Ich verstehe das mit den springmessern nicht, die fallen doch längst unter das führverbot. Und jetzt stehen die noch mal extra in der Verschärfung drin?
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Ich verstehe das mit den springmessern nicht, die fallen doch längst unter das führverbot. Und jetzt stehen die noch mal extra in der Verschärfung drin?
in dem Bericht steht " Der Umgang mit Springmessern soll außerdem komplett verboten werden."
Umgang bedeutet laut der Begriffsbestimmung im Waffengesetz:
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt,
damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Also sollen die komplett verboten werden.
Bislang sind einige Springmesser vom Verbot ausgenommen:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge -
höchstens 8,5 cm lang ist und
-
nicht zweiseitig geschliffen ist;
http://www.gesetze-im-internet.de/wa.../anlage_2.html
"Mit der Änderung sollten künftig nur noch Messer mit einer Klingenlänge bis sechs Zentimeter und Springmesser gar nicht mehr in der Öffentlichkeit getragen werden dürfen"
https://rp-online.de/politik/deutsch...n_aid-37753717
Nicht dass die demnächst noch das öffentliche Tragen von Schlagstöcken und zweischneidigen Dolchen verbieten. :(
* Achtung Satire. Ist schon verboten, ehrlich! *
Schlicht und einfach Anlaßgesetzgebung allerschlimmster Art. Ohne Sinn und Verstand und ohne jegliche Wirkung auf die Klientel die es treffen sollte.
Im übrigen ist das führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Demos etc. bereits jetzt verboten.
Ich komme hin und wieder zu spät. Ich plädiere für ein Uhrenverbot
Gesendet von meinem moto g(6) play mit Tapatalk
wenn's die Bevölkerung beruhigt..:)
Barmherziger Herr Jesus, gib ihnen Ruhe..
Aber meinen Morgenstern darf ich noch dabei haben? Gibt ja immer mehr Wolfsrudel.
Albern ist es von seinem eigenen Anforderungen auf die von anderen zu schließen. Deine Argumentation ist auch schwach, sonst hättest Du dich auf das Beispiel mit der Verpackung bezogen und nicht auf das Apfelschälen.Zitat:
Ich bin ja selbst ein Fan und Sammler von Messern. Aber diese Argumentation, dass man dadurch Einschränkungen im Alltag hätte, ist so dermaßen albern.
Ich werde später mal kurz aufführen wo ich selbst Einschränkungen haben werde (bei einem vollständigen Messerführungsverbot).
Tja. Du wirst verhungern und verdursten. Führt kein Weg dran vorbei.
... wenn ich nicht irre, ist es doch so, dass bei vorliegen mehrerer straftaten (besitz und mitführen eines verbotenenen messers / gegenstandes; verwendung dieses messers / gegenstandes als waffe bei einer raubstraftat, verbunden mit schwerer körperverletzung, oder gar totschlag / mord) die "kleine(n) straftat(en)" unter den tisch fallen.
oder?
heißt: wenn ein straftäter unter benutzung eines messers mehrere straftaten begeht, wird / werden (inzwischen) nur die "relevanten", also die schwer(st)en davon vor gericht verhandelt.
schwere körperverletzung durch messerattacke ... da fällt das vorausgehende mitführen und der bloße besitz einfach unter den tisch, so jedenfalls die auskunft eines befreundeten strafverteidigers.
wovor also sollten sich kriminelle, die ja eigentlich mit diesem neuen gesetz bzw. mit dessen verschärfung getroffen werden sollen, wohl fürchten?
so gesehen ist es tatsächlich blanker, wiewohl hilfloser aktionismus, der nicht das geringste an den ursachen des anstiegs der messerdelikte ändert.
aber das war ja wohl auch gar nicht das ziel.
es ist ja einfacher, ein gesetz zu "verschärfen", als tatsächlich etwas sinnvolles zu tun.
deutlich bessere bezahlung der polizei (die als einzige zwischen uns und dem chaos steht!), deutlicher aufstockung des personals der polizei, und dadurch dann (wenigstens mittelfristig) eine handlungsfähige(re), durchsetzungsfähige(re) staatsgewalt.
