Nicht?
“Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Indiens als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Indien nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen“
https://www.auswaertiges-amt.de/de/R...herheit/205998