Eben. Wobei dann ja auch noch die Störung des öffentlichen Friedens zwingend gegeben sein muss, um den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen. War mir so nicht bewusst.
Unter dem Aspekt macht das Urteil wiederum Sinn.
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Eben. Wobei dann ja auch noch die Störung des öffentlichen Friedens zwingend gegeben sein muss, um den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen. War mir so nicht bewusst.
Unter dem Aspekt macht das Urteil wiederum Sinn.
@Alef: Magst Du vielleicht noch auf meine Frage ändern oder bleibst Du dabei nur Fremdtext zu posten?
Zum Thema Judenstern / Umgeimpft hier zwei Artikel, die verschiedene rechtswissenschaftliche Standpunkte (v.a. Artikel 1) und Urteile (v.a. Artikel 2) gegenüberstellen:
https://www.lto.de/recht/hintergruen...ntscheidungen/
https://www.bundestag.de/resource/bl...3-pdf-data.pdf
Scheint wohl auch Volljuristen zu geben, die meinen Standpunkt befürworten... :weirdface
Aus FireFleas erstem link:
Mir ist auch die "Störung des öffentlichen Friedens..." zu eng gefasst, die meistens als reiner Aufruf zur Gewalt ausgelegt wird.Zitat:
...Für den Frankfurter Strafrechtsprofessor Matthias Jahn ist das ein Problem: § 130 Abs. 3 StGB sei nicht einschlägig, weil es keinen eindeutigen Bezug zum Völkermord gebe, § 130 Abs. 4 StGB stelle aber gerade das Verharmlosen von NS-Unrecht nicht unter Strafe. Er fordert deshalb eine Gesetzesänderung und schlägt vor, § 130 Abs. 4 zu ergänzen, sodass auch bestraft wird, wer die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft "verharmlost". Jahn meint: "Solche Äußerungen vergiften den Diskurs und beeinträchtigen den öffentlichen Frieden, da muss das Strafrecht eine Grenze ziehen." ...
Die Empfehlung am Ende gefällt mir dazu auch:
Zitat:
...Es bleibt also vorerst abzuwarten, wie sich andere Oberlandesgerichte positionieren werden. Angesichts dessen, dass Polizei und Staatsanwaltschaften in den Ländern zunehmend gegen "Ungeimpft"-Sterne vorgehen, dürfte es jedenfalls zu weiteren Entscheidungen kommen. Im Zweifelsfall könnten sich die Richterinnen und Richter dann Rat bei Historikern suchen...
1.) hatten wir das schon festgestellt, da Staatsanwälte hoffentlich auch Volljuristen sind.
2.) Argumentieren die entsprechend und sagen nicht einfach "das ist meine Meinung und Gegenargumente interessieren mich nicht"
Ui, da ist sogar eine, die meine Argumentation vertritt:
Die Leipziger Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven ist ebenfalls der Meinung, dass der Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB nicht greift. Wer "Ungeimpft"-Sterne verwende, wolle in übertriebener Weise auf die eigene Ausgrenzung hinweisen, der nach § 130 Abs. 3 StGB erforderliche Bezug zum Völkermord fehle. Hoven bezweifelt, dass sich ein vorsätzliches Verharmlosen annehmen lässt: "Die Verwendung des Ungeimpft-Sterns zielt nicht darauf ab, das Unrecht des Nationalsozialismus zu bagatellisieren, sondern darauf, das eigene Leid zu dramatisieren. Ich würde daher bezweifeln, dass sich ein vorsätzliches Verharmlosen hier annehmen lässt."
aus dem anderen Thread:
wird mein Punkt jetzt klarer? (ich hatte - entgegen meiner Annahme - das tatsächlich nicht noch mal genauer erklärt)
Deswegen hatte ich die Links hier auch gebracht, da unterschiedliche Ansichten aufgegriffen und gegenübergestellt werden.
Darauf hatte ich dir doch geantwortet und geschrieben, dass ich es entsprechend nicht so sehe und wir daher den Symbolwert des Davidsterns wohl unterschiedlich deuten.