Was ich persönlich in diesem Kontext erschreckend finde ist:
A) Keinerlei hinterfragen, in wie fern eine Maßnahme überhaupt geeignet ist, eine Verbesserung herbei zuführen (wir hatten schon eine Verschärfung des Waffengesetzes, was hat es gebracht? Wie sieht es in anderen Ländern aus, in denen das Führen von Messer schon verboten ist?)
B) Die Tendenz (Ignoranz) zu glauben weil man selbst etwas nicht benötigt, benötigen es andere auch nicht. Keinerlei Bewusstsein, dass Menschen unterschiedliche Leben und unterschiedliche Ansprüche haben. Besonders schlimm in Verbindung mit der Bereitschaft anderen dies dann zu versagen (ohne dies zu hinterfragen, Punkt A).
Zu B:
Ich glaube gerne, dass jemand der in einer Stadt lebt und nichts handwerkliches arbeitet kein Messer im Alltag benötigt. Auf Dienstreisen in großen Städten, habe ich auch nie eines geführt und benötigt. Aber nicht jeder lebt so.
Einfach mal zum Nachdenken, ein kleine, sicher nicht vollständige, Liste wozu ich mein EDC eingesetzt habe:
Alltag:
- Autoreparatur (kaputter Auspuff, Gummi abgeschnitten um das Endstück entfernen zu können – weiterfahrt zur Werkstatt ermöglicht)
- Motoradreparatur (abgerissenes Kabel - abgeschnitten, Isolierung entfernt und neu verbunden)
- Öffnen von Verpackungen jeder Art (auf Arbeit, Unterwegs, etc…)
- Diverse kleine Reparaturen
- Erste Hilfe
- Lose Schrauben festdrehen
- Weinflaschen öffnen
- Etc…
Für all diese Einsatzbereiche genügt mein Schweizermesser (nicht feststellbare Klinge). Meine Welt würde aber nicht untergehen, wenn ich es hier nicht mehr hätte (wobei ich bei den Reparaturen dann ohne ADAC nicht weitergekommen wäre).
Natürlich gibt es für einige Einsatzbereiche Alternativen, Fakt ist aber, dass es kein Werkzeug gibt, dass einen größeren Einsatzbereich hat als ein Messer (man kann schlecht alles in der Hosentasche mitschleppen, was man eventuell mal gebrauchen könnte)
Viele wichtiger ist es aber „draußen“ (beim Campen, Wandern, Bergsteigen, Survialtraining, etc..). Einsatzbereiche:
- Pilzbestimmung (ohne ein Schnittbild lassen sich viele Arten nicht bestimmen). Lacht mich gerne aus, aber dafür benötige ich es am häufigsten (ist ein Hobby von mir)
- Speisepilze putzen (sollte man im Wald machen)
- Ernten von Baumpilzen (z.B. Zunderschwamm)
- Ernten von Birkenrinde (an gefällten Bäumen), nehme ich zum Feuermachen
- Feuer machen (Zunder und Spreißel vorbereiten)
- Abschneiden von Pflanzenteilen (Bestimmung, praktische Verwendung z.B. untere Rinde zum Herstellen von Schnürren)
- Stöcke sammeln und zurecht schnitzen (Stockbrot für die Kinder, Bogen bauen, Grabstock bauen etc…)
- Freischneiden (Brombeeren, wer im Unterholz nach Pilzen sucht, bleibt schnell mal hängen)
- Erste Hilfe (u.a. entfernen von Holzsplittern)
- Nahrungszubereitung
- Auch hier wieder Ausrüstung reparieren
- Etc…
Jeder der hier arrogant meint, dass ginge auch anders darf gerne mal mit mir losziehen und es mir zeigen. Lerne gerne dazu. Hoffentlich darf ich es filmen.
