Grenze der Legalität ? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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irgendjemand
16-07-2003, 15:00
Was für Waffen darf man heutzutage eigentlich mit sich herumtragen ohne in Konflikt mit dem Waffengesetz zu geraten ?
Wie siehts zum Beispiel mit Kampffächern aus ?
Soweit ich mich erinnere gelten Wafffen als illegal, sobald man damit einen normalen Gegenstand vorzutäuschen versucht, aber auch ein schwerer Eisenfächer kann ja noch wedeln, dadurch ist er ja eigentlich ein voll funktionsfähiger Fächer und imitiert einen solchen nicht nur. Oder sehe ich das falsch ?

Stefan

Goshinsatori
16-07-2003, 15:03
HI,

Kampffächer ?
Ich würde sagen nein, das täuscht einen Gebrauchsgegenstand vor und ist eine Waffe. Damit VERBOTEN.

Springmesser-Verboten
Butterflymesser-Verboten
Folder-Erlaubt
und mit sicherheit genauso gut und schnell wie oben beschriebene. Wir haben das ausprbiert.
Der Folder war schneller auf, als der Springer, zumal der Folder keine Sicherung hat.
NunChaku-Verboten
Schwert-Erlaubt, aber nicht auf öffentlichen Veranstaltungen

ETC :D

irgendjemand
16-07-2003, 15:17
Moment mal, manche Messer sind verboten, und große, scharfe Schwerter erlaubt ?
Kann ich dann praktisch mit der Katana zur Schule gehen, und die können nichts dagegen machen :D?
Kann man da denn irgendwo eine Liste einsehen, oder wie ist das ?

Franz
16-07-2003, 15:19
nunja es gibt das Waffenrecht da ist einiges auch global geregelt ohne es exolizit zu erwähnen und bei deiner Polizeidienststelle kannst du dir ein Faltblatt baholen und paar Poster haben die auch

-erdmännchen-
16-07-2003, 15:21
in D darf man Dir alles abnehmen was die lokalen Gesetzesvertreter als... wasweissich...

gefährlich erachten!

Bruce1962
16-07-2003, 18:42
Der Fächer ist nicht verboten.

Die entsprechende Stelle im Waffengesetz lautet:


"....ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand
vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen
Gebrauchs verkleidet sind,..."

Also der Fächer kann zwar als Waffe benutzt werden, ist aber nicht Tarnung für einen anderen Gegenstand.
Den kannst du ähnlich sehen wie eine Mag-Lite. Mit der kann man auch kämpfen, obwohl sie eine Taschenlampe ist.

Gemeint sind mit diesen Punkt u.a. folgende Gegenstände:

als Kugelschreiber getarnte Springmesser

Haarbürsten, die ein Keramikmesser enthalten

als Feuerzeuge getarnte Messer

als Taschenlampe getarnte Elektroschockgeräte

usw.



Gruß

Bruce1962

Seb
16-07-2003, 21:54
@ irgendjemand
Du darfst nicht mit einem Katana zur SChule, weil du damit gegen die SChulordnung verstösst.
Eine aktuelle Fassung des Waffengesetzes gibts z.b. auf messerforum.net, bringt aber glaub ich ohne Kommentare recht wenig (die Definitionen sind (bewusst?) etwas freier gehalten)


Springmesser sind nicht grundsätzlich verboten, aber die Auflagen sind sehr streng.

Bruce1962
16-07-2003, 22:07
@ irgendjemand

Katana darf man man Hieb-/stichwaffe überhaupt erst ab 18 mit sich rumschleppen.


Zum Thema verbotene Waffen klickst du da:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/inhalt.html

Dort dann auf Anlage 2, da ist die Auflistung der verbotenen Waffen.

Allgemeines dazu und Ausnahmen (z.B. zu Faustmessern) findest du in § 40 WaffG.


Gruß

Bruce1962

Bruce1962
16-07-2003, 22:16
@ Seb

Die Definitionen sind vermutlich deshalb noch etwas freier gehalten, weil die Durchführungsverordnung zum neuen Waffengesetz immer noch nicht verabschiedet ist.
Zumindest soll nun ein Vorschlag vorliegen. Und die ersten Änderungen/Ausnahmen soll es auch schon geben.

Bis zum 31.08.03 gilt noch die Übergangsregelung.

Also mal abwarten.


Gruß

Bruce1962

rosi
18-07-2003, 17:57
hallo leute,

ich will euch mal fragen, was ihr davon haltet:

neulich war ich auf einem stadtfest und dort habe ich einen stand gesehen, auf dem tatsächlich noch balisons und feuerzeugspringmesser verkauft wurden.

also wenn ich mich richtig entsinne, sind das doch verbotene gegenstände lt. aktuellem waffg?

gruß mark

Bruce1962
18-07-2003, 18:35
Original geschrieben von rosi

neulich war ich auf einem stadtfest und dort habe ich einen stand gesehen, auf dem tatsächlich noch balisons und feuerzeugspringmesser verkauft wurden.

gruß mark


Ja, stimmt! Feuerzeugspringmesser waren schon nach alten recht verboten. Balisongs nach neuen.
Auf öffentlichen Veranstaltungen dürfen grundsätzlich keine Waffen verkauft werden.
Und die Überbergangsregelung zum neuen Recht (- 31.08.03) gilt nur für den Besitz, nicht aber für den Handel.
Der Händler hat also eine Straftat gegangen.
Ebenso der meist ahnungslose Käufer. Der darf nämlich auch nicht erwerben.
Ich halte es schlicht und einfach für eine Sauerei.
Der Käufer geht nämlich meistens davon aus, dass das was öffentlich angeboten wird auch legal ist.


