Vollständige Version anzeigen : Erlaubt-Verboten
Mr. Nice Guy
20-07-2009, 14:48
Finde ich gut dargestellt. Falls es jemanden interesiert:
link: Erlaubt-Verboten (http://www.ssc-magnum-solingen.de/PDF/Erlaubt-Verboten.pdf)
Hunter_Joe
20-07-2009, 15:07
gut! was is mit klappmessern? (weder einhand noch springer) und was is mit sogg. minderjährigen(7-12; 12-14; 14-16; 16-18) ????
würd mich ma interessiern. wenn einer was weis.........
wieso stufst du ab bei den minderjährigen?
steht ja dort: manche erst ab 18, die anderen frei.... und eines erst ab 14, wenn nichts weiter steht, ists frei.
zweihand-folder unterliegen denselben beschränkungen wie feststehende klingen, wenn ich mich nicht täusche...
kenn mich aber nciht so gut aus im deutschen waffengesetz.
Schnueffler
20-07-2009, 20:11
Da sind so ein paar kleinere Fehler mit drin!
Messerjocke2000
20-07-2009, 21:05
Naja, als Übersicht nicht verkehrt.
Die Unterteilung bei Softairs fehlt aber.
@Hunter_Joe: Zweihandklappmesser dürfen geführt werden (Außer es sind Hieb- und Stichwaffen). Egal welche Grösse. Auch ein Opinel 13 (http://www.toolshop.de/product_info.php?products_id=1009) :D
Schnueffler
20-07-2009, 21:22
Naja, als Übersicht nicht verkehrt.
Die Unterteilung bei Softairs fehlt aber.
Unter anderem!
Auch bei Einhandmessern gibt es z.B. sozial anerkannte Gründe!
Mr. Nice Guy
20-07-2009, 21:30
Ich wollte euch mit dem Dokument ja auch nicht die Perfektion in Waffenrecht zeigen, sondern einfach nur eine Darstellung die ich als ersten Blick als Laie sehr gut finde, mehr nicht ;)
Schnueffler
20-07-2009, 21:52
Ich wollte euch mit dem Dokument ja auch nicht die Perfektion in Waffenrecht zeigen, sondern einfach nur eine Darstellung die ich als ersten Blick als Laie sehr gut finde, mehr nicht ;)
Das ha ja auch keiner bestritten!
Berlin31er
21-07-2009, 00:03
Hmm...sind "seitliche" Springmesser mit weniger als 8.5 cm Klingenlänge einseitig geschliffen wirklich nicht verboten? Fallen ohne sozial angerkannten Grund aber trotzdem unter das Führungsverbot oder?
Und noch ne Frage: Teleskopschlagstöcke zu führen ist ja auch ohne SaG verboten, wie sieht es aus mit welchen die aus schwingendem Hartgummi sind? Sind die komplett verboten oder fallen die "nur" unter das Führungsverbot?
Hmm...sind "seitliche" Springmesser mit weniger als 8.5 cm Klingenlänge einseitig geschliffen wirklich nicht verboten? Fallen ohne sozial angerkannten Grund aber trotzdem unter das Führungsverbot oder?
Ich würde sagen Jein. Es sind wie klassische Einhandmesser einhändig bedienbare Messer. Soll heißen wenn sie feststellbar sind sollten die unter die Führungseinschränkung fallen.
Von Böker gibt es seit kurzem aber nicht feststellbare Messer die IMO diese Einschränkung umgehen. Noch.
Lars´n Roll
21-07-2009, 05:00
Hmm...sind "seitliche" Springmesser mit weniger als 8.5 cm Klingenlänge einseitig geschliffen wirklich nicht verboten? Fallen ohne sozial angerkannten Grund aber trotzdem unter das Führungsverbot oder?
Und noch ne Frage: Teleskopschlagstöcke zu führen ist ja auch ohne SaG verboten, wie sieht es aus mit welchen die aus schwingendem Hartgummi sind? Sind die komplett verboten oder fallen die "nur" unter das Führungsverbot?
Fällt alles unter´s Führungsverbot.
