https://www.youtube.com/watch?v=VCNtgxAgzZI
Ich bin mal gespannt, wie der BKA-Feststellungsbescheid ausgeht.
Es gibt ja Möglichkeiten das WaffG, den § 42a WaffG, pp., "auszuhebeln".
Mal sehen wie es da endet.
Druckbare Version
https://www.youtube.com/watch?v=VCNtgxAgzZI
Ich bin mal gespannt, wie der BKA-Feststellungsbescheid ausgeht.
Es gibt ja Möglichkeiten das WaffG, den § 42a WaffG, pp., "auszuhebeln".
Mal sehen wie es da endet.
Händlerwerbung ist ja so eine Sache, denn siehe den Massagestab von Tchibo:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...pfmassage.html
Völlig egal wie man das nennt.
Schlagstock bleibt Schlagstock.
in der praxis ja. nur geht es hier ja um juristische kategorien und da bin ich mir nicht so sicher, ob das dann auch im sinne der derzeitigen formulierung im gesetz noch so ist.
edit: genau deshalb ist ein bka bescheid ja so interessant. der würde dann den gegenstand klar zuordnen und damit eine richtlinie geben, was die korrekte juristische auslegung des gesetzes betrifft.
Wird vermutlich nicht funktionieren.. beengte Verhältnisse in einem Fahrzeug widersprechen der "ausfahr"-Aktion..
Wäre defintiv eine gute Option zur SV.....
Waffen sind für Kriege und sexspielzeug für die leidenschaft.