PDA

Vollständige Version anzeigen : Rettungsmesser, Führen erlaubt ?



fusel
27-07-2009, 22:18
Hallo ,

ist das Führen von einhändig bedienbaren Rettungsmesser erlaubt ??

wegen ,, berechtigtem Interesse ,,

ich meine das ,, Führen ,,
weiss da jemand Bescheid ?

Freefight4life
27-07-2009, 22:34
Das dürfen nicht mal Militärangehörige, also geh ich davon aus das ein Zivilist das keinesfalls darf

Exodus73
27-07-2009, 22:42
Soviel ich weiß fallen einhändig zu öffnende Rettungsmesser mit nicht "spitzer" Spitze nicht unter das neue Waffenrecht! 100 Prozent Sicher bin ich mir aber nicht!
Die anderen Rettungsmesser mit normaler Klinge fallen genauso unter das neue Waffenrecht wie alle anderen Einhandmesser auch! Falls die Polizei dich damit erwischt hast Du bestenfalls eine bessere "Ausrede" als bei einem anderen Messer!

Warte einfach mal ab, bin mir sicher das in den nächsten Monaten Einhandmesser auf den Markt kommen die Gesetzeskonform sind, auch hier im Board gibt es ja die ein oder anderen die bereits an einer solchen Lösung tüfteln!

DAbei fällt mir ein... das ColdSteel Tripple Action mit "TANTO-KLINGE" ist auch so eine Grenzwerte Geschichte, da es ja off. nicht als einhändig zu öffnendes Messer gilt (was es aber mit viel Übung schon ist). Das andere Messer mit der Dolchform fällt aufgrund der beidseitig geschliffenen Klinge auf jeden Fall unter das neue Waffengesetz - egal ob einhändig ober beidhändig zu öffnen.

Gruß Stephan

Messerjocke2000
28-07-2009, 07:59
Das dürfen nicht mal Militärangehörige, also geh ich davon aus das ein Zivilist das keinesfalls darf
Seit wann hat die BW Rettungsmesser?
@fusel:
Die Frage, ob man ständig, als Privatperson, ein Rettungsmesser führen darf, kann dir noch keiner sicher beantworten.

Eigentlich sollte die Rettung von Personen natürlich ein allgemein annerkannter Grund sein, ein Rettungmesser zu führen. Sollte. Eigentlich. :rolleyes:

Da es aber noch keine Urteile dazu gibt...

Man weiss et nit.

chfroehlich
28-07-2009, 08:27
Die Frage, ob man ständig, als Privatperson, ein Rettungsmesser führen darf, kann dir noch keiner sicher beantworten.

Wie kommst du auf das schmale Brett??

Feststellungsbescheid Rettungsmesser (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-rettungsmesser.pdf)

Sogar als Spring oder Fallmesser erlaubt.

Wichtig ist die Klingenform.

Greets

Christof

Schnueffler
28-07-2009, 11:52
Deswegen wäre es auch interessant zu erfahren, was der TE unter einem Rettungsmesser versteht!

enraged_Clown
28-07-2009, 11:56
also mir haben die polizisten mein prt VIII gelassen. war in einer verkehrskontrolle und wurde auf den clip angesprochen.

Messerjocke2000
28-07-2009, 13:28
Sogar als Spring oder Fallmesser erlaubt.

Wichtig ist die Klingenform.

Ist richtig. Da gehts aber um verbotene Gegenstände, es wird nur eine sehr spezielle Klingenform beschrieben und der Bescheid ist vor der Gesetzesänderung herausgegeben worden.

SICHER ist das nicht.

Nebenbei sind die Bescheide des BKA nicht rechtlich bindend.

Ich gehe mal davon aus, dass ein Polizeibeamter ein Messer mit der im Bescheid beschriebenen Klinge nicht einziehen würde, weil es kaum als Waffe geeignet ist. (gesunder Menschenverstand vs. Gesetzestext)

Darauf verlassen kann man sich aber mMn nicht.