Und falls Du Dich nicht als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes auf dem Gelände befindest auf dem Du das Hausrecht ausübst (oder eben als Privatmann auf Deinem eigenen Grundstück) kannste das mit "sozial anerkanntem Grund" in Bezug auf Schlagstöcke jeglicher Art sowieso knicken. Selbstverteidigung is halt kein "sozial anerkannter Grund".
Und mit nem Seitenspringer wirst Du´s auch schwer haben, jemanden davon zu überzeugen, dass Du den zum Apfelschälen und Pakete öffnen dabei hast.
Unter anderem!
Auch bei Einhandmessern gibt es z.B. sozial anerkannte Gründe!
?
bei den einhandmessern steht ja hinweis [8] und unter dieser nummer finde ich unten:
(8) nur wenn Klinge arretierbar. Ausnahme: Mitnahme zur Nutzung für Beruf, Brauchtum und für "ähnlich anerkannte Zwecke".
also für sozial anerkannte zwecke wie beruf und brauchtum ist das führen erlaubt:)
ausser, ich habe das was falsch verstanden...
Berlin31er
21-07-2009, 17:38
Das SV kein Grund ist weiss ich und die Sache mit dem Messer ist ja jetzt auch geklärt, dachte bis jetzt immer das ALLE Springermesser verboten sind egal wie lang die Klinge ist. Und das es ausser die von dir genannten Gründe eigentlich keine SaG für nen Teli gibt weiss ich auch, aber ob ein Hartgummiteleskopschlagstock der leicht "schwingt" komplett verboten ist weiss ich immernoch nicht.
Schnueffler
21-07-2009, 20:05
?
bei den einhandmessern steht ja hinweis [8] und unter dieser nummer finde ich unten:
also für sozial anerkannte zwecke wie beruf und brauchtum ist das führen erlaubt:)
ausser, ich habe das was falsch verstanden...
Hast schon richtig gelesen!
Aber es gibt keine Legaldefinition, was solch ein Grund wäre! Ist also alles jeweils eine Einzelfallentscheidung!
Berlin31er
21-07-2009, 20:29
Könnt euch ja alle ein Pilzidentifikationsbuch kaufen und sagen ihr seit auf dem weg zum Pilzesammeln. Aber mal ganz ehrlich: Wenn ihr angst vor einer Taschenkontrolle haben müsst und euch deswegen nicht traut so ein ding mitzunehmen, dann wohnt ihr entweder in einer Gegend wo sowas öfter passiert und seht auffällig aus oder benehmt euch sonstwie zu auffällig oder seit immer da wo grade scheisse am laufen ist und kriegt deswegeneine Taschenkontrolle. Und die meisten von euch sind ja schon etwas Älter da sind Kontrollen extrem selten, warum habt ihr immer alle so angst vor dem Gesetzt? Genau so wie bei SV sachen. Wenn ihr es einfach aus prinzip nicht wollt und dann ein schlechtes gewissen nach dem Motto "nein ich will nichts verbotenes machen" habt dann ok aber wenn ihr sonst immer eins dabei hattet und nur jetzt nichtmehr wegen dem Gesetzt....:ups:
himura_kenshin
21-07-2009, 20:33
Fällt alles unter´s Führungsverbot.
Und falls Du Dich nicht als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes auf dem Gelände befindest auf dem Du das Hausrecht ausübst (oder eben als Privatmann auf Deinem eigenen Grundstück) kannste das mit "sozial anerkanntem Grund" in Bezug auf Schlagstöcke jeglicher Art sowieso knicken. Selbstverteidigung is halt kein "sozial anerkannter Grund".
Und mit nem Seitenspringer wirst Du´s auch schwer haben, jemanden davon zu überzeugen, dass Du den zum Apfelschälen und Pakete öffnen dabei hast.
An diesen Orten gibt es auch kein Führungsverbot. Zuhause nicht, da nicht "Öffentlichkeit"; auf dem zu bewchenden Gelände als Wachmann, da Berufsausübung (und kein "öffentlicher Raum"). Auf Privatgrund gelten diese Führverbote nicht.
