Ja, aus rechtsformalen Gründen. Nicht aus sachlich-prinzipiellen (im Sinne: eine WVZ ist unsinnig).
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Sehe grade: die WVZ wurde durch ein Bundesgesetz (es geht da wohl um Bahnhöfe und in Halle war das auch der Fall) Gesetz wieder legitimiert:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachs...z-102~amp.html
Das "politische Engagement" fängt schon allein damit an, dass man sein eigenes Maul aufmacht und die Dinge, die einem zuwiderlaufen, anspricht.
Man muss erstmal überhaupt keine Vorschläge haben. Die, die neue Maßnahmen einführen wollen, sind erstmal in der Bringschuld eines Beweises oder zumindest starker Indizien hinsichtlich deren Wirksamkeit. So ganz grundsätzlich.
Die sachlich-prinzipiellen Gründe scheinen gar nicht erst geprüft worden zu sein, weil die Einrichtung an sich ja schon unzulässig war. Das hier ist sehr sehenswert, ein Forscher am Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung. Als Aufhänger wird direkt Halle angeführt, er zieht dann ein übergreifendes Fazit, dass WVZ ihre Ziele nicht oder nur bedingt erreichen und spricht gegen Ende an, was man stattdessen angehen sollte. Recht bodenständiges Interview aus meiner Sicht.
https://youtu.be/8GEGmBMQeRc?si=9gL_AN6T9NnaennJ
Der rechtliche Bezug war wohl nicht gegeben bzw. unkorrket.Das wurde durch ein Bundesgesetzt aber geändert.
Zitat:
Das hier ist sehr sehenswert, ein Forscher am Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung. Als Aufhänger wird direkt Halle angeführt, er zieht dann ein übergreifendes Fazit, dass WVZ ihre Ziele nicht oder nur bedingt erreichen und spricht gegen Ende an, was man stattdessen angehen sollte. Recht bodenständiges Interview aus meiner Sicht.
https://youtu.be/8GEGmBMQeRc?si=9gL_AN6T9NnaennJ
Ich werde es mir ansehen.
Er erwähnt u.a., dass in Leipzig Touristen keinen Selfie-Stick mit in die WVZ nehmen konnten. Ist schon ein bisschen lächerlich. Hat man bestimmt einige Gewalttaten mit verhindert :D
Ganz genau. Aber Framing als Trotzkinder, Irgendwas-Verweigerer, Störenfried oder was auch immer ist ja heutzutage leider gängige Praxis in der politischen Debatte.
Will man halt einfach nicht einsehen. Wurde ja von einigen bereits in der Corona-Debatte über Jahre ignoriert.Zitat:
Man muss erstmal überhaupt keine Vorschläge haben. Die, die neue Maßnahmen einführen wollen, sind erstmal in der Bringschuld eines Beweises oder zumindest starker Indizien hinsichtlich deren Wirksamkeit. So ganz grundsätzlich.
Ansonsten sei auch noch einmal direkt Werbung gemacht: nicht nur Großkonzerne können Lobbyisten damit betrauen in der Politik für die Eigenen Anliegen zu werben:
Man kann Mitglied im Bundesverband zivile Legalwaffen werden.
17€ im Jahr ermöglichen hier Lobby Arbeit die wirklich bei den Adressaten in der Politik ankommt, professionelle Öffentlichkeitsarbeit und eine Koordination der an der überarbeitung des Waffengesetzes beteiligten Verbände schafft.
Wo ist denn diese "Bringschukd" festgeschrieben?
Maßnahmen müssen begründet werden, und eine spätere Evaluierung ist sicher wünschenswert, aber eine solche Beweispflicht gibt es so nicht.
Der Gesetzgeber ist auch nicht verpflichtet, den Eintritt der beabsichtigten Wirkung zu garantieren,
Die Verfassungsmäßigjeit ist natürlich zu kontrollieren.
Du hast behauptet, dass Leute die Drogen konsumieren nur sich selbst schaden. Das ist und bleibt Blödsinn. Ich kenne dummerweise einige Familien mit Drogensüchtigen (Vater, Sohn) und die schädigen bei weitem nicht nur sich selbst. Von anderen, gesellschaftlichen Schäden mal ganz abgesehen.
Deine Krokodilstränen, die du hier recht oft anbringst nehme ich Dir nebenbei nicht ab...ich mag mich da aber irren.
