Kraken
28-10-2009, 21:09
glaub ich nicht... gemeinwohl steht vor dem wohl des einzelnen. es gibt durchaus verjährungsfristen, meine sowas von 7,5 jahren wenn die verurteilung unter 2 jahren,und für bestimmte vergehen?, lief. aber da gehts eher um so standardzeugs, nicht kapitalverbrechen. gesellschaftlich gelten ja mord,entführung und vergewaltigung als die "größten" verbrechen-dementsprechend glaube ich da nicht an eine schnelle tilgung aus dem fz. möglicherweise hat man in der diskussion die tatsache der möglichen tilgung damit verwechselt. bin aber da kein experte.
vergewaltigung, sexueller missbrauch von kindern etc. hat allesamt eine verjährungsfrist von 5-15 jahren, also einfach lächerlich!
solche schrecklichen taten verjähren nie, ich unterstütze, dass solche monster ein leben lang die strafrechtliche verfolung fürchten müssen!
vergewaltigung, sexueller missbrauch von kindern etc. hat allesamt eine verjährungsfrist von 5-15 jahren, also einfach lächerlich!
solche schrecklichen taten verjähren nie, ich unterstütze, dass solche monster ein leben lang die strafrechtliche verfolung fürchten müssen!