Lars´n Roll
21-07-2009, 20:38
´Sch´weiß. ;)
himura_kenshin
21-07-2009, 21:01
´Sch´weiß. ;)
Das war in deinem vorherigen Post war das missverständlich formuliert (zumindest für mich :D )
Messerjocke2000
21-07-2009, 22:04
Könnt euch ja alle ein Pilzidentifikationsbuch kaufen und sagen ihr seit auf dem weg zum Pilzesammeln. Aber mal ganz ehrlich: Wenn ihr angst vor einer Taschenkontrolle haben müsst und euch deswegen nicht traut so ein ding mitzunehmen, dann wohnt ihr entweder in einer Gegend wo sowas öfter passiert und seht auffällig aus oder benehmt euch sonstwie zu auffällig oder seit immer da wo grade scheisse am laufen ist und kriegt deswegeneine Taschenkontrolle. Und die meisten von euch sind ja schon etwas Älter da sind Kontrollen extrem selten, warum habt ihr immer alle so angst vor dem Gesetzt? Genau so wie bei SV sachen. Wenn ihr es einfach aus prinzip nicht wollt und dann ein schlechtes gewissen nach dem Motto "nein ich will nichts verbotenes machen" habt dann ok aber wenn ihr sonst immer eins dabei hattet und nur jetzt nichtmehr wegen dem Gesetzt....:ups:
Ähm, der Teufel ist ein Eichhörnchen und meine Messer waren teuer. Und im Zweifelsfall sind die Dinger weg...
Außerdem gibts ja auch schöne feststehende Messer unter 12 cm, das Gunny (http://shop.strato.de/epages/61030058.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61030058/Products/07011/SubProducts/07011-0001), was ich heute bestellt habe z.B.:D
Messerjocke2000
21-07-2009, 22:09
Auf Privatgrund gelten diese Führverbote nicht.
Sicher?
Ich sehe da keine Ausnahme für Privaträume im Gesetz.
Nichts mit umfriedetem Gelände oder so...
Ähm, der Teufel ist ein Eichhörnchen und meine Messer waren teuer. Und im Zweifelsfall sind die Dinger weg...
Außerdem gibts ja auch schöne feststehende Messer unter 12 cm, das Gunny (http://shop.strato.de/epages/61030058.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61030058/Products/07011/SubProducts/07011-0001), was ich heute bestellt habe z.B.:D
woher stammt eigentlich die grundlage für dieses gesetz? seit wann ist ein messer mit 20cm klinge gefährlicher als eine 12 oder (bei foldern) 8.5 cm klinge?
mit allen dreien kann man mit dem entsprechenden vorsatz einen menschen tödlich oder zumindest schwer verletzen... seltsame gesetze habt ihr in d-land;)
woher stammt eigentlich die grundlage für dieses gesetz? seit wann ist ein messer mit 20cm klinge gefährlicher als eine 12 oder (bei foldern) 8.5 cm klinge?
mit allen dreien kann man mit dem entsprechenden vorsatz einen menschen tödlich oder zumindest schwer verletzen... seltsame gesetze habt ihr in d-land;)
Das liegt an den seltsamen Politikern und manch noch seltsameren Mitbürgern in diesem Land :mad:
Aber bei Euch ist auch nicht mehr alles so Toll wie es mal war :p
Messerjocke2000
22-07-2009, 09:07
Sicher? Ja.. ;)
Kannst Du mir dann mal die Passage im Gesetz zeigen, wo das steht?
Ich find die nämlich nicht.
Messerjocke2000
22-07-2009, 09:13
woher stammt eigentlich die grundlage für dieses gesetz? seit wann ist ein messer mit 20cm klinge gefährlicher als eine 12 oder (bei foldern) 8.5 cm klinge?
Die 8,5 gelten nur für Springmesser.
Und natürlich ist ein längeres Messer je nach Technik gefährlicher. Bei einem Stich in den Brustkorb etsceidet die Klingenlänge, ob mit einem Stich Bindegewebe, Bindegewebe und Lunge oder Bindegewebe und Lunge und Herz getroffen werden können.
Das Führverbot kommt aber primär daher, dass einige "Messermorde" 2007/8 tierisch aufgebauscht wurden und man daher ja "was tun musste" seitens der Politik.
Es waren auch Verbote je nach Klingenform im Gespräch.
Momentan sind schon wieder Forderungen im Umlauf, Springmesser und Dolche koplett zu verbieten...