Dem letzten Satz stimme ich, bezogen auf Drogen, weitestgehend zu. Zumindest was strafrechtliche Maßnahmen betrifft. Lösung habe ich keine, eine generelle Freigabe halte ich auch nicht für zielführend. Aber wie gesagt: OT
Was für ein Blödsinn, das ist einfach die Richtigstellung einer Falschaussage.
Die Bringschuld das Gesetze ein legitimes Ziel zu verfolgen und dafür geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen wird in der Verhältnismäßigkeit subsumiert und wird vom Bundesverfassungsgericht aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet. (Es hat einen guten Grund das immer mehr Gesetze direkt eine Evaluierungsklausel beinhalten.)
https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_k...keit_node.html
Im Falle der Verbotszonen haben wir hier jetzt schon mehrere Hinweise verlinkt das die Zahlen an entsprechenden Orten die Eignung zur Erreichung des Ziels mehr als Fragwürdig erscheinen lassen.
Zusätzlich gab es Beispiele in denen Eingriffe die weniger stark sind, zum Beispiel die Beschränkung auf die Einstufung als "gefährliche Örtlichkeit mit dem Recht zu kontrollen und erhöhter Polizei Präsenz" scheinbar als gleich tauglich angesehen werden.
Woher weißt du, dass es eine Falschaussage ist wenn der Begriff Bringschuld überhaupt nicht näher erläutert wurde? Richtig wäre es zu fragen wie die angesprochenen Beweise bzw. Indizien denn aussehen sollen bzw. was egonolsen unter dieser Bringschuld versteht. Vielleicht ist die äquivalent zu deiner (hinreichenden) Begründung.
Der Begriff einer Bringschuld ist im BGB definiert, und bezieht sich auf eine zu erbringen Leistung.
Im Zusammenhang mit Gesetzgebungsverfahren gibt es diesen Begriff nun mal nicht.
Es gibt natürlich immer ein Abprüfen der Verhältnismäßigkeit, dies geschieht vor der Verabschiedung des Gesetzes, und tatsächlich enthalten Gesetze oft Evaluierungsklauseln.
Eine "Bringschuld" gibt es da nicht, egal wer da was drunter verstehen will.
Daher ist es eine falsche Aussage.
Die Richtigstellung hat nichts mit Stroh zu tun, von daher ist es eine Unterstellung, und damit für mich Blödsinn.
Da bezieht er sich aber auf den Erfüllungsort, was hier nun einmal ganz sicher keinen Sinn erfährt. Von daher sollte man davon ausgehen, dass es im übertragenen Sinn gemeint ist.
https://de.wiktionary.org/wiki/Bringschuld
Im BGB taucht der Begriff Bringschuld überhaupt nicht auf. :rolleyes: Das ist ein völlig normaler, umgangssprachlicher Begriff, bei dem normalerweiser immer jeder versteht, was er meint. Normalerweise...
Und ja, wer andere von einer Idee überzeugen möchte, ist erstmal in der Bringschuld - derjenige muss die Argumente für deren Sinnhaftigkeit liefern.
der Begriff Bringschuld passt da weniger, man könnte es umschreiben mit die Poilitik muss rechtfertigen warum sie bestimmte Dinge macht. Zb. kann eine Stadt/Land/Bund nicht einfach hingehen und in jede Straße einen Blitzer stellen, Leuten ihr Haus wegnehmen oder ein Gebot ausstellen das Besagt:" Rettet den Wald, esst einen Biber pro Tag."
Alles muss gut begründet werden, sonst gehen die betroffenen vor Gericht und kassieren die Gesetzte ein
Junge, Junge, man kann es aber auch absichtlich missverstehen. Jedem normalen Menschen ist doch klar, was ich mit "Bringschuld" gemeint habe. Der Gesetzgeber muss beweisen/sehr gut begründen, warum Maßnahme XY geeignet, verhältnismäßig usw. ist. Wenn es keine Beweise oder starke Indizien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit gibt, ist sie nicht geeignet. Wenn sie dann noch negative Nebeneffekte hat, nicht verhältnismäßig.
So ein Unsinn.
Der Rechtsbegriff Bringschuld kommt aus dem Schuldrecht und ist in § 269 BGB geregelt. Man spricht von Bringschulden, wenn der Leistungs- und Erfolgsort am Wohnsitz oder Geschäftssitz des Gläubigers ist. Der Schuldner muss zu diesem Leistungsort kommen, um seine Schuld zu begleichen.
Der Begriff Bringschuld kommt als feststehender Rechtsbegriff zwar nicht explizit als Wortlaut im Gesetzestext vor, wird aber in der juristischen Kommentierung und Rechtsprechung direkt aus § 269 BGB (Leistungsort) abgeleitet.
