:hammer:
2.12min. und folgende... :ups:...:o
https://www.youtube.com/watch?v=U8o9CZTgImM
in diesem sinne auch
https://www.youtube.com/watch?v=iOVOuECV-3w
https://www.youtube.com/watch?v=LioN9k1EVoU
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:hammer:
2.12min. und folgende... :ups:...:o
https://www.youtube.com/watch?v=U8o9CZTgImM
in diesem sinne auch
https://www.youtube.com/watch?v=iOVOuECV-3w
https://www.youtube.com/watch?v=LioN9k1EVoU
Für nicht Hessen? Definitiv, vor allem in Verbindung mit der regionalen Küche. Ich denke aber eher, dass es darum ging, dass die nicht wollten, dass Alkohol mit reingebracht wird. Oder eben, dass nichts herunter geworfen oder herunter fallen kann (ein Äpplerdose aus 240m Höhe auf dem Kopf zu bekommen dürfte ziemlich sicher tödlich sein).
Es waren nebenbei Dosen keine Flaschen - keine Ahnung wie einige hier jetzt auf Flaschen kommen. Wichtiger ist aber auch, trotz Röntgen wurde das Messer nicht entdeckt.
Ich kann es natürlich auch nicht wissen, aber für mich ist die Sache viel simpler. Sehr viele, wie eben auch die, die die Werbung machetn und schalteten, verfolgen das Thema überhaupt nicht (oder zumindest nicht wie wir hier). D.h. ich glaube eher die machen sich darüber keine Kopf - was eher positiv ist, den für sehr viele sind Messer nachwievor in erster Linie ein Gebrauchgegenstand.
Die Faeser ist wirklich nur noch zum fremdschämen.
Naja, aber der Youtuber bekleckert sich auch nicht gerade mit Ruhm. Beschwert sich die ganze Zeit darüber, dass das Justizministerium keine Ahnung habe und dass laut §42 schon seit 30 Jahren Messer auf Volksfesten verboten seien. Dann zeigt er noch §1 Abs2 und verweist auf "Hieb- und Stichwaffen" um sich dann wieder über das Ministerium zu beschweren. Der zweite Youtuber erzählt das Gleiche, Messer sind doch schon verboten usw. Auch der Dritte greift das auf. Stimmt aber doch nicht oder stehe ich auf dem Schlauch?
Nur stimmt seine Aussage ja nicht, §42 bzw. §1 Abs. 2 schränken ja nicht das generelle Mitführen von Messern auf Volksfesten ein. Und Hieb- und Stichwaffen im Sinne des Waffen-Gesetzes sind ja explizit nicht alle Messer.
Und - dafür kann er nix aber die Kommentare unter dem Clip sind eine ziemliche AfD Shitshow.
nicht?
(2) Waffen sind
[...]
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Welches Messer fällt nicht unter a) oder b)?
Nach bisheriger Regelung nach meinem Verständnis einige.
https://ag-waffensachkunde.de/unterl...nd-stosswaffenZitat:
Feststehende Messer, Klappmesser und Taschenmesser
Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form) der eines Gebrauchsmessers (zum Beispiel Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge kürzer als 8,5 cm oder nicht zweischneidig ist.
https://ag-waffensachkunde.de/unterl...n-waffengesetz
das ist mir auch erst vor ein paar jahren klar geworden.Zitat:
wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge kürzer als 8,5 cm oder nicht zweischneidig ist.
da meist davon die rede ist, dass "dolche" nicht führbar sind, dachte ich immer, dass zb. ein "stiefeldolch" mit 7,5cm klingenlänge, wie der, den ich seit jahrzehnten in der schublade habe, eine nichtführbare waffe sei, ist er aber nicht. er ist praktisch nutzlos als messer, wenn er nicht als stichwaffe verwendet wird (oder als brieföffner), ist aber dennoch keine waffe im rechtlichen sinne.
was ich im messerstecherfaden verlinkt hatte, ist auch so ein beispiel....
