Vollständige Version anzeigen : Tonfa - verbotene Waffe(n)?
Gelten die nich auch als WÜrgeholz?
Das haben Freunde von mir schon zu hören gekriegt von den Herren der Polizei...
Interessiert mich jetzt wirklich...
Vielen lieben Dank,
wer auch immer das jetzt gemacht hat...
Original geschrieben von Joachim
Gelten die nich auch als WÜrgeholz?
Das haben Freunde von mir schon zu hören gekriegt von den Herren der Polizei...
Interessiert mich jetzt wirklich...
Klares Nein!
Bruce1962
18-07-2003, 14:49
Nein, sind nicht verboten!
Bei der Polizei werden sie auch benutzt! Heissen dort Mehrzweck-Einsatz-Stock (MES).
Gruß
Bruce1962
Dragon Lord
28-07-2003, 13:20
:) :) :) :) :) :) :) :)
Schön das die Polizei die nicht auch noch verbietet , wie weit soll das ganze denn noch gehen?.
:D :D :D :p :p
Hi Dragon lord die Polizei verbietet dir das nicht, da Polizei Exkutive ist nicht Legislative!
Die Polizei überprüft nur die Einhaltung der entsprechenden Gesetze als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft
-> evtl. nochmal die alten Sozialkundehefte nacharbeiten - Thema: Die Gewaltenteilung in der BRD :devil:
Michael Kann
28-07-2003, 14:17
Warum sollten die Teile überhaupt verboten werden?
Gruß :winke:
Mike
Dragon Lord
28-07-2003, 14:18
:D
Danke für die Belehrung Franz wede es mir sofort ins Merkheft schreiben.:D :D
Original geschrieben von Franz
Die Polizei überprüft nur die Einhaltung der entsprechenden Gesetze als Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft
Hilfskräfte ??!!?? Klingt wie Aushilfskraft... sagen wir lieber Hilfsbeamte... ;)
Gruß Micha
@Jumiba habe es deinem Vorschlag entsprechend korrigiert ok?
Hallo,
sind definitiv erlaubt ... aber wie immer, wohl auf öffentlichen Veranstaltung etc. verboten oder ?
Wie steht es da mit "Dorffesten" wo man keinen Eintritt etc. bezahlen muss, ist dies auch eine öffentliche Veranstaltung ?
so long,
Alex
Original geschrieben von Franz
@Jumiba habe es deinem Vorschlag entsprechend korrigiert ok?
hihihi... :p
shodushi
28-07-2003, 16:30
auf dorffesten,etc.,ist es ebenso nicht erlaubt,die dinger bei sich zu tragen.so einfach trägst du dieim sommer auch nicht unter der jacke,bzw. shirt:D...
du darfst tonfas,tunquas,MES zwar besitzen aber damit nicht durch die öffentlichkeit segeln.zu hause an der wand ist das kein problem.ebenso,wenn du sie mit zum training nimmst.einzige bedingung ist dann allerdings,daß du sie in einer dafür vorgesehenen tasche transportierst...
Michael Kann
28-07-2003, 16:35
Original geschrieben von shodushi
auf dorffesten,etc.,ist es ebenso nicht erlaubt,die dinger bei sich zu tragen.so einfach trägst du dieim sommer auch nicht unter der jacke,bzw. shirt:D...
du darfst tonfas,tunquas,MES zwar besitzen aber damit nicht durch die öffentlichkeit segeln.zu hause an der wand ist das kein problem.ebenso,wenn du sie mit zum training nimmst.einzige bedingung ist dann allerdings,daß du sie in einer dafür vorgesehenen tasche transportierst...
Wo steht denn das?
Gruß :winke:
Mike
Probiers doch mal aus...
bei öffentlichen Veranstaltungen gelten immer noch andere Regeln als auf befriedetem Gelände.
Geh mal auf die nächste Forchheimer Kerwe und "benutze" dort dein Tonfa (eine Gelegenheit ergiebt sich bestimmt) , Du kannst ja dann berichten was die Staatsmacht davon hielt...
Hallo,
war das ein Aufruf zu einer Straftat ? :D
Ich kenne es nur so das gewisse Waffen wie z.B. ein ASP zwar erlaubt sind, man sie aber nicht auf öffentliche Veranstaltung (Konzerte etc.) oder Discotheken mitführen darf. Hab sowas auch nicht dabei, nur mich würde mal interessieren wie es da z.B. bei der LoveParade, dem Ring-Fest in Köln etc. aussieht, da dies ja auch ein öffentliches Fest ist, man sich aber quasi kaum darum drücken kann :)
so long,
Alex
Michael Kann
28-07-2003, 17:08
Du berufst Dich auf den § 42 WaffG
Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
also, hier der passende Abs. § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen Abs. 2
Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
(4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.
