14. August 2019Amtsgericht München Zivilverfahren Richter Ferdinant Graupelhuber Pacellistraße 5 80315 München per Post an die beiden Parteien Hinwirkung auf eine gütliche Einigung Sehr geehrte Herren, bei Zivilrechtsklagen ist ein Richter dazu verpflichtet, in jeder Phase des Verfahrens auf eine gütliche Einigung der Parteien hinzuwirken. Wie Ihnen Ihr Rechtsbeistand sicher bestätigen wird, ist es eher ...
Abschließende Einschätzung und Empfehlung Das Verhalten der Herren Franz und Kublitz ist eine Schande für die von ihnen repräsentierten Kampfkünste. Beide haben sich in gleichem Maße aggressiv und verantwortungslos verhalten. Dan-Träger ihres Kalibers hätten in solch einer Situation besonnen reagieren müssen. Der Vorfall ist nur aufgrund der jahrzehntelangen Rivalitäten zu verstehen und insbesondere deshalb geradezu lächerlich, da beide Vereine und Stile so viele Gemeinsamkeiten haben, ...
Rekonstruktion des Vorfalls am 16. April 2019 Nach Befragung der beiden Parteien und Gesprächen mit mehreren Augenzeugen des Vorfalls ergibt sich für mich folgendes Bild: Jeden Dienstag trainieren die beiden Kampfsportvereine mit ihren Erwachsenengruppen nacheinander in der Großsporthalle in Neuenberg (Hallenteil 2). Der „Tang Soo Do Neuenberg 1994 e.V.“ hat hierbei die Hallenzeit von 18.30 Uhr bis 20 Uhr. „Shotokan Karate Do Neuenberg 1991 e.V.“ nutzt die Halle im ...
24. Juli 2019Bayrische Karate Föderation e.V. Landestrainer der Leistungsklasse KUMITE Horst Müller, 7. Dan Kyokusin-Kai Friedensgasse 129 82555 München An Amtsgericht München Zivilverfahren z.H. Herrn Richter Ferdinant Graupelhuber Pacellistraße 5 80315 München Gutachten im Fall Franz gegen Kublitz Sehr geehrter Herr Richter Graupelhuber, mein Name ist Horst Müller. ...
Bedauerlicherweise war für meinen Mandanten der Fluchtweg aus der Halle versperrt, da er sich bereits zu seiner gewohnten Position in die Nähe der Bühne begeben hatte. Herr Franz versuchte daher sein Wissen um Deeskalationstechniken anzubringen und die Situation zu entspannen. Aufgrund der erkennbaren Angriffsvorbereitungen von Herr Kublitz bereitete sich mein Mandant auf eine Abwehr vor und wich vor diesem zurück. Ohne Vorwarnung griff Herr Kublitz daraufhin mit einem gedrehten Rückwärtstritt ...