reines stecher"werkzeug", aber keine "waffe". Ich konnte es kaum glauben, aber der BKA feststellungsbescheid ist eindeutig:
https://www.boker.de/sigurd-42-02bo098
feststellungsbescheid: https://www.boker.de/media/pdf/2e/c4..._Sigurd_42.pdf
... weshalb das ding auch "Sigurd 42" (nach §42a) getauft wurde
Also gut…
Waffengesetz (WaffG)Zitat:
1.4
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
-
höchstens 8,5 cm lang ist und
-
nicht zweiseitig geschliffen ist;
1.4.2
Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,
1.4.3
Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Und dann schaut man in
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen nach und findet dort die genauere Definition:
Durch logisches Ausschlussverfahren folgt auch für den Nicht-Juristen: Alle anderen Messer sind keine Waffen im Sinne des WaffG.Zitat:
2.
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
...eines der ältesten werkzeuge der welt, das sich als waffe MISSBRAUCHEN lässt, wie viele andere werkzeuge auch, die dadurch dann quasi zu temporären, nicht zweckbestimmt verwendeten "wehrzeugen" werden.
ergänzend zum von Katamaus zitierten: es ist auch als waffe eingeordnet, wenn es ein bestimmtes modell ist, das LAUT HERSTELLERBEZEICHNUNG eine waffe ist. zumindest ist dieses modell dann nicht mehr führbar
Ich muss zugeben dass ich, als Schweizer, da schon manchmal etwas neidisch über die Grenze nach Norden schaue.
Dieses Unsicherheitsgefühl dem man hier in der wilden Schweiz ausgesetzt ist, wo fast jeder Haushalt eine Schusswaffe hat geht wirklich auf keine Kuhhaut; man muss einfach mal abends durch Luzern laufen ums sich überhaupt annähernd vorstellen zu können, was hier los ist.
Deutschland hat die Sicherheit nicht nur dank der gut ausgetüftelter Regulierungen und Gesetze viel besser im Griff; vor Allem regiert stets der gesunde Menschenverstand mit. :narf:
Als jemand, der zur Zeit in der Schweiz lebt, aber vorher ausser in Italien und Österreich auch in Deutschland: die Schweiz ist in vieler Hinsicht ein gewisser Sonderfall. Dazu gehört auch, dass mir als Expat bei jeder sich bietenden Gelegenheit erklärt wird, wie viel besser alles doch in der Schweiz geregelt sei :D Die Umkehrung in eine Parodie ist mir aber neu, danke dafür ;)
Ich würde es so ausdrücken: das ganze Konzept der Schweiz funktioniert deswegen so, weil allen Bewohnern klar ist, dass man in vieler Hinsicht einen Sonderstatus gegenüber allen Nachbarländern hat, und diesen Sonderstatus unbedingt halten will. Die allermeisten Probleme lassen sich lösen, indem man einfach mehr Geld in die Hand nimmt - wenn es z.B. Mangel an Pflegefachkräften gibt, dann wird man das in der Schweiz als Letzter merken (auch wenn man dadurch ggf. den Mangel in den Mangel in den Balkanländern etc. verstärkt). Das heisst nicht, dass man nicht auch Nägel mit Köpfen macht, z.B. als man 2008 bei der Einführung des neuen (Einhand-) Soldatenmessers auch gleich das Führen von Einhandmessern erlaubt hat, und diese auch noch gleich als NICHT gefährliche Gegenstände deklariert hat. Man argumentiert hier gerne damit, dass die Schweiz im Gegensatz zu den Nachbarländern eben eine Sackmesserkultur habe - das mit dem Gegensatz stimmt so zwar nicht wirklich, aber egal. Dennoch wird immer wieder mal nach einer Messerstecherei im Ausgang ein Führungsverbot diskutiert, das könnte hier also ggf. auch noch in der einen oder anderen Form kommen.
Frau Faeser, bitte sofort Besteck verbieten! Oder zumindest Besteckverbotszonen einführen.