In Par. 269 BGB sind die Begriffe Bringschuld, Holschuld und Schickschuld definiert.
Das weiß jeder Jurist.
Nope. Nicht ein einziges Wort meines Posts ist falsch.
Du verstehst den Begriff "Bringschuld" gerade falsch, weil es dir an dieser Stelle so in den Kram passt.
Erzähl mir doch nicht, Du hättest "Bringschuld" noch nie außerhalb des juristischen Kontexts gehört. Ich glaube dir auch nicht, dass Du, selbst wenn es so wäre, intellektuell nicht in der Lage wärst, intuitiv die gemeinte Bedeutung zu verstehen.
Manchmal gibts Diskussionen hier, ey... :D
Man kann "es" in dem hier thematisieren Zusammenhang eben überhaupt nicht anwenden, weil diese unterstellten Bringschuld eben in der Gesetzgebung nicht existiert.
Das ist der Knackpunkt.
Der Gesetzgeber hat formale Dinge zu prüfen, Verhältnismäßigkeit, Verfassungskonformität, etc., und evtl. eine Evaluierungsplicht.
Es gibt aber keine Beweispflicht, eine Pflicht irgendwas zu " bringen" oder dergleichen.
Von daher macht es keinen Sinn von eine Bringschuld zu reden.
ich denke, dass die falschen massnahmen ergriffen werden. symptombehandlung.
das problem grundsätzlich ist nicht der messerangriff, sondern die mentalität, die dahintersteckt, ist das problem (wir reden hier von der sozialisierung unserer hauptsächlich männlichen jugend). daran wird aber überhaupt nicht progressiv gearbeitet, eher wird dem entgegengewirkt, durch kürzungen bei schulen, sozialen angeboten und sozialer unterstützung.
immer weiterreichende einschränkungen für die gesamt bevölkerung sind die folge.
ein teufelskreislauf, aus dem sich geweigert wird auszubrechen.
was kann denn noch verschärft werden, um dem problem aggressiv entgegen zu gehen und es zu erledigen?
höhere strafen - selbst die todesstrafe schreckt nicht ab. die usa sind mein zeuge.
noch mehr einschränkungen - kein eckiges metal ausserhalb der wohnungen?
noch mehr überwachung - bargeld abschaffen, kameras, zwangshandy mit GPS und trojaner, überall metaldetektoren und security (würde wenigsten für arbeit und nachfrage nach metaldetektoren führen).
und würde das deiner meinung nach zu einer änderung führen?
Meine Güte, es hat jeder außer Dir kapiert, was & wie egonolsen es gemeint hat, er hat es sogar nochmal erklärt. Der Gesetzgeber muss gut begründen, ob etwas verhätlnismäßig ist. Das ist vielleicht nicht juristisch optimal dargestellt aber erstmal nachvollziehbar. Muss man da wirklich irgendein Fass aufmachen, dass es eigentlich ein Begriff aus dem BGB sei und jeder Jurist das wisse? Sind wir hier ein Jura Forum? Die Leute hier haben kapiert, um was es geht aber nein, es muss alles totdiskutiert werden. :rolleyes:
Was würde der Besuch eines solchen Kurses meinerseits daran ändern, dass Du den Begriff "Bringschuld" hier falsch verstehst oder eben so tust?
Bin mir gerade nicht mehr so sicher. :rolleyes:Zitat:
Erzähl mir doch nicht, Du hättest "Bringschuld" noch nie außerhalb des juristischen Kontexts gehört. Ich glaube dir auch nicht, dass Du, selbst wenn es so wäre, intellektuell nicht in der Lage wärst, intuitiv die gemeinte Bedeutung zu verstehen.
Richtig.
Er "schuldet" das aber niemandem.
Das sind normale Gesetzgebungsprozesse, in denen formale Dinge einfach stimmen müssen
Vorher wird kein Gesetz verabschiedet.
Eine "Schuld" impliziert, dass da jemand eine bestimmte Sache abzuliefern hat, einen Beweis für die Wirksamkeit schuldig ist oder sonstwas.
Was abzuliefern ist, ist ein sauberes Gesetz.
Unsaubere Gesetze werden kassiert, und fertig.
Das ist es eben, worum es hier geht, und,warum der Begriff daher einfach falsch ist, was man ja auch einfach mal zugeben könnte. Es gibt diese "Schulden" im nachhinein nicht.
"Kapiert" hat das anscheinend so richtig niemand.