Hier hast du die Begründung:
"Wieso unterscheiden sich die Nachweise mit SARS-CoV-2 aus dem AGI-Sentinel und den Meldedaten nach IfSG?"
"Die virologische Surveillance der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) hingegen erfolgt seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit einem kleinen Teil der niedergelassenen Ärzteschaft in Deutschland (gut 100 primärversorgende Arztpraxen). Diese Arztpraxen werden gebeten, wöchentlich von maximal drei ihrer Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen Nasen- und Rachenabstriche durchzuführen und an das RKI einzusenden. Somit wird nur eine kleine Stichprobe aus der deutschen Bevölkerung erfasst. ... Da momentan ein vergleichsweise kleiner Teil der Menschen hierzulande mit SARS-CoV-2 infiziert ist, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass ausgerechnet in diesen ca. 100 Sentinelpraxen der AGI ein Patient beprobt wird, der sich mit SARS-CoV-2 infiziert hat. Nur in der Hochphase von COVID-19 im März und April gab es in diesem Rahmen einige wenige Patienten, in deren Atemwegsprobe mit SARS-CoV-2 nachgewiesen werden konnte."
(https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html; Link: Wieso unterscheiden sich die Nachweise mit SARS-CoV-2 aus dem AGI-Sentinel und den Meldedaten nach IfSG?)