Im Gegensatz zum sonstigen Alltag wäre hier ein komplettes Führungsverbot eine schwerwiegend Einschränkung für meine(!) Lebensweise. Für einige der oben genannten Einsatzbereiche ist auch ein feststehendes Messer erforderlich (u.a. aus Sicherheitsgründen).
Würden festende Messer mit 6cm Klingenlänge für die meisten oben genannten Punkte ausreichen:
Ja, aber:
- Weg freimachen ist schon mit 12cm Klinge kein Spaß mehr
- Die Beschränkung auf 6cm wird auch wieder nichts bringen und ist nur ein weiterer Schritt hin zum totalen Führungsverbot
- Bei der Beschränkung auf 12cm musste ich mir schon ein neues Outdoormesser mit kurzer Klinge kaufen (dieses habe ich auch nur bei den oben genannten Anlässen dabei, nicht bei Städtereisen, Veranstaltungen oder im sonstigen Alltag). Jetzt soll ich dieses auch noch einmotten und ein kürzeres kaufen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass ich es dann vermutlich auch nur ein paar Jahre benutzen kann. Klar, gerne. Ich habs ja.
Mir ist klar, dass jetzt wieder jemand kommen wird der all dem den Sinn abspricht. Mir persönlich stinkt es aber gewaltig, wenn mein Leben eingeschränkt wird ohne das es gerechtfertigt ist (wie gesagt, den Nutzen einer soweit reichenden Maßnahme stelle ich in Frage).
Das ist zumindest ein kleiner Neben-Effekt für die Hersteller.
Vergl. meine Überlegung, dass es um unsere Sicherheit gar nciht geht.Zitat:
Mir ist klar, dass jetzt wieder jemand kommen wird der all dem den Sinn abspricht. Mir persönlich stinkt es aber gewaltig, wenn mein Leben eingeschränkt wird ohne das es gerechtfertigt ist (wie gesagt, den Nutzen einer soweit reichenden Maßnahme stelle ich in Frage).
§42a, Waffengesetz:
Also hast du vielleicht in vorauseilendem Gehorsam gehandelt?Zitat:
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Du hast es jetzt nicht besser gemacht. Nehmen wir mal an ich wäre ein Befürworter für ein solches Gesetz. Wenn ich der Meinung wäre, durch das Gesetz würde es weniger Tötungen mit Messern geben, wie stark würden Deine Outdoorerlebnisse wie Pilze schneiden und nicht in der Brombeerhecke hängen bleiben ins Gewicht fallen?
Du hast eigentlich nur demonstriert, dass es für Messerbesitz keine echten Argumente zu geben scheint.
@ThomasL
Du musst dir überhaupt keine Gedanken machen:
Im Wald wirst du überhaupt keine Probleme bekommen, da dort ein längeres Messer sehr wohl ein „anerkannter Zweck“ sein dürfte.Zitat:
Zu Nummer 2
Daneben soll auch das in § 42a WaffG geregelte Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen erweitert werden, um auch außerhalb von Waffenverbotszonen nach § 42 WaffG das Mitführen von Messern weiter einzudämmen, ohne den Waffenbegriff und die damit verbundenen Rechtsfolgen unverhältnismäßig auszuweiten. In § 42a Absatz 1 Nummer 3 Zweite Alternative WaffG werden bislang nur feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm erfasst; hierunter sollen künftig feststehende Messer schon ab einer Klingenlänge von über 6 cm fallen.
Die meisten verkehrsüblichen Taschenmesser haben keine einhändig feststellbare oder feststehende Klinge, sodass sie nicht unter den Anwendungsbereich des § 42a Absatz 1 Nummer 3 WaffG fallen. Damit sind all diejenigen Personen nicht von der Verschärfung betroffen, die das Messer lediglich als Alltagswerkzeug bei sich führen. Die Gefahr dieser Messer ist als gering einzustufen, weil die Klinge beim Einsatz als Hieb- und Stoßwerkzeug in der Regel einklappen wird.
