heise.de/newsticker/BKA-Honeypot-www-bka-de--/meldung/135343), Berliner Zeitung (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0403/meinung/0028/index.html), Telepolis (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30054/1.html) als unseriös darstellen willst.

Wie gesagt: es geht mir nicht um den linken Scheiss da. Sondern darum, dass eine eig. neutrale und objektive Behörde Akten manupuliert und lügt. Und das hat für mich nichts mehr mit Objektivität zu tun.

Trisomie78
21-07-2009, 18:30
stellt euch vor, der fred ist tot + keiner merkts. :p

himura_kenshin
21-07-2009, 18:40
stellt euch vor, der fred ist tot + keiner merkts. :p

Indiesem Sinne: Möge er in Frieden ruhen. Amen. :engel_3:

christianauskiel
22-07-2009, 07:35
Schönes Schlußwort und nochmal die Erinnerung daran, daß es in diesem Forum in erster Linie ums Thaiboxen gehen sollte !


Closed.

Gruß
Christianauskiel