Mann sticht Partygast mit Besteckmesser in den Hals
das braucht sie nicht mehr. ist ja schon. darfst du nicht in den "zonen" dabei haben, wenn über 4cm besteckmesserklinge. IM restaurant ist das was anderes, da nicht im öffentlichen raum, sondern in einem "privaten" und, wen die party "draußen" und nicht auf nem privatgrundstück ist, ist es ja sozusagen eine "veranstaltung unter freiem himmel", da gilt künftig das allgemeine messerverbot. theoretisch darf keiner irgendwelche messer (welcher art auch immer) auf veranstaltungen ausserhalb eines privatgrundstücks führen, außer eben, er betreibt die gastronomie. theoretisch, wie gesagt und noch nicht als gesetz verabschiedet. praktisch wird das eh nicht gehen: mit was sollen denn dann die gastrokunden ihr essen zu sich nehmen? ist dann nur noch plastikbesteck zum grillteller erlaubt? das wird noch lustig, wenn details geklärt werden müssen, v.a., wenn irgendwann plastikbesteck aus ökologischen gründen verboten wird. dann müsste man sich messer schnitzen... nur womit? und sind dann die extrem scharfen und spitzen hartholzmesser, die man auch in messershops kaufen kann (gleichen den üblichen "normalen" messern) nicht auch "gefährliche" messer? dass verbote nur messer aus einem bestimmten material (diverse stahlsorten) betreffen, steht nirgendwo. diverse "geheimagentenmesser", die angeboten werden, damit man damit auch durch kontrollen (metalldetektoren) kommt, sind ja zb. auch aus kunststoff (oder eben die besagten geschärften und angespitzten hartholzteile)
@QuiRit und period,
danke für eure Info's bezüglich der Schweiz.
.
Gruß
Nohands
.
Das sind die Definitionen zu verbotenen Gegenständen, nicht die Definition einer Waffe allgemein.
Die ist ganz ganz oben im Gesetz.
Waffen sind
...
2.
tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen. Insbesondere heißt in dem Fall, dass es eben nicht darauf beschränkt ist.
Im Gesetz genannt sind explizit auch Springmesser, die eigentlich verboten, in bestimmten Fällen aber als Ausnahme erlaubt sind. Das war, was Du gepostet hast.
Als Waffen gelten sie, da geeignet und im Gesetz genannt aber regelmäßig.
So entscheidet auch regelmäßig das BKA bei seinen Entscheiden. Außer es sind dies ganzz kleinen Mini Messer mit unter 41mm Klingenlänge...
Messer sind keine Hieb- oder Stoßwaffen. Die sind eben als Werkzeug gedacht aber „wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet (…), die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen“. Genau deswegen geht es NUR um die (von Dir unter fett markierten), „die in diesem Gesetz genannt sind“. Und die sind an den Stellen genannt, die ich zitiert hatte.
Der IS spottet:
"So zeige die Debatte über Messerverbote und Klingenlängen die Unfähigkeit der „Ungläubigen“, Angriffe zu verhindern."
Selbst der IS ist schlauer als unsere Politiker - erschreckend!
Nochmal: nein. Die Definition von Waffen sind zwei Sätze.
Es gibt Hieb und Stoßwaffen. Die sind ihrem Wesen nach dazu bestimmt..bla. (Dolch, Schwert, Bajonett) Ja, das ist gerne mal schwammig, weil da auch die Herstellerintention mit einfließt.
Deshalb gibt es bei Böker auch nur noch Fahrtenmesser :D, früher hatten die auch Tactical-Messer ;)
Dann gibt es Gegenstände, die ihrem Wesen nach NICHT dazu bestimmt sind. Aber geeignet und im Gesetz genannt. (Springmesser etc.)
Was Du gepostet hast sind die Definitionen von verbotenen Gegenständen. Das hat mit der Waffendefinition nicht viel zu tun.
Auch ein "Taschenmesserprivileg" Springmesser ist eine Waffe nach dem WaffG und ein Einhandmesser. Führen ist damit gleich doppelt nicht.