Schnueffler
28-07-2009, 13:51
Ich gehe mal davon aus, dass ein Polizeibeamter ein Messer mit der im Bescheid beschriebenen Klinge nicht einziehen würde, weil es kaum als Waffe geeignet ist. (gesunder Menschenverstand vs. Gesetzestext)


Da setzt du bei einigen Beamten aber ne Menge vorraus! ;)

chfroehlich
28-07-2009, 14:35
@ Messerjocke2000

In dem Feststellungbescheid steht das es kein Messer bzw. verbotener Gegenstand sondern ein WERKZEUG ist.

Der Feststellungsbescheid findest du auf der aktuelle Seite des BKA, von daher gehe ich davon aus das er noch seine Gültigkeit hat.

Greets

Christof

Messerjocke2000
29-07-2009, 13:54
@ Messerjocke2000

In dem Feststellungbescheid steht das es kein Messer bzw. verbotener Gegenstand sondern ein WERKZEUG ist.

Der Feststellungsbescheid findest du auf der aktuelle Seite des BKA, von daher gehe ich davon aus das er noch seine Gültigkeit hat.

Der gilt aber eben nur für ein bestimmtes Messer (das Eickhorn RT-I-TAC), bzw. eine sehr spezielle Klingenform und ist rechtlich nicht bindend. Der Richter kann also auch durchaus anderer Meinung sein.
Und es gilt eben nicht für alles, was Rettungsmesser heisst...

@Schnueffler:
Ich kenne einige Polizeibeamte, und bei denen funktioniert der ges. Menschenverstand noch ganz gut .;)

Ich persönlich mache mir da eher Sorgen um die Ordnungsamtsbeamten, die den ganzen Tag nur OWis verteilen und daher meinen, ALLES verfolgen zu müssen...

Schnueffler
29-07-2009, 13:59
Der gilt aber eben nur für ein bestimmtes Messer (das Eickhorn RT-I-TAC), bzw. eine sehr spezielle Klingenform und ist rechtlich nicht bindend. Der Richter kann also auch durchaus anderer Meinung sein.
Und es gilt eben nicht für alles, was Rettungsmesser heisst...

@Schnueffler:
Ich kenne einige Polizeibeamte, und bei denen funktioniert der ges. Menschenverstand noch ganz gut .;)

Ich persönlich mache mir da eher Sorgen um die Ordnungsamtsbeamten, die den ganzen Tag nur OWis verteilen und daher meinen, ALLES verfolgen zu müssen...

War ja auch der hier ;) dahinter.
Genug Kollegen laufen ja auch damit rum.
Am geilsten ist der Bahnsicherheitsdienst! Die meinen sie wären für Gott und die Welt verantwortlich!

noppel
29-07-2009, 14:21
wenn gott bahn fährt, sind sie das auch http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~s7138316/affenbildchen/hoho.gif

chfroehlich
29-07-2009, 15:11
Der gilt aber eben nur für ein bestimmtes Messer (das Eickhorn RT-I-TAC),

Wie kommst du darauf??

Davon steht nichts im Feststellungsbescheid.


Greets

Christof

Krümel2
29-07-2009, 17:39
Hallo ,

ist das Führen von einhändig bedienbaren Rettungsmesser erlaubt ??

wegen ,, berechtigtem Interesse ,,

ich meine das ,, Führen ,,
weiss da jemand Bescheid ?

Wenn du im Rettungsdienst unterwegs bist, darfst du. Wobei das ganz offensichtlich auch noch nicht bei allen angekommen ist.
Zu weiteren Ausnahmeregelungen kann ich keine Aussage treffen.

Was ist denn dein "berechtigtes Interesse"?

noppel
29-07-2009, 17:44
na 'retten' natürlich.... mindestens mal sich selbst...

Messerjocke2000
29-07-2009, 21:13
Wie kommst du darauf??

Davon steht nichts im Feststellungsbescheid.


Das war aber das Messer, worauf der Bescheid beruht. ;)
Bin zu faul zu suchen, findet sich aber auch irgendwo in den Tiefen des MF...

Wie gesagt, ich denke (privatmeinung) auch, dass man mit einem Messer wie im Bescheid beschrieben, eigentlich keine Probleme bekommen sollte.

chfroehlich
30-07-2009, 08:19
Wenn du im Rettungsdienst unterwegs bist, darfst du. Wobei das ganz offensichtlich auch noch nicht bei allen angekommen ist.