Das Führverbot kommt aber primär daher, dass einige "Messermorde" 2007/8 tierisch aufgebauscht wurden und man daher ja "was tun musste" seitens der Politik.
eben darauf wollte ich hinaus;)
man muss ja etwas tun, um den pöbel zu besänftigen!
schliesslich reichen 8.5 cm bei weitem nicht um jemanden abzustechen$.rolleyes$. und 12 cm sowieso nciht... bei 13 cm ist das opfer gleich viel toter;)
und 20cm filettiermesser aussem supermarkt sind hingegen völlig ungefährlich...
wie jeder weiss werden auch die allermeistern morde mit teuren sammlerstücken und von messerliebhabern begangen, nicht etwa mit billigen haushaltsmessern, schraubendrehern udn ähnlichem die in jedem haushalt jederzeit griffbereit herumliegen.
aber besser ich sag ncihts sonst werden schraubendreher auch nciht verboten und wir müssen und wieder gegenseitig mit steinen den kopf einschlagen:ironie:
Berlin31er
22-07-2009, 14:54
:hammer:
Aber Fallmesser sind komplett Verboten oder? Wenn ja warum? Würde sagen weil man ein Springer zum öffnen trotzdem erst rausholen muss und ein Fallmesser nicht oder?
Lars´n Roll
22-07-2009, 15:05
Weiss jetzt eigentlich jemand was mit Hartgummiteleskopschlagstöcken ist?:o
Sprech ich chinesisch?
Zuhause kannste soviele Hartgummischlagstöcke haben wie Du bockig bist (Teles aus Gummi hab ich noch nie gesehen), auf der Straße werden die (und Du gleich mit) kassiert wie jedes andere Schlagwerkzeug auch.
Berlin31er
22-07-2009, 15:30
Sorry dachte die ganze zeit du redest von normalen.
War mir nur nicht sicher ob die dann als Totschläger (verboten) gewertet werden weil die Flexibel sind. Aber Gummitele´s haben ja vorne kein Gewicht drinne deswegen dürften die eigentlich nicht so gewertet werden.
Falls du wirklich noch nie ein gesehen hast: http://www.youtube.com/watch?v=vN1rnMfcreU ab 1.40
Messerjocke2000
22-07-2009, 21:46
Sorry dachte die ganze zeit du redest von normalen.
War mir nur nicht sicher ob die dann als Totschläger (verboten) gewertet werden weil die Flexibel sind. Aber Gummitele´s haben ja vorne kein Gewicht drinne deswegen dürften die eigentlich nicht so gewertet werden.
Falls du wirklich noch nie ein gesehen hast: YouTube - Gegen kriminelle Jugendliche Teil 2 (http://www.youtube.com/watch?v=vN1rnMfcreU) ab 1.40
Sieht nicht wie ein Totschläger aus. Die haben eine Feder vorne drin und sind steifer als das Labberding.
Hiebwaffe ists trotzdem.
Berlin31er
22-07-2009, 21:56
Das das kein Totschläger ist weiss ich, aber könnte von manchen Polizisten vielleicht so gewertet werden weil es flexibel ist. Und mir gefällt das "Schlabberding", besser als ein billig-Teli der nach ein paar mal ein und ausfahren auseinander fliegt oder nach einem Schlag auf etwas hartes verbiegt (ausser die Carbondinger aber ich rede ja auch von Billigdingern).
Mal gucken wo man die dinger herbekommt, hab bis jetzt viel gegoogelt aber nichts gefunden, ein Freund von mir macht "Streetfight" (was das sein soll weiss ich bis heute immer noch nicht), aufjedenfall trainieren die da neben dem krassen Streetfight (:D) auch ATK und er meinte die haben solche dinger.
Lars´n Roll
22-07-2009, 22:05
Das das kein Totschläger ist weiss ich, aber könnte von manchen Polizisten vielleicht so gewertet werden weil es flexibel ist. Und mir gefällt das "Schlabberding", besser als ein billig-Teli der nach ein paar mal ein und ausfahren auseinander fliegt oder nach einem Schlag auf etwas hartes verbiegt (ausser die Carbondinger aber ich rede ja auch von Billigdingern).