Wie auch bisher gilt dieses Führensverbot nicht, wenn nach § 42a Absatz 2 Nummer 3 WaffG ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dieses besteht insbesondere, wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Lediglich im „umbauten“ Gebiet wird auf Taschenmessergröße reduziert und niemand braucht da etwas anderes als ein gutes altes Victorinox.
Auch heute darf man ja auf der Jagd mit Dolchen und „langen Messern“ rumrennen...
Hier übrigens mal der gesamte Gesetzantrag:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/...cationFile&v=1
Man sollte die Threads zusammenführen.
Hier meine Antwort dazu (aus dem anderen Thread):
Thomas L: Hallo R. aus M.,
leider ist es nicht ganz so einfach. Auch heute schon ist es ein Risiko, dass der "anerkannte Zweck" oftmals verneint wird und man ggf. ein langes, kostspieliges Verfahren benötigt um sich rechtlich dagegen zu wehren.
Wobei z.b. Sportschützen ein sehr hohes Risiko eingehen, da ihnen bei einem Verstoß die WBK entzogen werden kann. Die Praxis zeigt leider, dass die Auslegung des Gesetzes hier sehr restriktiv erfolgt (ich kennen einen Handwerker, der wegen einem Einhandmesser in seinem Werkzeugkoffer - im Auto - verurteilt wurde: "berechtigtes Interesse : Berufsausübung"). Die geäußerte, sinnvolle Absicht innerhalb der Gesetzgebung, entspricht leider nicht der gelebten Praxis.
Dazu kommt die Problematik, dass man erstmal in den Wald kommen muss. Wenn man wie ich gerne mit dem Zug reisst, bedeutet dies in Zukunft schon, dass man auf ein feststehendes Messer verzichten muss. Sie hierzu auch meine Erläuterung im anderen Thread (wozu ich es "draußen" benötige).
Viele Grüße
Thomas
Leider, nein.Zitat:
Also hast du vielleicht in vorauseilendem Gehorsam gehandelt?
Bist Du ein erwachsener Mensch? Falls ja, dann argumentiere doch bitte auch wie einer (siehe Kannix, Kanken, etc...)Zitat:
Ripley: Tja. Du wirst verhungern und verdursten. Führt kein Weg dran vorbei.
Eine erschreckend eindimensionale Sichtweise.Zitat:
Kannix: Wenn ich der Meinung wäre, durch das Gesetz würde es weniger Tötungen mit Messern geben, wie stark würden Deine Outdoorerlebnisse wie Pilze schneiden und nicht in der Brombeerhecke hängen bleiben ins Gewicht fallen?
Du hast eigentlich nur demonstriert, dass es für Messerbesitz keine echten Argumente zu geben scheint.
Nach dieser Logik dürften wir alles verbieten, was irgendwie Menschenleben gefährdet: Autofahrten aus Spaß (Urlaub, Ausflüge) zum Beispiel.
Und um es nochmal zu verdeutlichen. Es ist nicht zu erwarten, dass es etwas bringt! Daher machen Abwägungen, wie im Beitrag von Kannix auch keinen Sinn.
Ich hatte ja weitern vorn schon mal die Thematik "Rettungsmesser" mit ins Spiel gebracht - das ist aktuell immer schon ein Ritt auf des Messers Schneide (*höhö*)
https://www.drschmitz.de/taetigkeits...r-und-verbote/
und würde mit einer entsprechenden Verschärfung sicherlich nicht besser / einfacher werden. Ich hatte da schon Diskussionen mit den Ordnungshütern, nachdem sie wg. der Klingenlänge nicht weiter kamen wurde ernsthaft darüber diskutiert ob es nicht theoretisch möglich wäre das eigentlich zweihändig zu öffnende Messer nicht auch einhändig zu öffnen wäre...
Und einen allgemein anerkannten Zweck wollten die da auch nicht wirklich sehen.
