Sind noch 12:
https://www.gesetze-im-internet.de/w...002/__42a.html
Druckbare Version
Sind noch 12:
https://www.gesetze-im-internet.de/w...002/__42a.html
dolch.
führen damit grundsätzlich verboten, wenn zweischneidig.
sieht aus, als wäre er nur einseitig geschliffen, ABER: da man das kaum sieht, entsteht der "anschein" eines dolches. ein dolch wird als "waffe" eingestuft und nicht, wie die meisten anderen messer, als werkzeug - von karambit und american tanto klingen mal abgesehen. das führen von "anscheinswaffen" (wie das ding hier, das so tut, als wäre es ein zweischneidiger dolch) ist aber grundsätzlich ein fall für das führverbot.
wozu so ein teil? es gibt viele geeignete, die weder dolch, noch karambit, noch tanto sind ;)
edit: hinzu kommt der dumme name. wirbt der hersteller damit, dass es eine waffe ist, dann wird das ding als solche auch behandelt, wenn es überprüft wird. bei der kontrolle vor ort wird es als verdächtig eingezogen (aufgrund der oben genannten faktoren) und bei der späteren überprüfung kommt dann noch raus, dass es ein "geheimagenten" messer sein soll, also eindeutig als waffe beworben wird, zumal der name nicht relativiert wird durch weitere werbeaussagen, die einen von outdoor bushcraft oder edc erzählen. es bleibt nur: geheimagent und stiefelmesser. die chancen stehen also sehr schlecht, es wieder zu bekommen und um eine strafe herumzukommen, sollte man damit erwischt werden.
noch.
gerüchte laufen um, dass im zuge der neu gerplanten verschärfungen auch messer komplett verboten werden, wenn sie mehr als nur 6cm klinge haben (ALLE sorten von messern). ist wohl im gespräch. in konkreter arbeit sind entwürfe bzgl. schusswaffen (v.a. halbautomatische). ob das praktisch machbar ist, ist die frage, da ja wirklich alle messer, mit denen man arbeiten könnte, betroffen wären. wir werden sehen (und keinen einfluss drauf haben).
Wirbt der Hersteller mit Sprüchen wie " Waffe " oder " Waffeneigenschaft ", dann wird der Gegenstand rechtlich auch so behandelt. Es gab da mal so einen Spaten von Cold Steel ( ? ) meine ich, mit dem es deswegen Probleme gab. In einer Personenkontrolle, würde dieses Messer so oder so erst einmal zum Zwecke der Gefahrenabwehr und Eigensicherung erstmal eingezogen.
Ob es einen Festellungsbescheid des BKA´s bzgl. dieses Modelles gibt, weiß ich nicht. Wenn man soetwas kauft, würde ich es nicht führen, wäre mir juristisch zu unsicher. Warten wir mal auf die Neufassung des Waffengesetzes ... ein Referentenentwurf ist ja schon weitestgehend fertig.
*seuftzt*
schon wieder eine neufassung des gesetzes?
in jedem fall eine, die schusswaffen betrifft. aber es ist davon auszugehen, dass danach andere bereiche auch wieder mal dran sind. zum einen hieß es, es werde "über die bereits vorgeschlagenen gesetzesentwürfe hinaus diskutiert" (für die nächste runde sozusagen in ein, zwei jahren oder so), zum anderen: erste stimmen mit entsprechenden forderungen waren heute auch offen in den medien zu hören. der neue "messervorfall" im zug bietet da eine gute gelegenheit, sich politisch hervorzuheben. es wurde nach "totalem messerverbot" gerufen. dass es das im zug / aufm bahnhof eh schon gibt und es offensichtlich nichts nutzt, interessiert ja nicht. das mit den 6cm hab ich in einem youtube clip der letzten tage gehört. allerdings muss man auch sagen, dass die schusswaffen-organsationen derzeit die werbetrommel für entsprechende unterschriftenlisten gegen den laufenden gesetzesentwurf rühren und gezielt die "bushcraft und messer community" (zitat) ansprechen, das auch zu unterschreiben, weil "die als nächste dran sind". wie es unter diesen umständen mit den harten fakten in der gesetzesplanung aussieht, bleibt natürlich fraglich. kommt drauf an, wieviel wahrheit in der "gegenpropaganda" steckt.
edit: sollen wir das hier mit dem anderen 42a und "messerfreunde" thread zusammenlegen?
ach so, führen im sinne von "dabei haben" wäre nicht verboten, wenn...
das teil in einem geschlossenen behälter mitgeführt wird, der dafür sorgt, dass es nicht "griffbereit" ist, wenn man also umständlich reißverschlüsse oder schlösser öffnen müsste.
i.d.r. reich es, das teil in einem verschlossenen rucksack zu haben. ganz sicher: messertasche mit schloss dran.
"dabei haben" ist nicht das entscheidende. es geht um das griffbereit dabei haben. dass es UNBEDINGT ein schloss braucht, ist ein mythos, der leider auch in den köpfen mancher polizisten zu spuken scheint. laut gesetz geht es um "verschlossene behälter". da ist von schloss nicht die rede. (sonst dürfte man ja kein küchenmesser in seiner normalen verpackung vom kaufhaus in der tüte nach hause tragen).
behälter/tasche/rucksack -> zu = verschlossen -> nicht in relativ kurzer zeit zur hand
hier von einem sachkundigen polizisten, der an der ausbildung von jägern beteiligt ist zum thema (DERZEITIGES gesetz):
https://www.kampfkunst-board.info/fo...26#post3872126
... ist aus dem erwähnten messerfreunde thread
Hey Leute, Danke für die bisherigen Antworten. Könnt mir alternativ ein Messer empfehlen, welches eindeutig Legal ist rumzuführen? Preisbereich sollte so bei 50 bis maximal 70 € bleiben und es sollte ein stehendes Messer sein, also kein Klappmesser oder so., also Full Tang Messer. Und nochmal zu Legalität, mir ist dass egal, für den Fall dass ich mal kontrolliert werde und das Messer eingezogen wird, ich will nur nicht, dass bei der späteren Prüfung der Polizei festgestellt wird, dass das Messer illegal ist und ich eine Anzeige bekomme. Will halt nur keine rechtlichen Probleme bekommen.