An das WaffG kann man nicht mit Logik dran gehen. Weil es immer wieder geändert und erweitert wurde und nicht aus einem logischen Guss ist. Das ärgert z.B. alle Messersammler seit Jahrzehnten. Ist aber halt so. Nur weil wir ein Messer als Werkzeug ansehen, kann das Waffengesetz das komplett anders sehen und z.B. das Kabar TDI als Stoßdolch einstufen. Oder Wurfsterne verbieten...
der entscheidende punkt für mich, ist ja nicht, dass ich darunter leiden würde, die wirklich für alltägliche nutzung, schnitzen, hacken usw. brauchbaren messer aufgrund einer verschärfung, wie sie in der diskussion war aber nun wohl doch nicht umgesetzt wird, nicht griffbereit führen zu können, sondern in "verschlossenen behältnissen" transportieren zu müssen. es ist eher der absolute widerwillen, mich durch etwas gesetzlich einschränken zu lassen, das nicht nur keinen sinn im sinne der "effektivität" hat, sondern auch meine ganz persönliche, aber niemandem schadende messer-nerdigkeit angreift. da sträubt sich der freiheitsliebende individualanarchist in mir, der trotz längst vergangener jugend einfach nicht absterben will...
ganz ehrlich: wäre es zu einem totalen messerverbot im "öffentlichen raum" gekommen, ich hätte es ignoriert. die 6cm hätte ich als EDC noch knurrend hingenommen (und eben die verschließbare tasche für alle anderen genutzt, wenn ich mal jenseits des städtischen asphalts unterwegs wäre).
wenn allles so bleibt, wie es derzeit aussieht, ist ja eigentlich (fast) alles in ordnung. ein wenig mehr rechtssicherheit durch klare formulierungen und einheitliche "praktische" auslegung durch die exekutive wäre aber dringend nötig. das war es aber ohnehin schon. auch nötig ist m.e. ein wenig mehr sachverstand bei den politikern und v.a. bei autoren und moderatoren in den medien.
hieß es in dem IS statement nicht auch: selbst wenn wir uns von messerverboten abschrecken lassen würden, dann hätten wir noch "hämmer und geburtstagstorten" (mit ner bombe drin)?
ja, aber das TDI ist messer, das stoßeigenschaften aufgrund des winkels des griffes haben, weshalb im feststellungsbescheid dann eine ausdrückliche einstufung als stoßwaffe erfolgt. für messer, die nicht entsprechend eingestuft werden, gilt das nicht. die sind keine stoßwaffen. die sind messer ... werkzeuge - auch fürs BKA. wurfsterne sind ne ganz eigene kategorie. die sind keine messer, mit denen man dinge schneidet, die sind wurfsterne. das können nur entweder sportgeräte oder waffen sein. die haben keinen anderen zweck.
die rechtsunsicherheit besteht ja darin, dass es natürlich nur für ein paar wenige modelle einen solchen feststellungsbescheid (stoßwaffe oder nicht) gibt und damit für den kontrollierenden beamten große freiräume zur eigeninterpretation bestehen. die regel in der praxis ist aber: ist kein negativer bescheid vorhanden und fällt das messer nicht in die kategorie der grundsätztlich verbotenen messer (von den bauart her - springmesser, faustmesser, dolch mit über 8,5cm klinge usw.) und wird als verwendungszweck vom hersteller nicht "kampfmesser" (fighting knife) angegeben oder durch die beschreibung keine entsprechende inhaltliche aussage getätigt, sind es werkzeuge, die als waffe "missbraucht" werden können (messer wird als mittel der SV oder als zum kämpfen gedacht beworben = waffe. "combat knife" ist ne andere kategorie übrigens, so komisch das klingen mag, denn die sind "allzweck" armee messer, mit denen man kämpfen KANN und die in TEILEN fighting knife eigenschaften haben, die aber von soldaten faktisch v.a. als sehr robuste allrounder genutzt werden und deren konstruktion v.a. diesen aspekt berücksichtigen).
