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Vollständige Version anzeigen : Abmahnwelle durch die EWTO???



FCVT
21-08-2009, 13:46
Wie mir berichtet wurde, mahnt die EWTO Schulen ab, die nicht mehr WT machen oder nicht mehr in der EWTO sind und noch die Schriftzeichen des WT´s an den Wänden haben... Zudem auch Bilder oder ähnliches sollen entfernt werden... Eine Schule in Osnabrück ist davon schon betroffen. daher wollte ich fragen, ob es noch Leute gibt, die das auch gerade durchmachen. :)

Grüsse...

Alephthau
21-08-2009, 13:59
Wie mir berichtet wurde, mahnt die EWTO Schulen ab, die nicht mehr WT machen oder nicht mehr in der EWTO sind und noch die Schriftzeichen des WT´s an den Wänden haben... Zudem auch Bilder oder ähnliches sollen entfernt werden... Eine Schule in Osnabrück ist davon schon betroffen. daher wollte ich fragen, ob es noch Leute gibt, die das auch gerade durchmachen. :)

Grüsse...

Hi,

Hm, die ganzen WT-Zeichen sind geschützte Warenzeichen wenn ich mich richtig entsinne, wie es mit dem Schriftzug WT aussieht weiß ich nicht.

Somit wäre es schon nachvollziehbar das die EWTO hier aktiv wird, ein Mitarbeiter von Mercedes kann ja sich ja auch nicht selbstständig machen und seine Autos mit dem Stern ausstatten! ;)

Anstelle der Schule würde ich die Zeichen abwandeln so das sie nicht mehr aussehen wie von der EWTO. Was die Fotos angeht kann ich mir schwerlich vorstellen das die EWTO dagegen vorgehen kann, genausowenig wie gegen EWTO-Urkunden die u.U. aufgehängt sind!

Gruß

Alef

Stevederkrueger
21-08-2009, 14:03
Na die Zeichen unter denen geübt wird sollte man schon abmachen oder verändern.

Aber ausgehändigte urkunden kann man getrost an der Wand lassen.

Man darf dann denke ich mal keine mehr unter den namen WT welche vergeben.

Aber die Marke ist ja geschützt also runter damit.

Holzfäller
21-08-2009, 14:07
Die EWTO hat Ihr Vorgehen sicherlich rechtlich prüfen lassen, blöd sind die ja nicht. Das ganze dürfte aber trotzdem recht dünnes Eis sein.

Grundsätzlich kann mit niemand vorschreiben, wie ich meine Schule einrichte und welche Bilder ich aufhänge. Ich kann alle Wände mit BMW- und Ferrari-Postern vollkleben und würde trotzdem keinen Ärger mit den genannten Firmen kriegen.

Genau so kann ich mir lauter LT-Bilder an die Wand hängen (igitt) => das ist nicht verboten und daher ebenfalls ok. Alte Urkunden und Graduierungen darf ich ebenfalls aufhängen, die sind mein Eigentum und dokumentieren ja nur Stationen meiner KK-Karriere.

Problematisch wird es erst, wenn ich durch die Bilder den Eindruck erwecke, eine Kooperation mit der EWTO zu haben. Dann könnte ein guter Anwalt das als unlauteren Wettbewerb deklarieren, falls ein Schüler auf die Idee kommen sollte "ach, die Zeichen kenne ich doch, das muss eine EWTO-Schule sein".

Wäre also interessant, welche Sachen genau von der EWTO angemahnt werden. Sind es geschützte Zeichen, ist es ok, alles andere schwammig bis haltlos.

Die wenigsten Sachen haben ein wirksames Copyright.

falscher Gasmann
21-08-2009, 22:37
Mit Bildern von LeungTing und Markenzeichen der EWTO sein Geschäft fördern..
wer den Begriff "unfreiwillige Komik" geschaffen hat der hat diesen Fall bestimmt mit einbezogen :cool:

Aber ernsthaft - ich bin auch für klare Fronten. Entweder ich löse mich von jemandem - dann aber mit aller Konsequenz - oder ich bleib dabei.
Wobei ich es peinlich finde sofort mit dem Anwalt zu kommen. Zeigt ja wiedermal mehr als deutlich wie sehr dieses Familienleben da in der GmbH & Co.KG gelebt wird.. der verlorene Sohn wird zum Straftäter.. geile Familie.