Mir ist durchaus bewusst, dass es sich hier um einen marginalen Teilbereich innerhalb der gesamten Messerproblematik handelt. Etwaige "Kollateralschäden" werden da im Sinne der Allgemeinheit in Kauf genommen. So weit so schlecht - nur wenn so ein Verbot doch primär in den Bereich "blinder Aktionismus" fällt und die vermeintliche bzw. gewünschte Wirkung in der Praxis doch stark bezweifelt werden darf stellt sich mir schon die Frage ob man denn nun jeden gesetzgeberischen Blödsinn einfach so hinnehmen muss oder sollte.
In deinem Link ist ja die Definition von „Rettungsmesser“ durch das BKA gegeben. So ein Messer IM AUTO und alles ist gut.
BTW bei den Hunderten von Verkehrsunfällen, bei denen ich war, kann ich mich an keinen Erinnern bei dem ein Ersthelfer ein Rettungsmesser gebraucht hätte...
Wann bekommen wir denn dann endlich ein Tempolimit auf Autobahnen? Es sterben täglich Menschen in durch Raser verursachten Autounfällen; da heißt es dann "Freie Fahrt für freie Bürger."
Eher wird man erleben, dass das "Waffenverbot" auch auf Schraubenzieher, Regenschirme und spitze Gabeln erweitert wird.
Um es nochmal zu sagen: ich bin auch der Meinung, dass es überhaupt nichts bringt. Das macht nur bürokratischen Aufwand, kostet Zeit und Geld.
Aber das ist für mich auch das einzige vernünftige Argument.
Ich mag Messer und will mir nicht alles vorschreiben lassen.
Aber da mit Apfel schälen und Pilze schneiden zu kommen ist mir eben zu albern.
Und weil Du das so erlebt hast hat es deswegen Allgemeingültigkeit? ;)
Ich habe mein Messer tatsächlich schon ein einziges Mal dazu verwendet eine Jeans aufzuschneiden um an eine blutende Wunde am Bein zu kommen bzw. erst einmal zu sehen was da los ist. (Der Typ hielt es für eine gute Idee durch eine Glasscheibe zu treten und hat sich beim zurück ziehen des Beins dann selbst aufgeschlitzt.)
Hätte ich das auch mit einem Taschenmesser erledigen können - wahrscheinlich wenn auch nicht so einfach. Hätte ich (in dem Fall wäre es möglich gewesen) statt dessen auch mir irgendwoher ein Küchenmesser oder ein anderes Utensil besorgen können? Wahrscheinlich. War es in dem Moment praktisch einfach so ein Messer zur Hand zur haben? Ebenfalls Ja...
Na, *du* hast doch angefangen mit albern-absurden Pseudoargumenten à la "ohne Messer kriegt man den Fertigfraß nicht auf"!
Hier übrigens meine "Bewaffnung". Auch mit neuen Bestimmungen erlaubt. Nur nicht im Flieger.
Reicht im Alltag völlig aus. Ist halt nix für die "Meiner ist größer als deiner"-Fraktion, sondern einfach nur handlich und praktisch. Sogar mit Pinzette, um Spreißel zu ziehen (wer dafür eine 12cm-Klinge braucht, der bleibe mir bitte, bitte dringend und dauerhaft vom Pelz!)
https://uploads.tapatalk-cdn.com/201...f0eb7f6f0a.jpg
Äh ... wie war das im Mittelteil? Glascheibe? Danach Glasscherben?
Jetzt denk doch bitte nochmal nach, woher du nun ein Schneidwerkzeug hättest kriegen sollen!
Ja, hast du es?
Mann! Wenn schon streiten, dann aber doch bitte nicht mit dermaßen unsäglich ... denkschwacher Argumentation!
Zum glück wird einem Jäger ja (zumindest nach bisheriger Handhabung) der Bedarf an Messern aller Art blind zugestanden, solange er damit im Revier unterwegs ist.
Vermutlich verblasst die Messer-Problematik neben der Schusswaffe:devil:
Ansonsten würde ich mich auch so langsam über diese Vorschläge wirklich aufregen.
M.E. ist ein Messer im Wald unverzichtbar. Am besten m.E. zum Arbeiten 9 cm Drop-Point-Klinge.