Gruß


Bruce1962

Lino
03-08-2003, 04:18
Die wurden auch immer noch in der Davidstr., Hamburg, ca. 200 m vom berühmten Polizeirevier, verkauft, nachdem die verboten waren. Fand ich auch interessant. Die lagen ganz sichtbar im Schaufenster.

Lino

Bruce1962
03-08-2003, 04:33
Na, bis zum 31.08. darf der Käufer sich die Teile in den Schrank legen und muss sie dann abliefern.
...und die Polizei in Hamburg scheint wohl keine Zeit für einen Schaufensterbummel zu haben. :D

Gruß

Bruce

Lino
05-08-2003, 22:20
Die sind vermutlich so schwer mit dem Vorführen von den neuen Uniformen beschäftigt - Schills bis jetzt einzige offensichtliche und eindeutige Einlösung seiner Wahlversprechen.

Lino

Bruce1962
06-08-2003, 01:32
Ja, kann auch sein :D

Na ja, sehen aber unglaublich schick aus. Colani wurde anscheinend von Donald Duck inspiriert :D :D :D

rosi
23-08-2003, 10:49
im übrigen sind nicht alle springmesser verboten, sondern nur solche, deren klinge nach vorne aus dem griff herausspringen und sehr schmale springmesser, deren klinge seitlich aus dem griff herausspringen und die klinge eine gewisse länge überschreitet. als beispiel seien hier stilletts zu nennen.

kurze springmesser mit einer klingenbreite, die in einem gewissen verhältnis zur länge stehen, sind nach wie vor erlaubt und werden auch noch legal zum kauf angeboten.

wer sicher gehen will, bewaffnet sich gar nicht. in den meisten fällen kommt man prima ohne waffen durchs leben!!!

mfg

mark

Gargoyle
25-08-2003, 16:02
wie sieht esaus mit teleskopschlagstöcken ??

-erdmännchen-
25-08-2003, 16:05
ich sehe das so das der Staat sie als legal anerkennt und bin mir zu 99% sicher dass das korrekt ist :)

auch die mechanischen! (die rausspringen)

Gargoyle
25-08-2003, 16:07
feine sache das
es gibt doch nichts schöneres als seine kalikünste an einem 2 m größen steroidmonster auszulassen der einen platt machen möchte.
und das mit dem teleskopschl.

Bruce1962
25-08-2003, 22:34
Teleskopschlagstöcke sind nicht verboten.

Ausnahme: sogenannte Stahlruten, also Telestöcke, bei denen die Teleskopteile aus Stahlfedern bestehen.


Gruss

Bruce

chfroehlich
26-08-2003, 08:44
Hallo,

leider nicht ganz richtig. Die 16"-Schlagstöcke sind für Otto-Normal verboten und werden meinen Informationen nach in Deutschland nur von den staatlichen Personenschützern eingesetzt.

Alles länger als 16" ist ok.

Gruß

Christof

Bruce1962
26-08-2003, 22:39
@ christof

Sorry, aber finde diese Regelung im Waffengesetz nicht.
Von einer Längenbegrenzung für Telestöcke war mir bisher auch nichts bekannt.


Anmerkung:

Es gab mal Teleskopschlagstücke, die aufgrund eines zu grossen Endstückes aus Metall (breiter als der Griff) als Totschläger eingestuft wurden und deshalb verboten waren.

Verboten sind auch Telestock-/Taschenlampenverbindungen, also Lampen an deren Ende ein Teleskopstock angeschraubt ist.


Gruß

Bruce

chfroehlich
27-08-2003, 12:59
Habe diese Information von einem ASP-Instruktoren-Lehrgang. Gehe davon aus das die anwesenden Beamten keinen Unsinn erzählt haben.

Kann mir vorstellen, das unter besagten 21" ein Alltagsgegenstand vorgetäuscht wird.

Für Beamte sind solche Lampenendstücke meines Wissens nach erlaubt.

Gruß

Christof

Bruce1962
27-08-2003, 21:53
Original geschrieben von chfroehlich

Kann mir vorstellen, das unter besagten 21" ein Alltagsgegenstand vorgetäuscht wird.



Wäre möglich, wenn der Stock zusammengeschoben wie ein Kugelschreiber oder Taschenlampe aussieht.

Für Beamte sind Lampenendstücke grundsätzlich auch verboten.
Es ist aber möglich, dass für bestimmte Organisationseinheiten Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden.


Gruß

Bruce