Wort zum Freitag - danke

Andi :D

Widi
21-08-2009, 23:37
Mit Bildern von LeungTing sein Geschäft fördern..




Da kann man ja mit wasserfestem Filzstift n Schnäutzchen drauf malen und schon isses geändert:D

JunFan
22-08-2009, 10:18
Wie mir berichtet wurde, mahnt die EWTO Schulen ab, die nicht mehr WT machen oder nicht mehr in der EWTO sind und noch die Schriftzeichen des WT´s an den Wänden haben... Zudem auch Bilder oder ähnliches sollen entfernt werden... Eine Schule in Osnabrück ist davon schon betroffen. daher wollte ich fragen, ob es noch Leute gibt, die das auch gerade durchmachen. :)

Grüsse...

hey Ferdi,


dieses Thema wurde hier schön desöfteren besprochen und ist nix neues :)
Gibt glaube ich auch einige erfahrungsberichte! Aber keine Ahnung in welchem thread :o

manfred-m.
22-08-2009, 10:25
Schon wieder????

Manche meinen auch Techniken schützen lassen zu wollen/können7dürfen/gemachte haben:D

Oder meinen dagegen vorgehen zu müssen weil man noch Textilien hat wo das Zeichen drauf ist! Ich würde sie trotzdem noch anziehen! Nike verklagt auch keinen weil man deren Kleidung trägt!:cool:

SkeptischesHirn
22-08-2009, 18:57
Rechtlich ist die Situation (meiner Meinung nach, keine Rechtsberatung) klar. WT und Wing Tsun sind eingetragene Markenzeichen, und die Meisterportraits unterliegen laut Kunsturheberrechtsgesetz dem Recht am eigenen Bild. Da sie die Bilder selbst verbreitet haben, greift dieser Schutz natürlich nur für kommerzielle Nutzung, wie die Markenzeichen sowieso. Als Schüler darf man also die EWTO-Klamotten überall anziehen, aber wenn man eine Ausbildung gegen Bezahlung anbietet, gehen EWTO-Klamotten nur wo die EWTO zustimmt. (Alles andere wär in dem Fall aber wohl auch peinlich.) Die Nutzung der Urkunden zu beschränken, würde aber wohl dem Sinn einer Urkunde zuwider laufen. Genauso kann man sich zwar seine Wohnung mit veröffentlichten Bildern von Leung Ting oder Keith Kernspecht dekorieren, aber da, wo man gegen Bezahlung etwas anbietet, wäre es kommerzielle Nutzung und somit zustimmungsbedürftig.

Das gleiche gilt im Prinzip sogar für Bilder von Yip Man, obwohl man ihn wohl in dem Zusammenhang mit Fug und Recht als Person der Zeitgeschichte bezeichnen könnte. (Vergleiche die Sixt-Werbung mit Merkels Cabriofrisur.) Allerdings müsste der Unterlassungsanspruch in seinem Fall von seinen Erben geltend gemacht werden, und wie man auf Konsumgütermessen gelegentlich feststellen kann, :D ist die Wahrnehmung nichtmaterieller Eigentumsrechte in der chinesischen Kultur nicht unbedingt die gleiche wie bei uns... Ich weiß auch nicht, ob die unbedingt ein Interesse daran hätten, Yip Mans intellektuelle Nachfolge somit sozusagen auf Leung Ting und Co zu beschränken. Schließlich hatte der noch ganz andere Schüler, die sich mit gleichem Recht auf ihn berufen können.

Sportler
22-08-2009, 19:00
Als Schüler darf man also die EWTO-Klamotten überall anziehen, wenn man eine Ausbildung gegen Bezahlung anbietet, nur wo die EWTO zustimmt.