übrigens dachte ich früher immer, dass "American Tanto" klingen automatisch zu einem führverbot führen würden, weil da ständig ein bestimmter BKA bescheid, der ein Tanto messer betraf, als beleg genutzt wurde. ist aber nicht so: der bescheid gilt nur für das begutachtete messer, nicht für die klingenart an sich. auch der "ring am griff" ist kein kriterium - siehe das von mir verlinkte reine stechermesser mit ring, dem bescheinigt wurde KEINE "stoßwaffe", sondern nur ein messer mit ring zu sein. es hat keine waffeneigenschaften. ist nur ein messer (für den BKA sachverständigen, der den bescheid geschrieben und das messer damit entsprechend juristisch eingestuft hat! und wenn die autoritäten das so sagen, schreiben und abstempeln, ist es "offiziell" so).
Was droht einem denn, wenn man am Bhf mit einem Küchenmesser, oder beidseitig geschliffenem Stiefeldoch, oder Einhandmesser erwischt wird...?
Ist das automatisch ne Straftat, oder OWi, klar, Messer wird eingezogen....?
bußgeldbescheid. maximal 10.000€, wenn ich das richtig erinnere. aber bei erstvergehen, ohne vorstrafe und v.a. wenn nicht im zusammenhang mit einer straftat mit messer erwischt (dabei gehabt während straftat) und wenn es ein offensichtlich total harmloses teil ist (staffelung: küchenmesser, einhandmesser, stiefeldolch)... sollte das im "normalen" bereich von bußgeldern sein. straftat wäre das führen der wirklich verbotenen messer. die als verbotene waffe gelten.
es werden auch hin und wieder verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt (wenn es wirklich offensichtlich ist, dass nichts böses damit gewollt wurde, man glaubhaft machen konne, dass man von einer waffenverbotszone nichts wußte und wenn das messer zwar in die kategorie fällt, aber zb. nur ein 4cm mini-einhandklppmesser war, das überhaupt nicht fürs messerstechen geeignet ist.)
dass jemand 10.000 € zahlen musste habe ich noch nie gehört, kommt aber sicher vor, wenn im zusammenhang mit zb. einer schweren KV (begangen, ohne das messer gezückt zu haben) und vorhandenen vorstrafen oder x-ter wiederholungstat.
leider haben wir ja scheinbar keinen fachanwalt hier, der aus der PRAXIS berichten kann.
edit:
ist zwar schon was älter, aber es betrifft den 42a und zu dem zeitpunkt waren es auch schon maximal 10.000 € (in einem text wird von im durchschnitt unterem 3stelligen betrag ausgegangen, in einem anderen, dass es oft einstellungen gibt oder es aber nur zu einer "verwarnung" mit einem kleinen "verwarngeld" kommt. das messer ist in jedem fall erst mal weg und bleibt es auch, wenn dem einspruch, den man einlegen kann, nicht stattgegeben wird.)
https://www.juraforum.de/forum/t/ver...fg-42a.497913/
eine weitaus gravierendere folge wäre ein entsprechender eintrag, der bei künftigen personalienabfragen bei irgendwelchen polizeikontrollen dazu führt, dass dich die beamten dann als "potentiell bewaffneten" betrachten und entsprechend mit dir umgehen. ob das aber in die entsprechenden register kommt, die man routinemäßig abfragen kann, weiß ich nicht.
Doch. Kann man. Aber wenn sich Dir meine Logik nicht erschließt, kein Problem. Dann erkläre doch mal bitte, wie da irgendwie draus hervorgehen soll, dass Messer, außer den genannten wie Faustmesser, Dolche oder was auch immer, als Waffen im Sinne des Waffengesetzes anzusehen sind.
Genau das sage ich ja. :confused:Zitat:
Nur weil wir ein Messer als Werkzeug ansehen, kann das Waffengesetz das komplett anders sehen und z.B. das Kabar TDI als Stoßdolch einstufen. Oder Wurfsterne verbieten...
ich hab da noch einen link zum juraforum hineineditiert. da wird es etwas konkreter: eher ne summe im unteren 3-stelligen bereich, oft nur "verwarnung" mit "verwarngeld", auch manche einstellung. messer kann man wieder bekommen, wenn einem einspruch gegen den bußgeldbescheid und die beschlagnahme stattgegeben wird.