Unterabschnitt 2 - Tragbare Gegenstände
1. Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen).....
und dies bezieht sich deutlich auf diesen Abschnitt von shodushis Post
quote:
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Original geschrieben von shodushi
auf dorffesten,etc.,ist es ebenso nicht erlaubt,die dinger bei sich zu tragen.so einfach trägst du dieim sommer auch nicht unter der jacke,bzw. shirt...
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Meine Frage zielt aber auf diesen Abschnitt in dem Post
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Original geschrieben von shodushi
du darfst tonfas,tunquas,MES zwar besitzen aber damit nicht durch die öffentlichkeit segeln.zu hause an der wand ist das kein problem.ebenso,wenn du sie mit zum training nimmst.einzige bedingung ist dann allerdings,daß du sie in einer dafür vorgesehenen tasche transportierst...
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Hätte ich natürlich deutlicher schreiben sollen ... Entschuldigung!
Mir ist faktisch kein Gesetz bekannt, dass es verbietet, außer bei öffentlichen Veranstaltungen, Tonfas (Mehrzweckeinsatzstock, Tunquas, Hawakans usw.) in der Öffentlichkeit zu tragen. Im übrigen gibt es den MES auch als Teleskopversion, diese läßt sich sogar hervorragend mit einem passenden Holster beim Autofahren tragen - ohne zu stören! Das der MES aufträgt dürfte klar sein!
Gruß :winke:
Mike
Hallo,
jetzt ist es klar ... dank dir Mike :)
so long,
Alex
Aber dasselbe Problem gilt auch wenn Du zB nach Mannheim fährst, während dort die Timewarp veranstaltet wird...
egal ob Du hinwillst oder nicht, die Polizei findet dein Waffenarsenal in deinem Fahrzeug und beschlagnahmt, wenn Du Pech hast setzen sie Dich fest bis zum Ende der Veranstaltung...
Hallo,
auch wenn ich den Tonfa im Auto liegen hab ? Damit wäre er ja nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung ... :)
so long,
Alex
shodushi
28-07-2003, 22:07
@michael kann
...mein ehemaliger sensei war beim bka und hat uns dat so eingetrichtert!wo das geschrieben steht,kann ich dir leider nicht sagen...
Original geschrieben von Alex!
Hallo,
auch wenn ich den Tonfa im Auto liegen hab ? Damit wäre er ja nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung ... :)
so long,
Alex
Aber Dir könnte Unterstellt werden auf dem Weg zu einer Öffentlichen Veranstaltung zu sein.
Hallo,
gut, stimmt, aber dann darf ich auch nie 'ne Axt beim Obi kaufen und nachhause fahren :)
so long,
Alex
Michael Kann
29-07-2003, 07:20
Original geschrieben von shodushi
@michael kann
...mein ehemaliger sensei war beim bka und hat uns dat so eingetrichtert!wo das geschrieben steht,kann ich dir leider nicht sagen...
Hidiho shodushi,
bitte mal klären, wäre wirklich wichtig!
Danke :winke:
Mike
Bei WIrtschaftsgipfeln oder Chaostagen werden inder Tat Autos durchsucht due Richtung Zielgebiet fahren und es wird bei Waffenfund auch eine Teilnahme an der Demo unterstellt da wird dir auch keiner glauben dass du KK Lehrer bist und auf den Weg zu einem Seminar
Daher am besten Seminare mit Demokalender abstimmen :D
Original geschrieben von Michael Kann
Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.
[...]
1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen).....
Wenn ich das wörtlich auslege, dann wäre ein normaler Rattanstock ebenfalls eine Waffe, die ich auf einer öffentlichen Veranstaltung nicht mit mir führen darf, oder sehe ich da was falsch :confused:
Gruß,
Stoiker
Bruce1962
29-07-2003, 18:28
@ Stoiker
Nein, dass siehst du schon richtig.
Wenn der Stock als Schlagwaffe dient, darfst du ihn bei öffentlichen Veranstaltungen (Volksfesten, Kirmes, Sportveranstaltungen usw.) nicht führen.
Gruß
Bruce
shodushi
30-07-2003, 00:28
@ michael kann
...wat soll ich dir denn erklären???
wünsche eine gute nacht!
Michael Kann
30-07-2003, 06:39
Original geschrieben von shodushi
@ michael kann
...wat soll ich dir denn erklären???
wünsche eine gute nacht!
Falsch verstanden, Du sollst es bitte mit Deinem Trainer klären woher er seine Informationen bezieht!
Gruß :winke:
Mike
Michael N.
30-07-2003, 17:47
Wo wird ein BKA Beamter wohl seine Informationen herhaben???
Die Frage erübrigt sich doch, oder ...:cool:
Bruce1962
30-07-2003, 18:28
Original geschrieben von Michael N.
Wo wird ein BKA Beamter wohl seine Informationen herhaben???
Die Frage erübrigt sich doch, oder ...:cool:
In diesem Fall wohl nicht. Ich halte genau wie Michael Kann das Führen eines Tonfa, ausser bei öffentlichen Veranstaltungen für legal.
Gruß
Bruce1962
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