Was ist denn dein "berechtigtes Interesse"?

Nicht nur derjenige der im Rettungsdienst unterwegs ist darf ein Rettungsmesser führen.

JEDER darf ein Rettungsmesser führen. Wobei nicht alles was sich Rettungsmesser schimpft ein Rettungsmesser laut Definition ist.

Greets

Christof

Krümel2
30-07-2009, 11:49
Nicht nur derjenige der im Rettungsdienst unterwegs ist darf ein Rettungsmesser führen.

JEDER darf ein Rettungsmesser führen. Wobei nicht alles was sich Rettungsmesser schimpft ein Rettungsmesser laut Definition ist.

Greets

Christof

Nun, der Ratersuchende stellte seine Frage explizit bzgl. einhändig zu öffnenden Rettungsmessern. Das "Rettungs-" kann man sicher weglassen, wenn man sich daran stört. Das Problem liegt beim einhändig zu öffnen, worauf ich mich bezogen habe. Das Führen dieser Art von Messer ist meines Wissens nicht mehr jederman erlaubt, sondern nur in begründeten Fällen/für bestimmte Berufsgruppen. Der Threadersteller fragte genau nach diesen Ausnahmeregelungen, ich jedoch kann nur für den Rettungsdienst sprechen, da ich unmittelbar davon betroffen bin.

Liege ich mit der Annahme falsch, bitte ich um Berichtigung. Vielleicht kann auch einer der Paragrafenreiter sich hierzu klar und eindeutig äußern?

chfroehlich
30-07-2009, 12:13
Das "Rettungs-" kann man sicher weglassen, wenn man sich daran stört.

Nein, kann man nicht.

Krümel2
30-07-2009, 12:21
Nein, kann man nicht.

Soll recht sein. ;)
Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass ich mich ausschließlich auf das einhändig zu öffnen bezogen habe. Ob mein Messer hierbei unter Rettungsmesser oder Bastelbedarf gelistet wird, ist für mich persönlich nebensächlich. Diese Einordnungen und Definitionen überlasse ich den Experten.

noppel
30-07-2009, 13:10
laienfrage: n rettungsmesser ist also n einhandfolder mit gurtschneider in griff oder klinge, das auch als nothammer zum scheiben einschlagen taugt?

chfroehlich
30-07-2009, 13:28
Jein.


Rettungmesser ...wenn...
einen nahezu geraden, durchgehenden Rücken hat
sich zur Schneide hin verjüngt
anstelle der Spitze abgerundet und stumpf ist
im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klinge eine hakenförmige Schneide hat
eine gebogene Schneide hat, deren Länge 60% der Klingenlänge nicht übersteigt
und im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist


Nicht alles was sich Rettungsmesser schimpft ist ein Rettungsmesser

Beispiel:

http://www.original-eickhorn.de/cms/libs/thumbnail_491_w_210.jpg

Rettungsmesser auf das sich der Feststellungsbescheid u.a. bezieht.




http://www.original-eickhorn.de/cms/libs/thumbnail_765_w_210.jpg

Auf Grund der Klingenform kein Rettungsmesser obwohl von Eickhorn als Rettungsmesser verkauft.

Greets

Christof

Messerjocke2000
30-07-2009, 20:11
JEDER darf ein Rettungsmesser führen. Wobei nicht alles was sich Rettungsmesser schimpft ein Rettungsmesser laut Definition ist.

Man könnte sogar sagen, dass auf die meisten Rettungsmesser eben die Definition nicht passt. :D

Und solange wir nicht wissen, welches Messer der OP denn genau meinte, kommen wir da auch nicht wirklich wweiter...

Heidi81
30-07-2009, 21:21
Moin!

Bei uns in der Stadt soll erstmal alles weggenommen werden, was offensichtlich und praktisch einhändig zu öffnen ist. Dazu kommt dann eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Stadt entscheidet dann alles weitere... Bei der Stadt kann man sich seinen Dolch dann auch wieder mit einem entsprechenden, zu verschließenden Behältnis abholen.