Also, wenn jemand die Klamotten für gutes Geld kauft, darf er sie nicht mehr anziehen, wenn er als Trainer arbeitet? Wie verhält es sich, wenn man z.B. vom WT weggeht und als JKD-Trainer arbeitet? Also, bezieht sich der Begriff der "kommerziellen Nutzung" darauf, dass auch der angebotene Sport zum Symbol auf der Hose passt?

SkeptischesHirn
22-08-2009, 19:08
Na, jetzt wird's aber echt ein Fall für ein Rechtsgutachten. ;) Dafür bin ich weder befähigt noch beauftragt.

Wenn man's als Ausbilder beim Training anzieht, ist es meiner Ansicht nach kommerzielle Nutzung der Abzeichen (außer die Abzeichen wären für diese Nutzung der Kleidung offensichtlich belanglos, z.B. Du trägst die Klamotten zum Holzhacken), also würde ich es persönlich vorsichtshalber lassen. Ich denke (!) aber, wenn man etwas unterrichtet, was die EWTO nicht anbietet, würde sie nichts gegen die Nutzung ihrer Klamotten haben.

Sportler
22-08-2009, 19:13
Na, jetzt wird's aber echt ein Fall für ein Rechtsgutachten. ;) Dafür bin ich weder befähigt noch beauftragt.

Wenn man's als Ausbilder beim Training anzieht, ist es meiner Ansicht nach kommerzielle Nutzung der Abzeichen (außer die Abzeichen wären für diese Nutzung der Kleidung offensichtlich belanglos, z.B. Du trägst die Klamotten zum Holzhacken), also würde ich es persönlich vorsichtshalber lassen. Ich denke (!) aber, wenn man etwas unterrichtet, was die EWTO nicht anbietet, würde sie nichts gegen die Nutzung ihrer Klamotten haben.

Ich denke genauso. Aber am Ende ist es doch anders. Am Ende verklagt uns noch Nike, weil wir deren "Abzeichen" tragen beim Training...

martin.schloeter
23-08-2009, 00:18
Die EWTO hat Ihr Vorgehen sicherlich rechtlich prüfen lassen, blöd sind die ja nicht. Das ganze dürfte aber trotzdem recht dünnes Eis sein.
[...]

Doch, die sind so blöd und es ist in der Tat dünnes Eis. ;)

Vor gut 2 Jahren haben die schon mal so eine Welle losgetreten, Nutzung des Kürzels "WT" und "Kampfprinzipien" auf Websites.
Das Kürzel "WT" ist als solches nicht schutzfähig (mangelnde Kennzeichnungsfähigkeit), nur bestimmte Schreibweisen und Kombination. Die Eintragungen im Register sind formel auch schon fragwürdig, da gibt es überschneidende Eintragungen (Schutzklasse). "Kampfprinzipien" ist sinngemäß "prior art" etc.
Das habe ich einem Anwalt als Futter gegeben, der das in einen unfreundlichen Brief an die verpackt und danach haben wir von dem Quatsch nie wieder was gehört.

Wenn jemand hingegen z.B. irgendwas in typischem EWTO-Styling verwendet kann ein Verstoß gegen Geschmacksmuster o.ä. vorliegen.

Gruss
Martin

*Eric*
23-08-2009, 09:15
Am beste löst man sich von allem. Geht man aus der EWTO raus, schmeisst man den Kram einfach auf den Müll. Klamotten, Urkunden, Bilder.

Wenn so trennen, dann aber richtig. Es behält normalerweise doch auch keine das Bild von der Ex im Geldbeutel wenn er mit einer neuen zusammen ist.

Ich hab die Klamotten etc. gepackt und meinem Schwager geschenkt. Ist doch eher peinlich, damit herumzulaufen ;)und er ist froh damit

SifuSeifenzwerg
23-08-2009, 09:45
Geht jetzt etwas am Thema vorbei:
Ich finde es peinlich, dass viele Trainer mit WT-Hintergrund auf ihrer Homepage noch genau die selben Sprüche verwenden, die in der EWTO verwendet werden. Inklusive Graduierungssystem, Sektionen.
Niko Chatzilascaris habe ich z.B. in meiner WT Zeit als guten, ehrlichen und geradlienigenLehrer sehr geschätzt. Ein Lehrgang bei ihm brachte um Welten mehr, als einer beim grossen Chef. Er hat wirklich erklärt und korrigiert und kam nicht mit dem Spruch 'das kommt später'. Jetzt macht er sein eigenes Ding und hat das Graduierungssystem mehr oder weniger von der EWTO übernommen.

