Rekonstruktion des Vorfalls am 16. April 2019 Nach Befragung der beiden Parteien und Gesprächen mit mehreren Augenzeugen des Vorfalls ergibt sich für mich folgendes Bild: Jeden Dienstag trainieren die beiden Kampfsportvereine mit ihren Erwachsenengruppen nacheinander in der Großsporthalle in Neuenberg (Hallenteil 2). Der „Tang Soo Do Neuenberg 1994 e.V.“ hat hierbei die Hallenzeit von 18.30 Uhr bis 20 Uhr. „Shotokan Karate Do Neuenberg 1991 e.V.“ nutzt die Halle im ...
24. Juli 2019Bayrische Karate Föderation e.V. Landestrainer der Leistungsklasse KUMITE Horst Müller, 7. Dan Kyokusin-Kai Friedensgasse 129 82555 München An Amtsgericht München Zivilverfahren z.H. Herrn Richter Ferdinant Graupelhuber Pacellistraße 5 80315 München Gutachten im Fall Franz gegen Kublitz Sehr geehrter Herr Richter Graupelhuber, mein Name ist Horst Müller. ...
Bedauerlicherweise war für meinen Mandanten der Fluchtweg aus der Halle versperrt, da er sich bereits zu seiner gewohnten Position in die Nähe der Bühne begeben hatte. Herr Franz versuchte daher sein Wissen um Deeskalationstechniken anzubringen und die Situation zu entspannen. Aufgrund der erkennbaren Angriffsvorbereitungen von Herr Kublitz bereitete sich mein Mandant auf eine Abwehr vor und wich vor diesem zurück. Ohne Vorwarnung griff Herr Kublitz daraufhin mit einem gedrehten Rückwärtstritt ...
10. Juli 2019Zenker & Partner Rechtsanwälte und Notare Kirchgasse 73 83555 München An Streitmann & Söhne Rechtsanwaltskanzlei Bahnhofstraße 37 81949 München Erwiderung sowie zivilrechtliche Forderungen wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung und vollendeter Körperverletzung ...
Mein Mandant sah sich daraufhin gezwungen, selbst unverzüglich seine Verteidigungsbereitschaft herzustellen, und wich sicherheitshalber etwas zurück. Fast im selben Moment griffen Sie ihn mit einem rechten geraden Stoßtritt zum Unterleib (koreanisch Meereo-Chagi) an, welchen Herr Kublitz im letzten Moment mit seinem Bein blocken konnte. Es folgten mehrere Faustschläge (Chigi) durch Sie, die bewusst auf die Kehle des Geschädigten zielten und geeignet gewesen wären erhebliche Verletzungen zuzufügen. ...