Zitat von
Damiano R.
Ich habe sehr viele Messer (Sammler) und da sind auch viele Klingen dabei, die nicht unter das Führverbot fallen.
Klar, ich habe auch etliche Einhandmesser und feststehende Kampfmesser über 12cm, die unter das Führverbot fallen. Ja, auch die führe ich mitunter und begehe damit dann je nach Auslegung eine Ordnungswidrigkeit.
(Ich parke auch mein Motorrad öfter in der Fußgängerzone oder auf dem Gehweg und begehe damit Ordnungswidrigkeiten.)
Ich hatte damit bisher noch keine Schwierigkeiten, denn viele Polizisten halten das Führverbot selbst für Schwachsinn und machen von ihrem Ermessensspielraum positiv gebrauch. Sollte mal ein Messerchen eingezogen werden und ich eine Geldbuße bezahlen müssen, werde ich das verkraften.
Ein einziger Strafzettel über 30 EUR wegen Falschparkens und eine Geldbuße bei Verkehrskontrolle über 25 EUR wegen eines fehlenden Rückstrahlers, ist alles, was bei mir in 45 Lebensjahren zu Buche steht. Ich glaube, ich gehe noch als "Rechtschaffener Bürger" durch.