Mal eine Frage in den Raum, interessehalber: Würden denn die "Messerleute", die auch einen SV-Gedanken beim Führen von Messern haben, so ein Rettungsmesser mitführen, welches Christof beschrieben hat? (Vor dem Hintergrund, dass es "nur" zum Schneiden, aber nicht zum Stechen geeignet ist)

MfG Heidi

Messerjocke2000
31-07-2009, 07:13
Moin!

Bei uns in der Stadt soll erstmal alles weggenommen werden, was offensichtlich und praktisch einhändig zu öffnen ist. Dazu kommt dann eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Stadt entscheidet dann alles weitere... Bei der Stadt kann man sich seinen Dolch dann auch wieder mit einem entsprechenden, zu verschließenden Behältnis abholen.

Quelle?


Mal eine Frage in den Raum, interessehalber: Würden denn die "Messerleute", die auch einen SV-Gedanken beim Führen von Messern haben, so ein Rettungsmesser mitführen, welches Christof beschrieben hat? (Vor dem Hintergrund, dass es "nur" zum Schneiden, aber nicht zum Stechen geeignet ist)

So ein "richtiges Rettungsmesser" taugt selbst zum normalen Schneiden kaum, weil die Klinge gerade und vorne der Haken dran ist.
Und zum Kämpfen taugts auch nicht so richtig, weil der Haken sich ja ständig,na, verhaken würde.

FrAgGlE
31-07-2009, 08:20
Der gilt aber eben nur für ein bestimmtes Messer (das Eickhorn RT-I-TAC), bzw. eine sehr spezielle Klingenform und ist rechtlich nicht bindend. Der Richter kann also auch durchaus anderer Meinung sein.
Und es gilt eben nicht für alles, was Rettungsmesser heisst...


Der Feststellungsbescheid gilt für alle Rettungsmesser und Rescue Tools, die die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Wird lediglich ein Produkt getestet, so wird diese namentlich im Bescheid genannt.

Hast Du ein Beispiel, in dem der zuständige Richter eine andere Meinung vertreten hat?

Heidi81
31-07-2009, 11:11
@ Jocke: Die Quelle ist die Polizei in meiner Stadt.

Danke, mit der Antwort habe ich natürlich gerechnet... Ergo erübrigt sich die Eingangsfrage also mehr oder weniger.

Wer nicht regelmäßig in Kontrollen gerät, dem kann die ganze Sache doch sowieso genauso egal sein, wie der Strafzettel wegen zu schnellem Fahrens etc., der vielleicht alle Jubeljahr mal im Briefkasten liegt...

SaschaB
31-07-2009, 11:31
Jein.



Nicht alles was sich Rettungsmesser schimpft ist ein Rettungsmesser

Beispiel:

http://www.original-eickhorn.de/cms/libs/thumbnail_491_w_210.jpg

Rettungsmesser auf das sich der Feststellungsbescheid u.a. bezieht.


Greets

Christof

Um das Messer geht es im Feststellungsbescheid?? Ui...dachte immer, der "Dorn" ist grundsätzlich in Deutschland verboten...Im Bescheid lese ich aber nix davon und somit wäre dieses "Messer/Werkzeug" für mich immer noch verboten...

chfroehlich
31-07-2009, 11:48
Der "Dorn" nennt sich Pricker bzw. Marlspieker.

Ich glaub nicht das der 90 Grad zum Griff abgeklappt werden kann.

noppel
31-07-2009, 12:00
Der "Dorn" nennt sich Pricker bzw. Marlspieker.

Ich glaub nicht das der 90 Grad zum Griff abgeklappt werden kann.

hm das geht doch bei jedem besseren schweizer taschenmesser...
Victorinox - Multi-Tools - Offiziersmesser - Spartan (http://www.victorinox.ch/index.cfm?site=victorinox.ch&page=158&lang=D)

Balthus
31-07-2009, 12:11
Das teil sieht ja 1:1 aus wie mein ehemaliges Kappmesser bei der Bundeswehr nur in grün incl. Dorn) und eben ne andere Klinge ...

SaschaB
31-07-2009, 13:51
Der "Dorn" nennt sich Pricker bzw. Marlspieker.

Ich glaub nicht das der 90 Grad zum Griff abgeklappt werden kann.