SkeptischesHirn
23-08-2009, 14:17
Also, Klamotten und Kennzeichen sind denke ich klar.

Bei Graduierungen und Programmen würde ich vor allem im Schülerbereich davon abraten, das Kind mit dem Bad auszuschütten, vor allem, wenn man nicht als Einzelperson geht.

Schüler und Ausbilder, die mit austreten, sind die Graduierungen und Programme gewöhnt (wer selbstbewusst ist, wird ja auch darauf bauen, später noch weitere Überläufer zu bekommen), und gerade die Ausbilder müssten ja auch innerhalb kürzester Zeit sämtliche Prüfungsprogramme neu lernen. Schüler werden irritiert sein, wenn das,was sie bis eben gelernt haben, plötzlich nicht mehr in gleicher Form gewürdigt wird. Außerdem ist es ja in anderen Kampfkünsten auch nicht unüblich, dass alle mehr oder weniger die gleichen Graduierungen/Gürtel haben.

Schnellschüsse bergen auch die Gefahr, sich als Verschlimmbesserungen herauszustellen. Klar, wer BlitzDefence für Unsinn hält, wird und sollte sie nicht mehr unterrichten, aber gerade in den klassischen Wing-Tsun-Programmen stecken eben auch über 20 Jahre Erfahrung. Da führt eine schrittweise Weiterentwicklung wahrscheinlich zu besseren Ergebnissen und für weniger Verwirrung bei den Schülern als ein radikaler Systembruch.

Ich fand's jedenfalls angenehm, dass meine Graduierung einfach übernommen wurde. Meine EWTO-Klamotten kann ich dagegen nicht mal mehr verschenken, weil die kurz vor dem Wechsel den Dresscode umgestellt haben...

Strikezone
23-08-2009, 14:27
Doch, die sind so blöd und es ist in der Tat dünnes Eis. ;)

Vor gut 2 Jahren haben die schon mal so eine Welle losgetreten, Nutzung des Kürzels "WT" und "Kampfprinzipien" auf Websites.
Das Kürzel "WT" ist als solches nicht schutzfähig (mangelnde Kennzeichnungsfähigkeit), nur bestimmte Schreibweisen und Kombination. Die Eintragungen im Register sind formel auch schon fragwürdig, da gibt es überschneidende Eintragungen (Schutzklasse). "Kampfprinzipien" ist sinngemäß "prior art" etc.
Das habe ich einem Anwalt als Futter gegeben, der das in einen unfreundlichen Brief an die verpackt und danach haben wir von dem Quatsch nie wieder was gehört.

Wenn jemand hingegen z.B. irgendwas in typischem EWTO-Styling verwendet kann ein Verstoß gegen Geschmacksmuster o.ä. vorliegen.

Gruss
Martin

Hallo Jungs,

ich will ja nicht unhöflich erscheinen, aber das Thema war doch schon hier und Ihr solltest Euch mal mit ein paar Euronen beim anwalt beraten lassen, nicht nur für Videos und sonstigen Schnickschnack ausgeben:

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f8/marke-wing-tsun-gel-scht-87247/

http://oami.europa.eu/LegalDocs/Cancellation/de/C000607523_1505.pdf

Logos sind geschützt. Der Name Europäische Wing Tsun Organisation ist auch nicht zu schützen, da das Wort Europa darin vorkommt und dies generell nicht zu schützen ist:

European WING TSUN Organisation

Trade mark No: 003427226 Type of mark: Word
Filing date: 21/10/2003 Date of registration:
Nice Classification: 16, 25, 28, 35, 41, 42
Status: CTM application withdrawn
Name of the owner: Keith R. Kernspecht
Applicant’s reference: WKL 5672 EUM
Trade mark basis: CTM

Deshalb wurde die Marke auch widerrufen, ansonsten wäre sie abgeschmettert worden und dem Antragsteller eine Imageverlust widerfahren.

