Ja, aber in der Praxis gibt es nicht selten Abweichungen. Und praktische Überprüfung ist nicht vorgeschrieben, von der Amtsärztin in Husum zum Beispiel wird sie aber verlangt. Zumindest solange bis jemand dagegen klagt. Ist genauso wie mit der FernUni Hagen. Personen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung abgeschlossen haben, haben auch die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, egal ob sie vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder nicht. Die FernUni meint, das man nur von einer Aufstiegsfortbildung sprechen kann, wenn vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Von der Logik her richtig, rechtlich aber falsch und im Falle einer Klage kann das richtig teuer werden, weil hier geltendes Recht missachtet wird.
Sektorale HP-Zulassungen sind häufig an berufliche Grundvoraussetzungen geknüpft, im Gegensatz zur "Vollzulassung".
https://memole.de/ausbildung-zur-sek...heilpraktiker/
https://www.dbl-ev.de/service/meldun...ete-logopaede/
https://freieheilpraktiker.com/verba...er-zulassungen
https://www.bed-ev.de/artikel/artikel.aspx?id=1751
Ich bin der Meinung, das man der HP-Beruf nicht verbieten sollten, aber die Ausbildung regelt, ihn ausdrücklich für alle Berufe bzw für alle, die die Prüfung bestehen, offen hält und weitere Behandlungs- und Therapieverbote erlässt.