Ein Teilgeständnis in dem man die Mittäter nicht nennt, wirkt aber auch nicht strafmildernd, oder?
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Ein Teilgeständnis in dem man die Mittäter nicht nennt, wirkt aber auch nicht strafmildernd, oder?
Ist zumindest erstmal irritierend. Glaubhaft hat er es ja erst gemacht, wenn man ihm glaubt. :)Zitat:
So kann er sogar glaubhaft machen, dass er nicht vorhersehen konnte, dass die Jungs so austicken.
ein solches teilgeständnis wird sich sicher nicht strafmindernd auswirken, leugnen ist wohl auch nicht die alternative, weil die beweise scheinbar offensichtlich sind.
die juristischen ausführungen und quervergleiche sind teilweise haarsträubend.
Das letzte was sie sagten war "Lass gut sein, er stirbt". Und dann sind sie gegangen.
Du meinst, die wollten lieber nix Verbotenes tun?
Nja, aber wenn man mit ner Machete auf jemand sich Wehrenden einschlägt, kann man nicht damit rechnen, bloß zwei Finger abzutrennen. Nen Knüppel kann man jemandem voll aufs Bein hauen, und darf erwarten, dass er das (wenn auch beschadet) überlebt. Aber ne Machete? Der hätte ebensoleicht verbluten können, bevor der Rettungswagen da war. Nee, das ist schon`n anderes Kapitel.
Ich bin sonst echt nicht der, der für härtere Strafen plädiert. Aber wer aus nichtigem Anlass mit solchen Gerätschaften auf seine Mitmenschen einschlägt, der ist bereits so weit draußen, dass er für die nächsten Jahre in der Freiheit nix mehr zu suchen hat. Finde ich.
Es gab dafür keine Zeugen, ausser Abeku selbst. Und wer das gesagt hat kann er sicher nicht sagen.
Ich bin ja ganz bei dir;).
Die Aussage, auf die ich mich bezog, lautete aber, dass der Einsatz potenziell tödlicher Waffen grundsätzlich für Tötungsabsicht spricht. Und so einfach ist es nun mal nicht, dass wollte ich mit meinem (ganz bewusst sehr harmlosen) Beispiel sagen.
Tötungsabsicht muss auch bei Waffeneinsatz zunächst mal ausdrücklich nachgewiesen werden.
Im vorliegenden Fall spricht natürlich nach Schilderung des Sachverhaltes seeeehr viel dafür, sonst würde auch die Anklage auch nicht auf versuchten Todschlag lauten. Der Staatsanwalt verliert ja auch nicht gerne;).
Klar, wenn man sich von einem "Freund" vier unbekannte Personen vermitteln lässt, die bereit sind, bei einem Überfall auf einen wiederum ihnen Unbekannten mitzumachen und zu einer Schlägerei Messer und Macheten mitbringen, dann kann man ja nicht voraussehen, dass die eine hohe kriminelle Energie und Gewaltbereitschaft mitbringen.
Wenn jemand mit vier bewaffneten Helferlein, deren Verhalten er nicht einschätzen kann, einen Überfall begeht, dann nimmt er in meinen Augen schwere Folgen zumindest in Kauf und das ist bedingter Vorsatz.
Um "glaubhaft" zu machen, dass er die vier Typen tatsächlich nicht kannte, müsste er ja auch zumindest den Freund nennen und der seine Aussage bestätigen.
Dann wäre dieser aber eventuell wegen Anstiftung dran, wenn das so stimmt, wie Herr C. das darstellt.
Ich hab mal gehört, dass man Auseinandersetzungen auf der Basis von Faustschlägen in Kampfsportkreisen auch ohne Backup mit Messer und Machete hinkriegt.
Oder wollte er die Faustschläge auf ein wehrloses Opfer führen?
"Ismail C.: „Ich habe Abeku A. mit zwei Schlägen zu Boden gestreckt. Als ich gehen wollte, habe ich gesehen, wie einer der Mittäter mit einem Messer auf das Bein von Abeku einhieb. Ich habe den Mann weggerissen und beschimpft."
Und dann ist er abgehauen und hat damit das Verbluten seines Konkurrenten billigend in Kauf genommen.
Die Aussage ist doch kompletter Blödsinn und soll lediglich das Strafmaß mindern.
Ich glaube nicht, dass ein Richter so blöd ist und darauf Rücksicht nimmt.
Kein Mensch auf der Welt kann mir erzählen, dass er a) mit völlig fremden einen Überfall verübt und b) nicht ganz bewusst auf schwere Verletzungen abgezielt hat, wenn Macheten und Messer im Spiel sind.
So doof kann / darf einfach kein Richter sein.
Das er die Mittäter, die laut Aussage ja alleine für die schweren Verletzungen verantwortlich sind, nicht nennen will, wird ihm hoffentlich so richtig um die Ohren gehauen.
Für sowas muss einfach die maximal mögliche Strafe verhängt werden.
Das Problem für I.C. dürfte sein, dass er seine Mittäter nicht nennt und das dürfte Ihm ein paar Jahre Knast bringen. Wenn er Glück hat 2 Jahre und wenn er Pech hat 5 Jahre. Für mich ist der Haupttäter so ein klassischer Feigling. Er kommt mit mehreren Tätern statt das alleine zu regeln und seine Prügel zu bekommen.:cool: