Make your every day stance your fighting stance and your fighting stance your everyday stance.
Musashi
...und auch BTS maxime ;)
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Make your every day stance your fighting stance and your fighting stance your everyday stance.
Musashi
...und auch BTS maxime ;)
Das kann so einem Adrenalin-Monster natürlich auch auftrieb geben, da er denkt, ich bin jemand der keinen Ärger will und damit eher "Opfer".
In der Kampfstellung muss er wissen bis hier und nicht weiter, kann man auch zurufen, wenn er eine magische Grenze überschreitet geht es los.
Eigentlich ist es egal ob die Hände Oben sind sie könnten sogar locker an den Oberschenkeln anliegen. (was ich ab und an im Training mache)
Sie können natürlich oben unscheinbar verbaut sein. (z.B. Beschwichtigend gestikulieren (was ich tatsächlich schon gemacht habe:)) )
Was nicht sein sollte, ist dass die Arme verschrängt sind, oder in irgendeiner Tasche stecken.
Die Distanz ist quasi die weiteste Distanz ab der man dich mit einem Schritt und Schlag treffen kann.
Du agierst, sobald der Aggressor dies Unterschreitet. Macht er dies mit einem Angriff, hast du die nötige zeit um zu agieren statt nur zu reagieren. Will er dir nur nahe kommen(zum Einschüchtern oder um nahe genug für einen 'sucker punch' zu kommen) bekommt er normalerweise eine auf die Nase. Wehrt er das hab, hat man Kontakt, mit welchen man arbeiten kann.
Oder man geht zur Seite (Nie geradlinig zurück) und baut die Distanz wieder aus, was zwar die 2. Wahl darstellt, aber auch Sinn machen kann.
@Brodala:halbyeaha
:hammer::gruebel:Also vom Notwehrrecht ist ne Kampfstellung doch ne klare Provokation oder hab ich im Unterriicht mal wieder nicht aufgepasst:hammer::gruebel:
Naja wenn jedenfalls es zu nem Prozess kommt kannst du dich dan schon mal nicht wirklich aufs Notwehrrecht berufen da du ja mit ner gelernten Kampfstellung Provozierst.Am besten eine "versteckte" Kampfstellung machen.
ÜBrigens der angriff mus sichtbar sein damit du dich zur wehr setzen darfst.Also auch wenn er antöuscht dich zu hauen darfst du zuschlagen.
Falls dann noch fragen sind berufst du dich einfach auf Paragraph 33 des StGB.
:DMan bin ich guuuuut:D
Den größten Vorteil, den man als Kampfsportler/Kampfkünstler in so einer Situation hat, ist der Überraschungsmoment.
Geht man in "Kampfstellung", kann man immer zwei Sachen erreichen: entweder der Gegenüber ist abgeschreckt, oder er fühlt sich herrausgefordert.
Das kann man vorher aber nicht wissen. Ich würde meinem potentiellen Gegner nur so viele Informationen geben, wie nötig, und die Information, ob man einen Hintergrund im "Kämpfen" hat, gehört sicher nicht dazu.
Die Stellung, mit der man ihn weder provoziert, noch sich selber zum Abschuss freigibt, ist meiner Meinung nach eine Stellung, bei der man mit einer Seite etwas vom Gegner weggedreht ist, ein Bein weiter vorne als das andere für einen stabileren Stand, die Arme immer oben aber nicht in Kampfstellung, d.h. vielleicht etwas verschränkt, ruhig Gestikulieren beim Deeskalieren, die Hand die vorne ist mit den Fingern zum Kinn und die andere Hand auf den Oberarm legen (Biceps) oder den Ellenbogen halten. Immer so, dass man schnell reagieren und sich schützen kann, aber nicht provozierend wirkt. Wenn das linke Bein vorne steht, dann ist die Linke Körperseite natürlich auch vorne und die rechte leicht gedreht.
Und natürlich das Wichtigste, den Sicherheitsabstand zu dem Gegenüber einhalten und ihn nicht zu nahe kommen lassen.
Im Esdo und auch in den meisten anderen Systemen gibt es eigentlich keine
bewusste "Kampfstellung". Es gibt meist nur eine optimale Positionierung der
Arme und Beine. Natürlich abhängig vom System und der darin enthaltenen
Idee. ;)
Einiges wurde ja schon gesagt. Hände zwischen Dir und dem Aggressor. Hier
gibt es einige Möglichkeiten der Arm-/Handhaltungen. Stabiler Stand.
