Mann fängt und verspeist Tauben: Ist das legal?
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...Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner liefert noch eine weitere Erklärung: Unter Umständen sei das Töten von Tauben gar nicht illegal. Und in dem eingestellten Verfahren kam die Staatsanwaltschaft zu genau diesem Schluss.
Kopf der Taube durch "gezielte Messerbewegung" abgetrennt
Denn eine strafbare Handlung setze entweder eine Quälerei oder eine Tötung "ohne vernünftigen Grund" voraus, sagt Büchner. Diesen vernünftigen Grund sah die Staatsanwaltschaft im untersuchten Fall als gegeben an, da der Mann die Taube verzehren wollte. Getötet habe er das Tier offenbar durch eine "gezielte Messerbewegung, durch die der Kopf der Taube abgetrennt wurde". "Dass das Tier hierdurch erhebliche Schmerzen oder Leiden im Sinne des § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetzes erlitt, ist nicht ersichtlich", teilt Büchner mit. Zuletzt bestehe auch kein Verdacht der Jagdwilderei. Die verwilderte Stadttaube sei keine Wildtaube und unterliege deshalb nicht dem Jagdrecht.
Die Tierschutzbeauftragte Herrmann hat für die rechtliche Einschätzung der Staatsanwaltschaft kein Verständnis. Diese "verkenne eine Besonderheit des Tierschutzstrafrechts", sagt sie auf t-online-Anfrage. Es sei davon auszugehen, dass die Tötung der Tauben ohne Betäubung und damit auf unzulässige Art und Weise erfolgt sei. Außerdem verfüge der Mann wohl nicht über die notwendige Sachkunde, die gesetzlich vorgeschrieben sei...
https://www.t-online.de/region/berli...in-berlin.html
Gruß
Alfons.