Zitat:
So sagte eine Sprecherin von Pfizer in einem Hearing des EU-Parlaments, man habe keine Ahnung gehabt, ob die Impfung die Ansteckung verhindert – entsprechende Studien wären zeitlich gar nicht möglich gewesen. Heute ist bekannt, dass dieses wichtigste Kriterium für die drakonische Einschränkung der Grundrechte zu keinem Zeitpunkt erfüllt war.
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„Am 17. März 2020 stuft das RKI die Risikoeinschätzung für die Gesundheit der Deutschen von ,mäßig‘ auf ,hoch‘ herauf. Einen Tag zuvor ist in den Dokumenten vermerkt, die neue Risikobewertung solle vorbereitet und ,hochskaliert‘ werden.“ In den Protokollen heißt es, dass die Entscheidung eben nicht sachlich begründet war. Hier steht: „Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald (Personenname geschwärzt) ein Signal dafür gibt.“ Den entscheidenden Akteur macht das RKI unkenntlich.
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Während die Maskenpflicht im Winter 2020 verschärft und die FFP2-Maske in verschiedenen Bundesländern sogar zur Pflicht wurde, kam der Krisenstab intern zu einer ganz anderen Erkenntnis: „Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ Davon erfährt die Öffentlichkeit allerdings erst jetzt
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Besonders krass ist der Zusammenhang von interner Erkenntnis beim RKI einerseits und Gängelung der Bevölkerung andererseits im Fall der Impfzertifikate: Am 5. März 2021 wurde über die damals viel diskutierte Forderung gesprochen, Geimpfte und Genesene besser zu stellen als Ungeimpfte und ihnen die Befolgung bestimmter Regeln zu erlassen. Der Krisenstab vom RKI befand: Ausnahmen seien „fachlich nicht begründbar“.(...)
„Mitte September 2021 wurde die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) in den Katalog der besonderen Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus aufgenommen und ist mittlerweile im Infektionsschutzgesetz geregelt.“
Und so weiter, und so fort.