Das geht, wenn auch teuer. DU hast das allgemein polemisiert mit Deiner Aussage. Natürlich ist dort entsprechendes Personal, auch wir unterliegen den gleichen Bestimmungen in der schießsportlichen Abteilung...
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Mashita, falls es dir entgangen sein sollte: http://www.kampfkunst-board.info/for...ml#post3036695
Ok,
wo kann ich bitte etwas über Sensei Takumi Tanaka erfahren? Google gibt als Hinweis nur Deine Homepage.
Grüße
Noch etwas zum Verband ;-)
Ich suche nicht die Deutschen Verdächtigen, sondern einen Weltverband. Also quasi Deinen Nachweis einer Qualifikation und Qualitäts-"Kontrolle" in Bezug auf das Ninjutsu.
Daher noch einmal die Frage, wo hast Du in Japan bei welchem Verband Deine Prüfung abgelegt / Prüfer (wo gibt es zu diesem Prüfer Material) und wer hat Dich zum Soke ernannt?
Grüße
Das ist mir völlig neu aber umso besser. Wo genau wurde es hier schon gepostet, Link oder Neupost wäre nett.Zitat:
Zitat von Mashita
Vielleicht hatten sie auch keine Chance sie zu finden, denn man liest auf der Homepage (Hervorhebung des besonders interessanten Teils von mir)Zitat:
Zitat von Dragodan
Zitat:
Das Erlernen des Ninjutsu, völlig egal von welchem Meister oder welcher Organisation, ist in erster Linie immer eine Glaubens – und Vertrauenssache. Es gibt kein wissenschaftlich anerkanntes Werk über das historische Ninjutsu.
Das dürfte vor allem dadurch begründet sein, dass Ninja zu ihrer Zeit eine verachtete Kaste darstellten und im Untergrund arbeiten mussten. Aktivitäten schriftlich festzuhalten hätte das Risiko, entdeckt zu werden, enorm erhöht.
Daher wurde die Kunst des Ninjutsu auch im historischen Japan vor allem mündlich vom Meister an den Schüler übermittelt.
Achso, Ninjutsu definiert sich also unbedingt über die Verwendung von Schusswaffen, man lernt nie aus.Zitat:
Zitat von Mashita
Oh ja, dann freue ich mich auf die Aufklärung der Bedeutung von ito ryuu, ich selbst lese da bis jetzt immer nur Unsinn heraus, liegt aber vielleicht nur an mir. Welche Nachschlagewerke, minna no nihongo ist natürlich schon klasse, empfiehlst Du denn dem historisch Interessierten, daisho war ja auch schon mehr was für Profis mit mehr als 0815nachschlagewerk wie ich es habe?Zitat:
Zitat von Mashita
Tja diesen Erfolg, den Ihr Euch auf die Fahne geschrieben habt, kannst Du überall sehen, auch ohne und schon lange vor jedem Gerichtsurteil (was übrigens als Beleg auch schon angefordert wurde aber bis jetzt nicht kam).:DZitat:
Zitat von Mashita
Das erinnert mich gerade an diese "finde die Fehler"-Doppelbilder in Zeitschriften.Zitat:
Zitat von Mashita
Es geht darum, ryoma ergänzt meinen Ansatz ja noch etwas, dass Ihr einfach kanji weglasst und ein i eben kein ito ist, da musst Du Niemandem etwas von anderer schreibweise erzählen.Zitat:
Jaaaa... Eine erneute frühere Schreibweise. Reflektiert doch alleine diesen Thread auf eure geposteten unterschiedlichen Meinungen / Schreibweisen. Und sicher sind alle recherchiert/berechtigt/legitim. Aber letztlich genau das, was sie auch sind: Verschiedene Meinungen.
Schaust Du hier: Tate Zuki
Wobei er im Goju-Ryu nicht so lang geschlagen wird.