Ah okay, danke ;) Wieder was gelernt ;)

Nevergrey
16-08-2009, 23:20
Mal hierzu was von oberster Stelle:


Sehr geehrter Herr ,

die Regelung des neuen § 42a Waffengesetz (WaffG) enthält in Absatz 3 Ausnahmen, die das Führen von Messern bei berechtigtem Interesse auch weiterhin ermöglicht.

Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, jede in Betracht kommende Fallgruppe einzeln aufzuführen. Der Auffangtatbestand des "allgemein anerkannten Zwecks" schafft die Möglichkeit, all die sozial-adäquaten Fälle, in denen ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm oder ein Einhandmesser geführt wird, vom Verbot von vornherein auszunehmen. Dementsprechend wurde das Führensverbot auch nicht mit einem Straftatbestand, sondern mit einem Bußgeldtatbestand in § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG bewehrt, so dass die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip nur in angebrachten Fällen einzuschreiten braucht. Hierbei steht der Polizei ein Beurteilungsspielraum zu, so wie es beispielsweise auch bei den Ordnungswidrigkeiten "Unzulässiger Lärm" und "Belästigung der Allgemeinheit" (§§ 117 f. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) üblich und erforderlich ist.
Wer ein Rettungsmesser in Form des Einhandmessers so führt, dass er andere in der Öffentlichkeit damit nicht belästigt oder bedroht, wird durch das Führensverbot des neuen § 42a WaffG nicht beeinträchtigt. Ein verantwortungsbewusster Bürger hantiert nicht grundlos mit gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit. Die Polizeivollzugsbeamten können beurteilen, ob das Führen eines in § 42a WaffG genannten Messers tatsächlich zu Rettungs- oder zu Einschüchterungszwecken mitgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble

Quelle: abgeordnetenwatch.de: Dr. Wolfgang Schäuble (http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f104233.html)

Shooter12
17-08-2009, 03:42
Jeder 2 Jugendliche hat heutzutage nen Messer.......Aber Nunchaku`s werden in Deutschland verboten, weil man mit der Kette einen erwürgen kann. :mad:
Ach, aber Messer`s werden nicht verboten, obwohl man damit einen erstechen kann. ??`` :rolleyes:
__________________________
Das ist echt einfach zu lustig.

enraged_Clown
17-08-2009, 05:51
Jeder 2 Jugendliche hat heutzutage nen Messer.......Aber Nunchaku`s werden in Deutschland verboten, weil man mit der Kette einen erwürgen kann. :mad:
Ach, aber Messer`s werden nicht verboten, obwohl man damit einen erstechen kann. ??`` :rolleyes:
__________________________
Das ist echt einfach zu lustig.

das ist somit die dümmste aussage zu dem thema die man von sich erbrechen kann. ein nundingsbums ist immerhin eine waffe und ein messer in erster linie ein werkzeug. versuch mal eine woche ohne nundingsbums auszukommen aber nur 2 tage ohne messer, mal sehen was dir leichter fällt.

Shooter12
17-08-2009, 07:09
das ist somit die dümmste aussage zu dem thema die man von sich erbrechen kann. ein nundingsbums ist immerhin eine waffe und ein messer in erster linie ein werkzeug. versuch mal eine woche ohne nundingsbums auszukommen aber nur 2 tage ohne messer, mal sehen was dir leichter fällt.

Nagut, Nagut,, ein Messer ist für dich ein Werkzeug.....
Da wo ich aber herkomme...wird das garantiert nicht als "Werkszeug" benutzt.
:rolleyes:

enraged_Clown
17-08-2009, 07:24
Nagut, Nagut,, ein Messer ist für dich ein Werkzeug.....
Da wo ich aber herkomme...wird das garantiert nicht als "Werkszeug" benutzt.
:rolleyes:
dann ändere dein umfeld.

Shooter12
17-08-2009, 07:26
dann ändere dein umfeld.