Für.... spezielle Gelegenheiten auch gerne was größeres:D.
Aber 95 % mach ich mit o.g. Messer. Klein und handlich darfs ja gerne sein. Aber 6 cm ist wirklich n bisschen wenig, wenn man mal viel schneiden muss.
UND richtig (bzw. falsch, also mit böswilliger Absicht) eingesetzt ist es trotzdem immer noch genau so gefährlich wie 9 cm. Was soll das also bringen. :confused:
Grüße
Münsterländer
Das ist jetzt eine Frage, die ich gerne auch an die anatomisch Versierten hier weitergeben möchte ...
Ich denke (bitte ggf. korrigieren!), mit 9 cm kommt man auch bei ... kräftigeren Personen mit Stichen im Rumpfbereich recht flott an lebenswichtige Organe und hat gute Chancen, diese eben gefährlich zu verletzen.
Mit 6cm? Da fällt mir dann nur die Carotis (Halsschlagader) ein. Und die beim unkooperativen Gegner zu treffen, ist doch eher schwer. Bauch- und sonstige Rumpftreffer dürften mit 6cm-Klingen bei der Mehrheit der mitteleuropäischen Bevölkerung eher Speck als Innereien erwischen.
Oder anders und an den Jäger Münsterländer: Gar nicht mal Sau, aber könntest du ein waidwundes Reh mit 6cm abfangen? Du bist ... ~4mal so schwer (?), kannst das Stück also fixieren, aber dennoch, damit dann sauber treffen?
Dies kann ich ungesehen zurück geben bzw. es zeigt eigentlich nur, dass Du selbst nie in so einer Situation gewesen bist.
Da liegt jemand vor Dir auf dem Boden und blutet ziemlich stark vor sich hin. Und Du willst dann ernsthaft mit der blanken Hand eine Glasscherbe nehmen um eine Jeans aufzuschneiden?
Und das dann auch noch möglichst schnell?
Ich wünsche Dir dabei viel Erfolg und möglichst wenig eigene Verletzungen - ob Du das Material dann überhaupt geschnitten bekommst lassen wir mal dahingestellt sein. In Hollywood mag das klappen, in der Realität eher nicht.
Oder um es anders auszudrücken: Ja man kann auch mit einem Hammer eine Schraube in die Wand kriegen - ob das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.
Ich bin etwas durcheinander... warum ist es jetzt so wichtig mit einer 12cm Klinge herum zu rennen?
Jedes 6cm Taschenmesser schneidet eine Jeans genauso gut wie ein Rettungsmesser.
Und ja, 6cm reichen völlig um jemanden schnell und effektiv zu töten, wenn man weiß wo man wie damit „arbeiten“ muss (und damit meine ich nicht die Karotis).
Auf der anderen Seite ist es für jemanden, der davon keine Ahnung hat (und das ist zum Glück die absolute Mehrheit der Leute), sehr viel schwieriger jemanden mit 6 cm schwer zu verletzen als mit 12 oder mehr.
Es gibt, wie gesagt, absolut KEINEN Grund im Alltag etwas anderes als ein stinknormales Schweizer Taschenmesser dabei zu haben, es sei denn man geht in die Natur und da kann man schon „Brauchtum“ geltend machen, bzw. muss da erst einmal jemand vorbeikommen, der einem das Ding wegnehmen will.
Wenn man natürlich mit dem Zug dahin fährt wird es komplizierter, aber dann muss man halt schauen dass man so ein Messer in einem geschlossenen Behältnis mit sich führt und erst im Wald auspackt.
Der Vorteil solche Messer einfach bei einer anlassunabhängigen Kontrolle einsacken zu können wiegt den Nachteil Einzelner, in meinen Augen, locker auf. Ich trage aber schon aus Prinzip kein Messer im Alltag bei mir, auch wenn ich einige davon zu Hause rumfliegen habe.