Mal gucken wo man die dinger herbekommt,
Bist Du eins von den ätzenden P*sskindern die an der Bushaltestelle rumlungern und Bushido auf´m hören und irgendne Waffe zum rumprollen brauchen?
Wenn ja, dann ist so´n Ding genau das richtige für Dich. Wenn nicht, wenn Du noch ein bissl Hirn im Kopf hast, dann lässt Du von so nem Scheiß einfach die Finger und gut ist.
Wenn Du der Ansicht bist, dass Du wirklich irgendwas zur SV brauchst weil Du Dich irgendwo bewegst wo man oft "abgezogen" wird oder sowas in der Art, dann kauf Dir 2 Dosen gutes Reizstoffspay (sufu - gibt´s genug Topics drüber) und nimmst die eine zum ziehen und sprühen üben.
Berlin31er
22-07-2009, 22:50
Bist Du eins von den ätzenden P*sskindern die an der Bushaltestelle rumlungern und Bushido auf´m hören und irgendne Waffe zum rumprollen brauchen?
Na klar, und dazu trag ich meine Mütze 10meter über meim Kopf und hab die Hose in den Socken und dazu ´n Joint in der Hand ;) :rolleyes:
Aber jetzt mal ganz ehrlich: Was soll daran so schlimm sein so ein ding zu haben? Selbst wenn ich eins hätte würd ich damit nicht auf der Strasse rumrennen. Oder glaubst du die ganzen Leute die bei Youtube Nunchaku-Videos reinstellen tragen das ding immer bei sich? Glaub ich wohl weniger.
Natürlich kann man mit so nem ding keine Trick´s oder sonstwas machen aber sagen wir mal man nimmt es nicht zum angeben oder zur SV, ok fragt sich wofür man es dann sonst zuhause in der Wohnung braucht, aber find nicht´s schlimmes daran sowas zu besitzen.
Wegen CS-Gas oder Pfefferspray: Gibt´s hier leider nur im Waffenladen und mit den Preisen kenn ich mich nicht so aus. Zum Glück kenn ich in "meiner Gegend" die meisten Leute und muss keine Angst haben das mir was passiert obwohl auch schonmal welche zu 3. vor meim Haus waren und fast was passiert ist aber ich glaube da hätte auch kein Reizgas mehr geholfen.
Und bei den meisten hier die ich nicht selber kenne muss man leider denken das die Waffen dabei haben und bei na Ladung Gas nochmehr austicken und sonstwas ziehen. Naja wiegesagt, falls ich irgendwas zur SV brauche dann CS-Gas oder Pfefferspray/Schaum, hab ich aber erstmal zum glück nicht nötig.
Kannst Du mir dann mal die Passage im Gesetz zeigen, wo das steht?
Ich find die nämlich nicht.
Aber Messerjocke, siehe unten. Es gibt kein "führen" von Waffen in den eigenen 4 Wänden. Das wäre ja auch lächerlich. Dies gilt nur ausserhalb und gilt auch nicht für den Transport.
Extra für Dich - Guckst du hier:
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2:
Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes
4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausserhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.
Sprich, Du kannst innerhalb dieser Begriffsbestimmungen mit Deinen draussen zu führenden legalen Waffen (Egal ob scharfe Schußwaffe oder Teleskopschlagstock) herumhüpfen wie Du willst (aber natürlich müssen die Aufbewahrungsvorschriften bei Blank-und Schußwaffen eingehalten werden) ;)
Alles klar? ;)
Das das kein Totschläger ist weiss ich, aber könnte von manchen Polizisten vielleicht so gewertet werden weil es flexibel ist. Und mir gefällt das "Schlabberding", besser als ein billig-Teli der nach ein paar mal ein und ausfahren auseinander fliegt oder nach einem Schlag auf etwas hartes verbiegt (ausser die Carbondinger aber ich rede ja auch von Billigdingern).
Mal gucken wo man die dinger herbekommt, hab bis jetzt viel gegoogelt aber nichts gefunden, ein Freund von mir macht "Streetfight" (was das sein soll weiss ich bis heute immer noch nicht), aufjedenfall trainieren die da neben dem krassen Streetfight (:D) auch ATK und er meinte die haben solche dinger.
