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Kampfkunst Kurzgeschichten

Rivalitäten - Teil 8

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14. August 2019
Amtsgericht München
Zivilverfahren
Richter Ferdinant Graupelhuber
Pacellistraße 5
80315 München

per Post an die beiden Parteien

Hinwirkung auf eine gütliche Einigung

Sehr geehrte Herren,

bei Zivilrechtsklagen ist ein Richter dazu verpflichtet, in jeder Phase des Verfahrens auf eine gütliche Einigung der Parteien hinzuwirken. Wie Ihnen Ihr Rechtsbeistand sicher bestätigen wird, ist es eher unüblich, dass ein Richter dies vorab schriftlich versucht. Aufgrund der besonderen Gestalt dieses Verfahrens sehe ich mich hierzu jedoch verpflichtet.

Das Ihnen vorliegende Gutachten des von Ihnen bestellten Sachverständigen, Karate-Landestrainer Horst Müller, zeigt in mehreren Punkten wie unnötig, unerfreulich und gefährlich Ihre gepflegte Rivalität ist. Ich sehe hier vor allem drei Argumente:

1. Bei dem Vorfall am 16. April 2019 gab es keinen Täter und kein Opfer. Beide Parteien sind in gleicher Weise unentschuldbar ausfallend gewesen und haben das Risiko einer letalen Verletzung billigend in Kauf genommen. Wechselseitige Schadensersatzansprüche können so nicht bestehen.

Fortsetzung folgt ...
Stichworte: karate, lustig, recht, streit
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