Dass es sich um eine Gleichsetzung und damit Verharmlosung handelt, hatte aber eigentlich auch das Gericht schon festgestellt.
In dem zweiten Link ist ein Gegenargument zu finden:
Verschiedentlich wird in der Literatur auch die Frage thematisiert, ob die vorliegend betrachteten
Fallkonstellationen Anlass zu einer Gesetzesreform bieten. So fordert etwa Jahn, § 130 Absatz 4
StGB so zu ergänzen, dass auch bestraft wird, wer die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft „verharmlost“; denn solche Äußerungen vergifteten den Diskurs und beeinträchtigten den öffentlichen Frieden, weshalb das Strafrecht eine Grenze ziehen müsse.
37 Explizit verneint wird ein Reformbedarf von Hoven/Obert:
„Der Impuls, ein unangenehmes Phänomen wie das Tragen des ‚Ungeimpft‘-Sterns unter
Strafe zu stellen, ist gerade mit Blick auf die deutsche Geschichte nachvollziehbar. Strafgesetze regeln allerdings keine Einzelfälle; wer hier für eine Strafbarkeit plädiert, muss sich
über die Folgen auch in anderen Konstellationen bewusst sein. Strafrechtlich relevant könnte
dann etwa auch ein Vergleich von Juden und Klimaforschern, aber auch der – in der politischen Diskussion nicht ganz seltene – Vergleich rechtspopulistischer Politiker mit Akteuren des NS-Regimes oder rechtsextremer Parteien mit der NSDAP sein. Das alles führt zu weit.
Eine Demokratie muss auch geschmacklose Meinungsäußerungen aushalten können, gerade
in einer emotional aufgeladenen und hoch sensiblen Debatte.“
Sehe ich genau so.
Das würde IMO letztlich dazu führen, dass jegliches erkennen und Benennen von damaligen Mustern in der heutigen Zeit tabuisiert und aus dem Diskurs verschwinden würde.
Wenn nochmal ein Journalist AfD-Politikern Texte vorläse und frage, ob die aus "mein Kampf" oder aus einem Werk von Höcke seien, müsste er im Zweifel damit rechnen, wegen Volksverhetzung dran zu sein.
Ich habe gerade einen Ich schaue gerade einen Vortrag über Hanna Arendt - Die Banalität des Bösen.
Ihr ging es IMO gerade darum, diese Zeit nicht zu dämonisieren, sondern eben die Muster und zusammenhänge zu erkennen, die dazu führten, dass ein Volk der Denker und Dichter zu einem systematischen Massenmord an Millionen von Menschen und einem Vernichtungskrieg fähig war.
Ich sehe hier immer noch den Denkfehler, dass Vergleichen und Gleichsetzen synonym verwendet wird. Vergleichen meint ein Herausarbeiten von Gemeinsamkeiten und Unterschieden mit einer abschließenden Beurteilung, ob ein Gleichsetzen geboten erscheint.
Einer der den Ungeimpft-Davidstern trägt, will aber nichts vergleichen und zu Erkenntnissen kommen, sondern hat für sich schon festgelegt, dass beides identisch ist.
Das ist nach meinem Dafürhalten ein entscheidender Unterschied.
Die Verwirrung ist in der deutschen Sprache schon angelegt, Du selbst schriebst ja nach meiner Erinnerung von "Vergleichbarkeit" und nicht von "Gleichsetzbarkeit".
Wenn jemand sagt: "Das ist nicht vergleichbar" kann er meinen dass ist nicht gleichsetzbar.
Es gibt ja auch den Spruch "Äpfel mit Birnen vergleichen" der den Postillion zu diesem Artikel veranlasste:
https://www.der-postillon.com/2017/0...el-birnen.html
IMO fehlt in der deutschen Sprache die Trennschärfe zwischen Vergleichen und Gleichsetzen und:
dann ist vergleichen die Voraussetzung einer Gleichsetzung. Wenn ich im anderen Thread schrieb, die mittelalterliche
Stigmatisierung von Juden mit der in der NS-Zeit zu vergleichen, kann das Ergebnis sein, dass das in bestimmten Aspekten übereinstimmt.
