Frau Storch ist damals danach sofort von ihren menschenfeindlichen Äußerungen zurückgerudert - mit der sehr nachvollziehbaren Begründung, sie sei auf der Maus abgerutscht :-)
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das von kensei eingebrachte "wir werden sie jagen" zitat, auf das sich dieser teil-verlauf des threads bezog, ist definitiv von gauland, das hat er nach der ersten bundestags-wahl zum besten gegeben, in der die afd in den bundestag gekommen ist:
https://www.zeit.de/politik/deutschl...hl-cdu-spd-afdZitat:
AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland verband das Ergebnis seiner Partei mit einer Drohung an die künftige Bundesregierung. "Wir werden sie jagen", sagte Gauland.
was sich hierauf bezog:Zitat:
Ich meinte ehr so etwas:Zitat:
Auch AfD-Vizesprecherin Beatrix von Storch will auf Flüchtlinge schießen lassen – sogar auf Kinder. Nach der Forderung der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry, gegen Flüchtlinge an der Grenze notfalls Schusswaffen einzusetzen, legte auch von Storch nach.
Sie schrieb auf Facebook, wer das „Halt“ an der Grenze nicht akzeptiere, sei ein Angreifer. „Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen.“ Auf die Frage eines Nutzers, ob etwa der Grenzübertritt von Frauen und Kindern mit Waffengewalt verhindert werden solle, antwortete die AfD-Europaparlamentarierin mit „Ja“. (TAZ, 31.01.2016)
das ist keine ankündigung eines gerade verurteilten, das, wofür er verurteilt wurde, beliebig oft aus überzeugung zu wiederholen. das sind aussagen oder forderungen von berufspolitikern im politischen meinungskampf. für welche sie nie juristisch belangt wurden. also wieder äpfel und birnen...Zitat:
Ah, dann ist das wiederholte Ankündigen von Straftaten AUßERHALB des Gerichts also in Ordnung? Oder sind nicht doch beides Birnen?
Ach, ist das wirklich so einfach? Alles politischer Meinungskampf?
https://jurios.de/2021/07/02/anklage...der-regierung/Zitat:
Anklage gegen ehemaligen AfD-Politiker wegen Aufruf zum Sturz der Regierung
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen den früheren baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Stefan Räpple erhoben. Er soll auf einer Demonstration zum Sturz der Regierung aufgerufen haben.
Stefan Räpple war von 2016-2021 Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg und gehörte dort der Alternative für Deutschland (AfD) an. Der gelernte Konditor fiel in seiner Zeit als Abgeordneter immer wieder durch rechtsradikale Aussagen auf.
Im März 2020 wurde er wegen parteischädigenden Verhaltens aus der AfD ausgeschlossen. Räpple hatte während einer Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen in Mainz zum Sturz der Regierung aufgerufen. Er sagte: „Wir brauchen eine Masse auf der Straße und wir müssen die Regierung zuallererst stürzen. Und zwar mit Gewalt. Es geht nicht gewaltfrei.“
Doch damit nicht genug. Im August 2020 soll Räple in einem Beitrag im Internet die Bundesrepublik als “Willkürstaat” und “letzten Dreck” bezeichnet haben. Am gleichen Tag soll er in Berlin bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen mit weiteren Demonstranten auf die Treppe des Reichstagsgebäudes vorgedrungen sein und dabei Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sieht in den beiden Vorfällen Anlass genug, um den ehemaligen AfD-Politiker anzuklagen. Sie wirft ihm unter anderem das öffentliche Auffordern zu Straftaten nach § 111 I StGB sowie Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole nach § 90a I StGB vor...
Ich bin voller Hoffnung und Zuversicht, dass wenn Demonstranten präventiv abgeurteilt werden können, der Freistaat Bayern zukünftig auch eine Vorreiterrolle beim Einknasten von Redenschwingern der AfD einnehmen wird.
c l o s e d