Ich find in dem Zussammenhang ja den Artikel vön Stöcker ganz gut.....
https://www.spiegel.de/wissenschaft/...d-c556a30ab33c
"Wenn man den Terror, der von einzelnen Männern ausgeht, die sich individuell radikalisieren (solche Verläufe gibt es übrigens auch unter Rechtsextremen) eindämmen will, helfen weder generelle Verbote von Dingen, die auch als Mordwaffen zweckentfremdet werden können (wie Küchenmesser oder Autos) noch rassistische Ressentiments. Dazu kommt eine bittere Wahrheit: Kein Staat kann absolute Sicherheit garantieren, so entsetzlich das für die Angehörigen von Terroropfern ist."
fairerweise sollte man aber auch im hinterkopf behalten, dass die idee hinter den 42a verboten die ist, dass man erreichen möchte, dass v.a. jugendliche nicht mit nem messer rumlaufen, weil sie sich irgendwie bedroht fühlen (und dafür tun die sensationsberichterstattungen ja einiges) und meinen, sich damit im extremfall verteidigen zu können, aber nicht die erfahrung und die coolnes besitzen, die finger von dem ding zu lassen, wenn es zu einer körperlichen konfrontation kommt, die noch nicht lebensgefährlich ist. panik... und schon ist das messer in der hand und es gibt ne katastrophe.
die meisten messervorfälle sind nicht die absichtlichen tötungsdelikte.
wie Reul, was immer man von ihm politisch halten mag, auch sagte: man soll die messerdiskussion nicht mit der terrorismusdiskussion zusammenbringen. das sind zwei verschiedene baustellen.
was ich sehr gut finde: diese projekte, in denen polizisten oder sv-lehrer in schulen gehen und durch gespielte "szenarios" klar machen, was passieren kann, wenn man ein messer zum vermeintlichen selbstschutz bei sich hat und eine keilerei oder auch nur eine, warum auch immer, nicht verdaubare beleidigung oder ähnliches stattfindet, und was die reale wirkung eines messereinsatzes gegen jemanden ist (eben nicht: ich stech den mal, dann tuts ihm weh und der hört auf, sondern sich darüber bewußt werden, wie schnell eine schlagader oder sonstwas "zufällig" getroffen ist, wenn es zu einem kampf kommt, mit all dem chaos. selbst wir "geübte" treffen da kaum noch bestimmte, eingegrenzte zielbereiche, wenn es unkooperatives, simulierters kämpfen ist, bei dem beide alles geben. das meiste geht daneben und das kann böse enden).
deshalb bin ich ja der Idee "personenbezogene messerverbote" für "auffällige" und polizeibekannte schläger, bandenmitglieder, widerholte 42a verstoßer usw. aussprechen zu können nicht abgeneigt, bzw., wenn es noch auf "unterer ebene" abläuft und es sich nur um einen "poser" handelt, verwarnende "gefährderansprachen" im elterlichen zu hause durchzuführen.
Zu dem 42a und dessen Umsetzung und wer sich alles dazu berufen fühlt eine kleine Anekdote:
Kollege und ich dienstlich unterwegs und mussten den RE der Deutschen Bahn nutzen. Kommen zwei Herren auf uns zu, ungefähr dreifacher Bauchumfang zum Brustkorb: Ey ihr zwei, ihr seid verhaftet, wegen dem Einhandmesser.
Kollege und ich hatten beide ein Einhandmesser in der rechten Tasche.
Wir beide: Leute geht einfach weiter, andere Baustelle. Die beiden machen weiter einen auf dicke Hose, was sie angeblich dürften.
Kollege hebt die Jacke an, meint nur, wenn das Einhandmesser euch schon solch einen Stress auslöst, was ist hier damit? (Und zeigt seine Dienstwaffe).
Beide Typen: Ahm, oh, ah, Polizei?
Jepp.
Weg waren sie.
42, nicht 42a
Da geht es nur in Absatz (6) (Verordnungsermächtigungen für (Messer-)Verbotszonen) um Messer.
