Zitat von
Simplicius
lies Dir doch bitte nochmal Post 228 durch.
Der Verkäufer muss erstmal beweisen, dass Du was in der Tasche hast.
Den Nachweis für das Bezahlen kann er nur fordern, wenn feststeht, dass Du die Ware hast.
Im ÖPNV ist klar, dass Du die Dienstleistung erhalten hast, daher bist Du in der Pflicht, die Bezahlung nachzuweisen.
Wenn ein Fahrgast keinen Fahrschein vorzeigt und sich nicht ausweisen kann oder will, dann darf der auch festgehalten werden, bis die Polizei kommt.
Das Festnahmerecht ist ein Jedermannsrecht.
Wenn ich Dir Dein Handy klaue, dann darfst Du mich festhalten und mir das auch wieder, notfalls mit Gewalt, zurückholen (Besitzkehr).
Findest Du dass damit meine Rechte unrechtmäßig beschnitten werden?