Was man so unter "Kampfstellung versteht ist eher ungünstig. Etwa ein
Zenkutsu-Dachi oder ein tiefer Kung-Fu-Stand. So stell sich niemand(mehr) hin. :D
Kommt für mich auch sehr auf die Situation an,
Angetrunken/nüchtern
Menschenmenge/Freiraum
Ausstrahlung des Aggressors
Kopfschützen und Grundstellung sollte immer im Eigeninteresse sein, wer weiß was passiert
Goomoonryong... der Angriff muss nicht sichtbar sein, kommt jemand aggressiv auf dich zu, ist z.B. ein wegschubsen legetim, kommt er danach noch mal, wäre auch ein Wurf akzeptabel. Kommt es zu einer aggressiven Handlung ist SV erlaubt. Ob du in Kampfstellung stehst ist dabei doch unwesehentlich...
Was heißt den Kampfstellung allso ich steh fast immer so.
So im Boxergrundstand und das tuen die meisten zumindest so in der Richtung.
Und Hände hoch zum Beschwichtigen entwender durch Geste oder :boxing:.
OK es Könnte anders rüberkommen, wenn man so steht wie man es bei TKD Tunieren sieht.
Befinden wir uns in einer verbalen Vorkampfphase, dann würde ich stets eine deeskalierend aussehende "verdeckte Kampfstellung" wählen, also eine Position, die für Zeugen neutral und nicht nach Ärger aussieht, aber dennoch alle Vorteile einer "offenen Kampfstellung" bietet, also Beweglichkeit in alle Richtungen, geschlossene Deckung, Erstschlagspotenzial.
Befinden wir uns in einer aktuen Bedrohungsphase, also kommt mein Gegner schon mit geballten Fäusten auf mich zu, dann nehme ich sofort eine "offene Kampfstellung" ein, warte aber nicht ab, sondern versuche selbst als Erster anzugreifen, um das Überraschungsmoment und die Initiative auf meiner Seite zu wissen. Wenn mal jemand in Boxermanier auf Dich zuläuft, dann steht ein Kampf ohnehin unmittelbar bevor, d.h. da gibt es nichts mehr zu deeskalieren. Hier muss man sofort angreifen.
Entweder Du hast nicht aufgepasst oder man hat dir Unsinn erzählt.
Eine die Rechtfertigung (Gebotenheit) ausschließende Notwehrprovokation ist dem rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff vorgelagert. Der Angriff beginnt jedoch bereits, wenn der Gegner in bedrohlicher Weise auf dich zukommt. (Def. Gegenwärtigkeit des Bundesgerichtshofs: Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert.)
Ganz einfache Sache, wenn der Angreifer bereits den Tatentschluss hat, dich anzugreifen (was sich im bedrohlichen Näherkommen objektiv niederschlägt), kann er nicht mehr dazu provoziert werden. Das Einnehmen einer Kampfhaltung und die damit einhergehende konkludente oder explizite Drohung ist schlicht Teil der Verteidigungshandlung und damit durch den § 32 StGB gerechtfertigt.
Auch das ist Unsinn. Für den Verteidiger muss die Angriffsabsicht des Gegners erkennbar sein. Ein Antäuschen/Ausholen etc. ist dafür nicht notwendig.Zitat:
ÜBrigens der angriff mus sichtbar sein damit du dich zur wehr setzen darfst.Also auch wenn er antöuscht dich zu hauen darfst du zuschlagen.
Mein Rat an dich: Halt dich bei so diffizilen Dingen wie Rechtsfragen zurück, wenn Du keine Ahnung davon hast. Strafrechtliches Halbwissen, wie das deinige, hat das Potential Menschen wahlweise in den Knast oder auf die Intensivstation zu bringen. Das sollte sich auch dein Trainer hinter die Ohren schreiben, sofern deine Wissensdefizite auf seine Kappe gehen.
Gruß vom angehenden Juristen.
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Zum eigentlichen Thema: Ich schätze, der alte Konflikt zwischen Kampfvermeidung durch Drohung/Einschüchterung und Chancenverbesserung durch den Überraschungseffekt ist kaum aufzulösen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Da meine Verteidigung nach Möglichkeit bewaffnet ausfallen würde, würde ich versuchen, eine entsprechende Drohkulisse aufzubauen, sofern meine Verteidigungsmittel dafür geeignet sein sollten.
Im Falle einer waffenlosen Verteidigung oder wenig eindrucksvoller Waffen, wie OC oder improvisiertem Schlagring, würde ich auf einen überraschenden Erstschlag setzen.