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Fast richtig. Bereits 2009 / 2010 habe ich auf die Zweitbedeutung verwiesen den des schwarzen Drachen. Aus Deiner eingeschränkten Sicht wäre das nur richtig wenn Du etwas voraussetzt, nämlich den Sinn der Schreibweise, den Du bescheinigst. Aber wie gesagt, das denkst DU. An vielen anderen Stellen habe ich mehrfach etwas zur tieferen Bedeutung geschrieben...
Das ist nunmal Quark. verwendest du das kanji für "Drache" hat es keine Doppelbedeutung "schule" es heist einfach "Drache" und ende.
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Wo schreibe ich denn, das man als Gastschütze die WSK braucht?
weiter oben schrieb ein BBT,ler das sie ohne waffensachkunde schießen waren und du schreibst das man das nicht darf.
Und ich habe nichts anderes gemacht als deine Aussage zu wiederlegen.
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Deine "Interpretationen, lieber "Waffenausbilder" sind recht amüsant, erinnere ich mich doch an einen Ausspruch von Dir etwas früher hier, wonach Jugendliche gar nicht schießen dürfen.
Mit GK Waffen nein das stimmt, KK, Luftgewehr usw. ist aber erlaubt und die Stelle wo ich schreibe Kinder dürfen nicht schießen zeigst du mir mal bitte :P
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Aber na ja, Nun zu den Schützen: Als erfahrener Schießausbilder werden Dir die Satzungen der 4 großen schießsportlichen Verbände bekannt sein. Demzufolge ist Dir auch bekannt (spätestens jetzt durch mich) das ein Verein um ein Bedürfnis zu erlangen einem schießsportlichen Verband angehören muss.
Ehm ich bin Schusswaffenausbilder... Ich bilde Leute aus die diese zum Selbstschutz tragen (allen voran Geld und Wert Transport und Alarmverfolger). Dazu muss ich in keinem SPORTschützen Bund oder ähnlichem sein. Ok ich bin seit letztem Jahr im Bayrischen Schützenbund, aber das wegen Bogenschießen.
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Daraus ergibt sich der vereinsrechtliche Zwang, Satzung und Sportordnung des betreffenden Verbandes anzuerkennen. Und was sagen ALLE Sportordnungen über die Qualifikation von Vereinssportschützen (NICHT Gastschützen?) Nun unbewaffneter "Waffenausbilder" da sind wir bei der Regel WSK für Vereinsmitglieder. Deutlich genug? Gern helfe ich auch mit Quellenangaben der Gesetze aus.
Ein Verein kann keine Gesetze erlassen, nur Regeln und Vorschriften. UNd nochmal ich Bilde keine Sportschützen aus...
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Was das Führen von Waffen betrifft, war ich lang genug Schusswaffenträger im öffentlich-rechtlichen Raum.
Aja so wie in deiner alten Vita als Falschirmjäger einer internationalen NATO einheit im ersten Golfkrieg?
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Bei manchen Kommentaren von DIR allerdings kommen mir Zweifel an der Qualifikation des "Waffenausbilders" in Deutschland. Wobei die Titelwahl schon interessant ist, den Beruf gibts gar nicht im Berufeverzeichnis Berufe.Net....
Meine momentane Berufsbezeichnung ist Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Schusswaffenausbilder ist meine Tätigkeit in diesem Beruf.
Lg
Micha