Dazu gibt es ja haufenweise Urteile, die eindeutig belegen ... das dies nicht eindeutig ist :D
Spaß beiseite: Wichtig ist halt, dass § 32 StGB keine Verhältnismäßigkeit kennt. Es gibt also keine Abwehr A, die als angemessen für Angriff A gilt. Die Ohrfeige als Verteidigung kann bei einer 50-Kilo-Frau als Notwehr durchgehen, bei einem 120-Kilo-Brecher aber nicht. Und wenn die 50-Kilo-Frau eine eisenharte britische Bare-Knuckle-Kämpferin ist, gilt die Ohrfeige wieder nicht als angemessen. Da gilt tatsächlich, wer sich wie gegen wen verteidigt.
Umgangssprachlich bezeichnet man das als Verhältnismäßigkeit, aber der Begriff ist falsch und führt zwangsläufig zu falschen Schlüssen.
Übrigens: Die Aussage des Bahnmitarbeiters, dass man nicht eingreifen dürfe (!), ist natürlich kompletter Unsinn. Es ist sinnvoll, solche Sachen der Polizei zu überlassen. Aber Notwehr und Nothilfe sind an der Stelle sehr deutlich. Jeder darf sich selbst und andere verteidigen.