Er will mit dem Tragen des Sterns etwas ausdrücken, was für ihn durch den Stern symbolisiert wird. Das kann auch ein Teilaspekt des Bedeutungsumfangs sein. Er könnte auch einen gelben Judenhut tragen, einen gelben Ring, oder ein Kennzeichen mit denen in islamischen Ländern Dhimmis sichtbar gemacht wurden, aber das erkennt hier keiner.
Der Judenstern dagegen ist wohl jedem, der eine Weile hier lebt, bekannt.
Das stimmt wohl. Im Zweifel müsste dann ein Gericht erörtern, ob ernsthaft verglichen werden sollte, oder eine pauschale Gleichsetzung vorliegt.
Die Intention mit der ich etwas sage oder handle, ist für mich dann ausschlaggebend.
Ja, so würde ich es sehen.
Natürlich. Aber nur weil einige Aspekte übereinstimmen, heißt das ja nicht, dass die Situation insgesamt die gleiche ist.
Eben. Aber doch nicht in seiner Bedeutung aus dem Mittelalter als Davidstern, sondern als "Judenstern" der Nationalsozialisten. Und damit spielen diese Leute doch. Warum trägt er denn keinen spitzen Judenhut, oder Ring? Wenn dann noch jemand die Wirmer-Flagge schwingt, eine Rednerin auf die Bühne geht und sich wie Sophie Scholl fühlt, oder einer meint, die Corona-Maßnahmen der Politik erinnern ihn an das Ermächtigungsgesetz von 1933, dann ist völlig klar woher der Wind weht.
Oder meinst du wirklich, einer von den "Ungeimpften" will daran gemahnen, dass er sich so ausgegrenzt fühlt wie Juden die im Mittelalter vom Papst stigmatisiert wurden?
weil dann von den meisten die Botschaft nicht verstanden wird, bzw. er selbst das eventuell nicht kennt
Das sind doch verschiedene Handelnde und das war ja gerade keine homogene Gruppe.
Auf den Sophie-Scholl-Vorfall gab es ja auch vor Ort gemischte Reaktionen:
Von den Demonstranten wird die Rede mit Beifall belegt. Allerdings hört man zum Ende der Rede auch Widerrede und Buhrufe; so sind im Hintergrund „Halt die Fresse“-Rufe zu hören, und auch ein Ordner läuft zur Bühne, seine Ordnerweste ausgezogen in der Hand, und sagt der Rednerin: „Für so einen Schwachsinn mache ich keinen Ordner mehr […] . Wenn ich sowas wieder sehe – das ist Verharmlosung vom Holocaust.“ Kurz darauf wird der Ordner von zwei Polizisten weggeführt. Jana reagiert mit Unverständnis: „Hä, ich hab doch gar nichts gesagt?“ Dann bricht sie in Tränen aus, wirft Mikrophon und Notizkarten auf den Boden und verlässt die Bühne.
Das Thema des Ausnutzen einer (wirklichen oder inszenierten) Krise um demokratische Strukturen abzubauen lässt sich freilich woanders finden, z.B. in Star-Wars
Ich denke, einige wollten daran gemahnen, dass die besorgniserregende Entwicklungen wahrnehmen und dass sie sich ihrer Grundrechte beraubt fühlen.
Die restlichen Beiträge zum Thema Nazi, Neo-Nazi etc wurden verschoben ins Politikforum. Die sind hier Off-Topic!
Persönliche Angriffe (insbesondere von 2 Usern) wurden gelöscht und verwarnt.
Bitte bleibt beim Thema und achtet darauf, nur Argumente zu diskutieren, nicht aber persönliches
heute startet die impfung mit dem neunen impfstoff.
laut tv gibt es keinen andrang bz großes interesse selbst bei den älteren über 60 und hochbetagten nicht. es herrscht die meinung , dass corona durch sei.
ein arzt (sprecher desr grünen gesundheitsauschutzes) riet zur impfung auch von den engen kontaktpersonen von gefährdeten personen (immunschwäche, chemo etc.), um für einige wochen / monate auch einen gewissen transmissionsschutz zu haben und so diese personen zu schützen.