Aber ja. Mir ist aber auch bekannt, das man mit einem "internationalen Feuerwaffenpass" als ausländischer Bürger z.B. bei jagdlichen Vereinigungen in Japan, die ja eine der wenigen privaten Legalwaffenbesitzer sind, durch aus zu Schießwettbewerben eingeladen werden kann. Und dann gilt das Waffengesetz Japans nur eingeschränkt, man ist ja (stark reglementierter) Gast. Zum Beispiel wie ich mit mehrschüssigen Karabinern. Zur Jagd ja durchaus geeignet, damit zugelassen.
Ähm... Du bist Dir aber schon der Tatsache bewußt, daß der Begriff "Soke" in der Translation in Romanji mit einer Längung über dem "O" geschrieben wird? Also "Sôke"* statt Soke. Und die Schreibweise, die douwa verwedet, ist eine zwar nicht häufig gebrauchte, aber nichtsdestoweniger vollkommen korrekte Schreibung. Könnte man eigentlich wissen, wenn man nen japanischen Großmeister zum Lehrer gehabt hat.
* Eigentlich wäre statt des "^" ein waagerechter Strich über dem O die korrekte Schreibweise. Aber das ist mir zu aufwändig in der Darstellung
Edit:Mensch, ryoma, mußt Du immer schneller sein? :D
Edith sagt...
doch bei dir und dem Schwachsinn den du von dir gibts.Zitat:
Ich sage, die Kanji stehen für Ito Ryu. Und nicht nur ich. Ich behaupte nicht es ist die einzige Schreibweise, aber definitiv ist es eine Schreibweise. Das wurde im Grunde hier auch nicht abgestritten. Wenn ihr nun behauptet "es muss so lauten oder so lauten" dann ist die Bringschuld wohl kaum bei mir, oder?
Andere Schreibweise? halllooooo
ok Ryû = Schule und Ryû = Drache klingt gleich und wird auch in lateinischen Lettern gleich geschrieben. Denoch bedeutet es was ganz anderes. So wie Bank und Bank.
Wen du dein Geld auf die Bank im Park legst ist es recht schnell weg. Setzt du dich auf eine Sparkasse schaut das albern aus.
Genauso ist das bei den japanischen Wörtern.
意竜 also der name deiner Schule heist nicht "Schule des Willens" sondern Drache des willens und ist somit quark.
Das Ryu wird als Suffix benutzt und an den schulnamen angehängt. Und da ist das richtige Zeichen 流.
Ich schließe nicht aus das es andere richtige Schreibweisen gibt, aber deine ist zu 100% falsch.
ich spreche hier mal als Schusswaffenausbilder:Zitat:
Ihr habt in Deutschland GK geschossen? Alles OHNE???? Zitate WaffG:
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Waffenrechtlich habt ihr also Umgang mit einer Waffe gehabt.
(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis. Dort sind Großkaliberwaffen aufgeführt. Also habt ihr Umgang gehabt mit erlaubnispflichtigen Waffen.
(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und
5. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine
Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für
Personen- und Sachschäden - nachweist. Aber Bujinkan darf natürlich ALLES ohne Erlaubnis, weil Hatsumi sagts so :-)
Jemand der sich so wenig wie du im WaffG auskennt sollte keine Schusswaffe besitzen dürfen und erst recht keine WSK unterichten dürfen.
Dein Gesetzeszitat stimmt schon, aber es ist in Vereinen trotzdem was anders. Da muss man nicht erst eine WSK haben um ein Probetraining zu absolvieren. Sonst würden die Schützenvereine ja aussterben.
Wenn ich eine Waffe führen (wirst du nie dürfen) oder besitzen will dann muss ich eine WSK machen. Die Erlaubniss für die Waffen im Verein hat der Verein, nicht der Schütze (außer es ist seine eigene).
Und Ninjutsu hat nichts mit Schusswaffen zu tun, genau genommen nicht mal mit Kampf... aber hier eine Diskusion darüber zu führen wäre nur müssig, da du interlektuel unbewaffnet bist.
Und weil du immer gegen das BBT stänkerst: Hatsumi kan zumindest den Namen seiner Schule richtig schreiben.
Lg
Micha
Hallo Mashita,
die Beantwortung meiner Fragen wäre wirklich sehr nett.
Grüße