Was ist denn der Einsatzzweck? Das Kizlyar, das ich schon gepostet habe, könnte ich Dir empfehlen, ist aber kaum noch zu bekommen. Ansonsten mal innerhalb Deiner Spezifikation (habe das nicht aber nur Gutes gehört):
https://www.amazon.de/SCHNITZEL-Outd...dp/B092ZSSW4K/
Das hier geht vom Style/Preis in die Richtung, die Du am Anfang gepostet hast. Walther ist jetzt kein Top Produkt aber ok.
https://soeldner-messer.com/Walther-...-Fahrtenmesser
Weiß aber nicht, ob das full tang ist.
@fireflea Danke das du dir so viel Mühe gibst! Einsatzzweck wäre, für den hoffentlich unrealistisch Fall, zur Selbstverteidigung. Ich will mit einer Freunden ein langes Wochenende Zelten gehen und da dachte ich mir, es wäre sinnvoll, für einen hoffentlich nicht eintretenden Notfall was da zu haben. Erst habe ich an ein Tonfa gedacht, jedoch ist das rumführen eines Tonfas illegal und Pfefferspray habe ich mir schon gekauft und wollte noch was zusätzliches haben. Zu den Messers die du gepostet hast, dass sind richtig gute Tipps, aber sind die gesetzlich gesehen, so ein Unterschied zur meiner Wahl ? Weil vorallem Walter hört sich für mich so böse nach Waffe an, ist ja auch ein Waffenhersteller
Das Erste sollte definitiv kein Problem sein. Das Zweite sollte auch 42a konform sein aber da es schon taktischer aussieht, weiß man nie.
Willst Du die 12cm ausreizen? Ich persönlich würde was kompaktes nehmen, das man unverdächtig tragen und schnell ziehen kann. Bin jetzt aber auch kein Messerkampf-Guru.
Edit: Wenn Du Zelten gehst, ist das Schnitzel aber vielleicht gar nicht schlecht. Damit kannst Du mehr machen, ist ja eigentlich ein Messer, das genau für sowas wie Zelten/Outdoor usw. gemacht ist.
Trainierst Du auch was im Messer Bereich? Messer mit SV-Intention ohne Training halte ich für suboptimal.
ich tu mich schwer damit, unbekannten, 42a konforme messer, die sich gut zur SV eignen, zu empfehlen.
1. weil ich nicht weiß, wie du drauf bist
2. weil ich nicht weiß, was zu dir und deine art, ein messer anzuwenden passt (unterschiedliche "stile" der anwendung passen zu unterschiedlichen messertypen)
3. weil das mit sv und messer so ne sache ist...
kannst du in hoch-stresssituationen so genau mit dem teil umgehen, dass du nur non-lethale ziele effektiv angehst (effektiv heißt, so, dass es zwar non-lethal ist, aber trotzdem den "mann stoppt", was bei schnitten und stichen sehr oft nicht der fall ist. da blutet der gegner eher über einen gewissen zeitraum hinweg aus, wenn er nicht sofort behandelt wird oder er ist durch treffer in bestimmten bereichen eingeschränkt, als dass er sofort kampfunfähig ist)? bist du bereit, im anwendungsfall einen "fehler" zu riskieren (knapp neben dem ziel und dabei zb. ne hauptschlagader oder innere organe getroffen) und den angreifer ungewollt zu töten und evtl. für jahre in den knast zu wandern? kannst du instinktiv SICHER erkennen, dass du gerade in echter lebensgefahr bist und es nicht einfach nur ne tracht prügel setzt, was den einsatz des messers m.e. nicht rechtfertigen würde? bist du gut genug "im kämpfen", dass du das messer sicher anwendest, ohne es im verlauf des kampfes abgenommen zu bekommen (wer nicht kämpfen kann, kann auch nicht mit nem messer kämpfen, er könnte damit allenfalls überfallartig morden)? usw. usf.
aus den gründen: keine empfehlung. musst du schon selber suchen. die 42a kriterien sind ja bekannt und websites der messerverkäufer mit beschreibungen der eigenschaften der messer gibt es genug.
@amasbaal Selbstverständlich kann ich deine Bedenken verstehen, aber ich frage explizit nach der Legalität. Ihr hilft mir ja dabei, was illegales zu vermeiden. Aber ja, ich nehme mir dein Ratschlag zu herzen und werde mir überlegen, es vielleicht mit dem Messer sein zu lassen.Ich mein die Wahrscheinlichkeit das man beim Zelten angegriffen wird, ist glaube ich sowieso sehr gering und zur Not kann ich ja immer noch die Polizei rufen. Meine Strategie beim Messer war glaube ich sowieso etwas zu naiv, ich habe mir vorallem gedacht, falls was passieren sollte, dass so einer Messer als Abschreckung dient
@fireflea Nein ich habe keine Erfahrung und kein Training im Umgang mit Messern oder sonstigen Waffen, aber riesen danke für deine Mühe!