Nochmal kurz zum Interessensabwägung. Das ist tatsächlich ein ziemlich schwieriges Thema. Erstmal wird natürlich so gut wie jeder zustimmen, dass Menschenleben über alles gehen (mich eingeschlossen). Daraus resultieren erhält man dann schnell auch Zustimmungen zu Verboten, vor allem in Bereichen, die die eigene Freiheit / Lebensgestaltung nicht betreffen.
Ein Beispiel für „die einen selbst nicht betreffen“. Ich hätte z.B. kein Problem damit, wenn Handys im Innenraum von Autos vollständig verboten würden (ich selbst besitze auch kein Handy). Liessen sich damit Menschenleben retten? Wenn man davon ausgeht, dass diese Verbot durchsetzbar ist zweifellos. Unfälle (oft auch mit Fremdschädigung) durch Nutzung von Handys im Auto haben stark zugenommen. Das aktuelle Verbot der Nutzung reicht offensichtlich nicht (analogie zum Thema sollte erkennbar sein).
Und da bestimmt einer kommt mit Handys im Auto „retten auch Menschenleben“. Stimmt, könnte man aber auch durch ein verpflichtentes, rein zur Rettung nutzbares, Kommunikationssystem im Innenraum (so gar noch wirksamer, da diese gleich noch Koordinaten mitsenden könnte).
Beispiel für die Maßnahmen / Verbote durch die Menschenleben gerettet werden könnten – so die Durchsetzung funktionieren würde (all diese Freiheiten führen bei objektiver Betrachtung auch zu unschuldigen Opfern):
- Starke Einschränkung des Individualverkehrs (Unfallopfer plus hohe Zahl von indirekten Opfern (Krankheiten durch Luftverschmutzung wie Feinstaub, Benzol aber auch Schäden durch lärmbedingte Erkrankungen) -> Hiermit ließen sich am meisten Leben bei uns retten
- Verbot von SUWs (erhöhte es Risiko bei Unfällen mit Fußgängern / Fahrradfahrern)
- Verbot von E-Bikes (auch hier starker Anstieg von tödlichen Unfällen, keineswegs immer des Verursachers)
- Drosselung aller Fahrzeuge auf 100km/h Maximalgeschwindigkeit
- Ganz wichtig: Verbot von Alkohol (viele tödliche Angriffe sind auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen) – Wirksamkeit eines Verbots mehr als fraglich (analog zu Messerverbot)
- Verbot des Besitzes von Schwertern und Speeren (auch für die Anhänger von historischen KK)
- Verbot des Skifahrens abseits von Pisten (Lawinenauslösung)
- Verbot des Bergsteigen (Steinschlag, ausgelöst durch Bergsteiger führt regelmäßig zum Toten bei Bergwanderern)
- Verbot von Feuerwerk
- Von unserem Konsum- und Kaufverhalten erst gar nicht zu reden (verursacht die meisten Toten, aber ja „nur“ in 3. Weltländern)
Wenn wir selbstverschuldete Unfälle/Todesfälle auch noch betrachten wollen
- Verbot von Alleen (wieviele, vor allem junge Menschen, sind wohl an der Tendenz Alleestraßen wiederzubeleben gestorben)
- Vollständiges Roden von Bäumen in Straßennähe (alleine auf einer unserer Ortsverbindungsstraßen gab es 3 tödliche Kollisionen mit Bäumen in den letzten 10 Jahre)
- Verbot von allem was zu Bränden führen kann (Kerzen, Wunderkerzen, Zigaretten etc…)
Es mag eine bittere Pille sein, aber vieles was mit der Freiheit sein Leben auf selbstgewählte Art- und Weise zu führen zu tun hat, gefährdet auf direkte oder indirekte Art- und Weise Menschenleben.
Daher sollte man Verbote sehr sorgsam prüfen und nicht pauschal allem zustimmen. Es ist auch nicht so, dass ich völlig gegen Einschränkungen bin. Gerade da wo Alkoholkonsum und viele Menschen (Veranstaltungen, Ausgehbereich in der Stadt) zusammen auftreten, kann so ein Verbot sinnvoll sein. Entsprechend intensive Kontrollen vorausgesetzt!