In Absatz (1), wo es um die Teilnahme an "öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen",bzw. "Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und Tanzveranstaltungen" geht,
steht nur "Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2".
Also wurden bisher Messer, die keine Waffen im Sinne des Gesetzes sind, bei solchen Gelegenheiten nur durch 42a eingeschränkt, so wie sonstwo im öffentlichen Raum auch. d.h. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm und sonstige Messer, die keine Waffen sind, mit beliebiger Klingenlänge, waren führbar, jetzt darf man bald gar kein Messer mehr führen.
Also bisher:
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen.
geplant:
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 oder Messer führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche, Tanzveranstaltungen und für öffentliche Verkehrsmittel..
-------------
In Absatz (6) soll dann aus Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter einfach Messer werden.
An § 42a ändert sich - wenn die 6cm vom Tisch sind - IMO gar nichts. Außer da kommt das personenbezogene Führverbot rein.
Und du schmeißt schon wieder verbotene Gegenstände und Waffen allgemein durcheinander.
Verbotene Gegenstände sind gelistet. Darunter fällt das Faustmesser, Butterfly, Wurfsterne etc. etc. etc.
"Eigentliche" Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.
Die sind NICHT gelistet.
Darunter fallen mit Sicherheit Dolche, Bajonette und Schwerter. Mit Sicherheit nicht Schweizer Messer und Küchenmesser. Dazwischen ists grau. Ob ein "taktisches Küchenmesser" jetzt eine Waffe ist oder nicht, kann letztlich rechtssicher das BKA feststellen. Da spielt dann z.B. auch die Bewerbung durch den Hersteller eine Rolle. Wenn ich ein Pettymesser mit Kydexscheide rausbringe und es als Waffe bewerbe, wird es wahrscheinlich auch als solche bewertet. Das gleiche Messer mit Messerblock als Scheide und als Küchenmesser beworben, wird wahrscheinlich anders bewertet.
Die Diskussionen darüber finden sich in Foren seit 30 Jahren. Oder man schaut mal die Feststellungsbescheide durch, da wird neben technischen Dingen wir Klingenform und Vorhandensein eines Fingerschutzes eben auch geschaut, wie ein Gegenstand beworben wird.
Beispiel bei einem Plastik"messer":
https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...cationFile&v=3
Hätte man das Teil als Trainer beworben, wäre es ziemlich sicher nicht als Waffe gewertet worden.
Und Plastikmesser stehen nicht in einer deiner Definitionen. Trotzdem isses eine Waffe...
Kann ja deiner Logik nach gar nicht sein, weils nicht in der Definition steht.
Oder hier: https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...html?nn=119010
Bau das gleiche Ding mit etwas dickerem Griff und nenn es Lederahle. Keine Waffe. Mach ein Kettchen dran und nenn es "Lethal Injection" und es ist eine Stoßwaffe.
Andersrum:https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...cationFile&v=3
Butterflymesser sind bei deinen Definitionen dabei, in dem Fall aber explizit keine Waffen, weil nicht geeignet...
ABER. Im Gesetz steht eben auch: "die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."
Faustmesser z.B. auch dann, wenn sie explizit nicht ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, sondern als Werkzeuge. Zur Fellbearbeitung oder zum Zerwirken von Wild zum Beispiel. Trotzdem ein verbotener Gegenstand.
Butterflys sind auch nur nach ihrem Verschlussmechanismus nach verboten, nicht ihrer Waffeneigenschaft.
Heißt, das Faustmesser zählt halt auch als Waffe, obwohl es ein Werkzeug ist. Weil es geeignet und genannt ist. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Die Regel ist der erste Satz.
Kurz: Ob ein Messer eine Waffe ist oder nicht, lässt sich in vielen Fällen NICHT aus dem Gesetz ablesen, sondern muss entschieden werden. Meist durch Vorlage beim BKA, wo nicht nur der Gegenstand selbst, sondern auch die Intention des Herstellers relevant ist.
Verbotene Gegenstände sind immer Waffen, weil im Gesetz genannt, auch wenn es eigentlich klar Werkzeuge sind.
Dito Springmesser.