Hier:
Waffengesetz Anlage 2
Abschnitt1-Verbotene Waffen.
Unter Punkt 1.3
tragbare Gegenstände im Sinne des §1 Abs.2 Nr. Buchstabe "a" (§1 regelt die Begriffsbestimmungen) nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8
(tragbare Gegenstände sind hier genannt):
Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände:
1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die Ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
Punkt 1.3.1
Hieb-oder Stoßwafffen, die Ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständes des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
Kursiv: Kommentar von mir
goodnight & goodfight
tori
Wie siehts eingentlich mit Cuttermessern aus?
Zum Beispiel so eins.
22657
Schnueffler
28-07-2009, 15:34
Brauchst du das zur Berufsausübung?
Bambabora
30-07-2009, 11:19
Waffen sind meiner Meinung nach sehr schön anzusehen. Ich habe schon ein paar an der WAnd hängen. Diese sind aber von meinem Opa. JEtzt möchte ich mir eines aus Amerika bestellen. Und zwar sollte es ein schönes Schwert sein. Ich habe schon im Internet gesucht aber nichts gefunden. Könnt ihr mir weiterhelfen? ICh habe jetzt einfach mal diesen Thread gewählt weil ich glaube, dass er schon das aussagt, was ich brauche. Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
Welche Frage hast du denn genau was das Bestellen angeht?
Wenn es ums Einführen/Zoll geht gibt es für Blankwaffen nicht wirklich strenge Beschränkungen. Imo musst du eben Zoll dafür zahlen und das wars.
Waffen sind meiner Meinung nach sehr schön anzusehen. Ich habe schon ein paar an der WAnd hängen. Diese sind aber von meinem Opa. JEtzt möchte ich mir eines aus Amerika bestellen. Und zwar sollte es ein schönes Schwert sein. Ich habe schon im Internet gesucht aber nichts gefunden. Könnt ihr mir weiterhelfen? ICh habe jetzt einfach mal diesen Thread gewählt weil ich glaube, dass er schon das aussagt, was ich brauche. Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
kuckst Du hier:
Cold Steel Swords: Japanese Swords, Samurai Swords, Katanas, and Other Swords (http://www.coldsteel.com/swords.html)
http://www.swordsdirect.com/paul_chen_professional.html
http://paulchenswords.net/
http://www.swordarmory.com/main_pics_pgs/hs_armoury2.htm
Aber warum aus den USA bestellen, gibt doch in D mindestens genauso gute Läden und die sind nicht soooo weit ;-)
micha h.
03-08-2009, 01:40
Habe dieses: http://www.satansbarber.co.uk/photosets/blades/negotiator/negotiator.jpg Messer Zuhause, Klinge ist 11cm lang, also darf ich das draußen tragen? Oo
Achja, wenn ihr ein gutes, günstiges und legales Messer haben wollt kann ich euch wärmstens das "Mora 2000" empfehlen, gewinnt man zwar keinen Schönheitspreis mit aber sonst ist es super!
Hier mal ein kleines Review des Messers: http://www.odoo.tv/Mora-2000.399.0.html
Wolverine
03-08-2009, 18:32
...Klinge ist 11cm lang, also darf ich das draußen tragen?...
Nein, da IMO zweischneidig = Waffe = Führungsverbot :-§
Gruß
Wolverine
nope, so wie ich das sehe, ist der rücken NICHt geschliffen, sondern nur verengt;)
micha h.
03-08-2009, 20:28
Rücken is nich geschliffen^^
Wolverine
03-08-2009, 20:42
Naja, unter das Führungsverbot fällt es m.E. aber trotzdem, da es durch das martialische Aussehen (spitze Widerhaken am Klingenrücken) sicherlich nicht als Utilitymesser durchgeht.
Aber mir soll´s Wurscht sein :cool:
Ni-hongo
04-08-2009, 17:12
versteckt hinter den wolken habe ich die verbotenen.
gesetze verbieten folgendes :
es ist verboten einen samurai beim kopfabschlagen zu behindern
es ist verboten wegzurennen wenn ein samurai deinen kopof abschlagen will
:D:D können mich mal die bundesregieungen weil es lehrer sind , fremd in den bereich
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