Macht doch mal 3 mal weniger Euren Bong Sao und dafür mehr Gehirn-Bong-Sao...der Anwalt von KRK hat seine Frau beim ihm in der Mitgliedsverwaltung arbeiten (eine Fr.Ba..), der Anwalt ist eigentlich eher so ein Anwalt, der alles für Geld macht, damit er überhaupt wahrgenommen wird und überleben kann, und ist somit Marionette von KRK.

Bekommt wahrscheinlich auch Mengenrabtt der KRK. Dies alles dient der Einschüchterung und ich muß gestehen, die Tatsache, daß es wirkt, zeigt den kaufmännischen Sachverstand von vielen...leider zu wenig....zumindest die, die immer so tun als ob sie Stars wären...

Sorry wenn ich etwas neben der Linie schieße, aber das Bild zeichnet sich immer mehr ab.....alle können Bong-Sao aber nicht vernünftig kaufmännisch handeln (wenn sie eine Schule leiten sollten). Laßt es doch besser dann lieber anstatt immer auf die anderen zu schimpfen, die Euch böses wollen...fangt bei Euch selbst erst einmal an!

Bloody Sunday to all

maximus_007
01-06-2010, 14:28
hallo ja ich weiß das diese Abmahnungen zur Zeit auch im Münchener Raum laufen da sich ein paar Schulen Anfang des Jahres von der EWTO getrennt haben und zum Sifu Victor und WING Revolution gewechselt sind.
Da haben sie ja alles richtig gemacht nur weg von diesem *edit* in Heidelberg!!

Gruß

Mäks
09-06-2010, 14:57
Wobei ich es peinlich finde sofort mit dem Anwalt zu kommen. Zeigt ja wiedermal mehr als deutlich wie sehr dieses Familienleben da in der GmbH & Co.KG gelebt wird.. der verlorene Sohn wird zum Straftäter.. geile Familie.

Wort zum Freitag - danke

Andi :D


Völliger Schwachsinn! Das ist ein markenrechtliches Thema und nichts anderes! Ist bei jedem Franchise Unternehmen so. Wer seinen Mc Donalds in MÜLLER BURGER UND FRITTEN ändert, darf auch keinen Big Mac mehr anbieten!

Selbiges bei RE/MAX- wer aus dem Netzwerk austritt und seine Bude MÜLLER IMMOBILIEN nennt, darf das RE/MAX Marketing bzw know how nicht mehr verwenden. Ebensowenig das Markenzeichen! Auch da wird ohne Umschweife ein Anwalt eingeschaltet!

PumpingIron
22-06-2010, 03:08
Völliger Schwachsinn! Das ist ein markenrechtliches Thema und nichts anderes! Ist bei jedem Franchise Unternehmen so. Wer seinen Mc Donalds in MÜLLER BURGER UND FRITTEN ändert, darf auch keinen Big Mac mehr anbieten!

Selbiges bei RE/MAX- wer aus dem Netzwerk austritt und seine Bude MÜLLER IMMOBILIEN nennt, darf das RE/MAX Marketing bzw know how nicht mehr verwenden. Ebensowenig das Markenzeichen! Auch da wird ohne Umschweife ein Anwalt eingeschaltet!

das das ein markenrechtliches thema ist kann ja sein, nur geht die ewto meiner meinung nach etwas zu weit. ich habe vor zwei jahren diese kampagne von der ewto mitbekommen- zu behaupten das die abkürzung "wt" geschützt sei und keine bilder von ip man verwendet werden dürften ist unhaltbar.

gruß

DerGroßer
22-06-2010, 08:49
@SkeptischeHirn: Ich bin gerade mal auf eurer WT Seite gewesen. NCGF (Non-Classical GungFu) ist ja J.R.Glovers System und eure Seite impliziert ja, das ihr das auch anbietet. Hat jemand bei euch bei Jesse gelernt?