Hi,
Ich habe mal geschrieben, dass Daten Begehrlichkeiten schaffen, sobald sie gesammelt werden und zwar von denen, für die sie ursprünglich nicht gedacht waren:
Zitat:
Um einen tödlichen Treppensturz aufzuklären, nutzte die Mainzer Polizei Daten aus der Luca-App. Doch das ist eigentlich nicht erlaubt.
Zitat:
Hintergrund der Ermittlungen war ein tödlicher Treppensturz. Ein Mann war Ende November beim Verlassen der Gaststätte offenbar so gestürzt, dass er einige Tage später aufgrund seiner Verletzungen starb.
Eine Mitarbeiterin der Gaststätte bestätigte dem SWR, dass die Mainzer Kriminalpolizei aktiv nach Daten aus der Luca-App gefragt hatte. Später, so die Frau, habe sie dann eine Bitte des Gesundheitsamtes um Datenfreigabe bezüglich anwesender Gäste erhalten. Dieser habe sie stattgegeben.
Zitat:
Das Problem: Eigentlich ist das nicht erlaubt. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz wirbt auf ihrer Website ausdrücklich damit, dass die anhand der Luca-App gewonnenen Daten nicht für die Strafverfolgung verwendet würden. Laut dem Infektionsschutzgesetz dürfen die Daten nur zur Corona-Kontaktverfolgung genutzt werden.
Zitat:
Aber die Staatsanwaltschaft bittet ganz lieb um Entschuldigung:
Das Problem: Eigentlich ist das nicht erlaubt. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz wirbt auf ihrer Website ausdrücklich damit, dass die anhand der Luca-App gewonnenen Daten nicht für die Strafverfolgung verwendet würden. Laut dem Infektionsschutzgesetz dürfen die Daten nur zur Corona-Kontaktverfolgung genutzt werden.
Und das hier kann ich nicht so ganz glauben, aber ist ja auch was bisher dabei rausgekommen ist:
Zitat:
Außerdem sei geprüft worden, inwiefern in weiteren Ermittlungsverfahren auf Daten der Luca-App zurückgegriffen worden sei. Laut Staatsanwaltschaft sei aber bisher kein weiterer Fall bekannt.
Immer dran denken, es war ein Gast der das öffentlich gemacht hat und nicht die Behörden sind zuerst aktiv geworden.
Interessant ist, dass da überhaupt nichts davon steht, dass gegen die Beteiligten strafrechtlich ermittelt wird! :D
https://www.swr3.de/aktuell/nachrich...a-app-100.html
Achja, ganz neu ist das Vorgehen nicht, hier was vom 26.11.2020:
Zitat:
Abstract
Zur Unterbrechung von Infektionsketten im Zusammenhang mit der aktuellen COVID-19-Pandemie sind Gaststätten und andere Einrichtungen, soweit sie geöffnet haben, verpflichtet, Kontaktdaten ihrer Gäste abzufragen und bis zu einen Monat lang aufzubewahren. Jedoch sind die Gesundheitsämter nicht die einzigen Stellen, welche die Daten in den Gästelisten verarbeiten. Es häufen sich Berichte, dass auch die Polizei gelegentlich auf solche Listen zu Strafverfolgungszwecken zugreift. Dieses Vorgehen verletzt jedoch das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung und war bislang mangels hinreichend konkreter gesetzlicher Grundlage rechtswidrig. Mitte November 2020 ist der Gesetzgeber einer verbreiteten Forderung nach mehr Datenschutz nachgekommen und hat ein ausdrückliches Verwendungsverbot bezüglich der Kontaktdaten in den Gästelisten erlassen. Verstöße gegen dieses Verbot führen nach der hier vertretenen Ansicht zur Unverwertbarkeit der dadurch mittelbar und unmittelbar gewonnenen Beweismittel im Strafverfahren.
Zitat:
Während die Gaststätten noch mit der datenschutzkonformen Ausgestaltung der Gästelisten, beispielsweise anhand der durch die Datenschutz-Grundverordnung geprägten Leitlinien der Landesdatenschutzbeauftragten, beschäftigt sind, mehren sich Berichte, dass die Polizei auf ebendiese Listen zurückgreift, um die Kontaktdaten zur Strafverfolgung zu verwenden. So haben in den vergangenen Monaten Strafverfolgungsbehörden in mehreren Bundesländern, darunter Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland solche Gästelisten zu Strafverfolgungszwecken sichergestellt bzw. beschlagnahmt.[3] In den bekannt gewordenen Fällen haben die Strafverfolgungsbehörden die Kontaktdaten dafür verwendet, Tat- und Entlastungszeugen sowie Tatbeteiligte zu ermitteln und den Aufenthaltsort von Tatbeteiligten in einem für das Verfahren maßgeblichen Zeitraum nachzuweisen.[4]
Zitat:
Der Zugriff auf die Gästelisten ist vor allem vor dem Hintergrund brisant,dass man aus der Zusammenschau mehrerer Gäste- und Anwesenheitslisten Informationen zum Tagesablauf einzelner Bürger gewinnen und sogar rudimentäre Bewegungsprofile erstellen kann. Nun mag das sonntägliche Mittagessen beim Lieblingsitaliener den meisten Menschen nicht als besonders sensibel erscheinen. Zum einen ist jedoch auch eine solche vermeintlich öffentliche Information schützenswert. Zum anderen mag die Situation ganz anders aussehen, wenn man wie etwa in Baden-Württemberg oder im Saarland dazu verpflichtet wird, auch den Besuch einer Prostitutionsstätte genau zu dokumentieren.[5] Daher lässt sich leicht nachvollziehen, dass einige Bürger Vorbehalte hinsichtlich der Angabe der eigenen Kontaktdaten haben. Mit Bekanntwerden der Verwendung der Daten durch die Polizei zu Strafverfolgungszwecken wurden diese Vorbehalte noch bestärkt. Seitdem mehren sich die Berichte über Falschangaben in Gästelisten.[6]
https://www.datenschutz-notizen.de/c...lizei-5826942/
Aber hey, sie haben sich ja entschuldig und es kommt ganz bestimmt nicht wieder vor, Pfadfinderehrenwort!:engel_3:
Gruß
Alef