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carstenm
Kontext:
Das Bundesverdienstkreuz hat er nicht in seiner Eigenschaft als Jurist bekommen, sondern für seine Arbeit im Ehrenamt. (Förderung von Waldorfpädagogik)
Seine Argumente für die Rückgabe sind keine juristischen.
Also für mich hört sich die Argumentation durchaus juristisch an:
"Der beschlossene Inzidenzwert-Automatismus verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, da es ein Maßnahmengesetz ist und die Verkürzung des Individualrechtschutzes verstößt gegen Artikel 19 Absatz 4
Grundgesetz.
[...]
Ich protestiere gegen diese unverhältnismäßigen Maßnahmen der Executive aber auch gegen die
unzulängliche Kontrolle der Executive durch die Rechtssprechung.
Ich protestiere jetzt speziell dadurch, dass ich jetzt das mir vor vielen Jahren verliehene Bundesverdienstkreuz
zurückgebe."
https://www.youtube.com/watch?v=Z7X1KE-ZUqA