Jetzt weiß ich auch warum die ganzen Deutschen Auswandern......:rolleyes:


-



Werkzeug............na dann..also ich benutz ja lieber richtiges Werkzeug..

enraged_Clown
17-08-2009, 07:31
Jetzt weiß ich auch warum die ganzen Deutschen Auswandern......:rolleyes:


-



Werkzeug............na dann..also ich benutz ja lieber richtiges Werkzeug..

wenn du wüsstest wie vielseitig man ein messer einsetzen kann, gerade ein hier angesprochenes rettungsmesser... sein umfeld ändern hat auch im entferntestem nichts mit auswandern zu tun, aber man muss sich ja nicht mit jedem iditoen abgeben.

Messerjocke2000
17-08-2009, 10:45
Mal hierzu was von oberster Stelle:



Quelle: abgeordnetenwatch.de: Dr. Wolfgang Schäuble (http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f104233.html)
Tja, nur leider steht das so nicht im Gesetz...
Und was Dr. Schäuble auf AW sagt, hat keinerlei Rechtskraft.
Wie schon gesagt, wahrscheinlich wird man mit einem Rettungsmesser wenig Probleme bekommen, verlassen kann man sich darauf aber nicht.

Nevergrey
17-08-2009, 18:14
Tja, nur leider steht das so nicht im Gesetz...
Und was Dr. Schäuble auf AW sagt, hat keinerlei Rechtskraft.
Wie schon gesagt, wahrscheinlich wird man mit einem Rettungsmesser wenig Probleme bekommen, verlassen kann man sich darauf aber nicht.

Das Waffengesetz ist gerade beim Thema Messer teilweise Auslegungssache. Hinzu kommt, daß nicht selten selbst Polizisten unschlüssig sind, was nun erlaubt ist und was nicht (siehe die entsprechenden Diskussionen im Forum von Copzone.de). Falls jemand ein Rettungsmesser bei sich tragen möchte, kann es jedenfalls nicht schaden, die Aussage Dr. Schäubles mit Quellenangabe auszudrucken und in der Brieftasche bei sich zu haben, wenn eine entsprechende Kontrolle erfolgt.

Schnueffler
23-08-2009, 11:20
Werkzeug............na dann..also ich benutz ja lieber richtiges Werkzeug..

Was ist denn ein richtiges Werkzeug für dich um Äpfel zu schälen/schneiden oder ein Butterbrot zu schmieren?

Shooter12
24-08-2009, 14:51
Was ist denn ein richtiges Werkzeug für dich um Äpfel zu schälen/schneiden oder ein Butterbrot zu schmieren?
:rolleyes:

Ich glaub du hast du irgednwas nicht richtig verstanden......
Wer redet denn hier vom "Äpfel" schälen.. ??``!! Ich sagte ich benutzte für Schrauben oder sonst irgendwas lieber richtiges Werkzeug, anstatt mit nem Butterfly zu versuchen nen Fahrrad zu Reparieren.

Messerjocke2000
24-08-2009, 15:29
Was Schnueffler und Clown sagen wollen, ist folgendes, glaube ich:
Ein Messer ist ein Werkzeug.
Damit kann man:
-Äpfel schälen
-Kartons öffnen
-sich ne Stulle schmieren
-Gurte schneiden
-Zigarren anschneiden
-usw. usw.
Man kann ein Messer auch als Waffe verwenden, keine Frage.
Bei den "echten" Rettungsmessern geht das aber mangels Spitze und Haken vorne aber kaum.

Und natürlich kann man auch den Schraubendreher oder den Dreikantschaber missbrauchen und jemandem damit nicht vorgesehene Löcher in den Körper stanzen...

Kilian

Schnueffler
24-08-2009, 17:48
Was Schnueffler und Clown sagen wollen, ist folgendes, glaube ich:
Ein Messer ist ein Werkzeug.
Damit kann man:
-Äpfel schälen
-Kartons öffnen
-sich ne Stulle schmieren
-Gurte schneiden
-Zigarren anschneiden
-usw. usw.
Man kann ein Messer auch als Waffe verwenden, keine Frage.
Bei den "echten" Rettungsmessern geht das aber mangels Spitze und Haken vorne aber kaum.

Und natürlich kann man auch den Schraubendreher oder den Dreikantschaber missbrauchen und jemandem damit nicht vorgesehene Löcher in den Körper stanzen...

Kilian

Genau das!