Kurze Info zwischendurch: Kein 2G+ für ÜL in Bayern, weil bereits 3G+ gilt:
„NEU! Wie verhält es sich bei 2Gplus mit Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen?
Nach Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
hat § 4 Abs. 1 der 15. BayIfSMV für Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und
ehrenamtlich Tätige keine weitere Wirkung entfaltet, da für diese mit § 4 Abs. 4 eine speziellere Vorschrift besteht.
Der Zugang zu Sportstätten darf demnach durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und
ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt nur erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen sind oder an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis (PCR-Test) verfügen.“
(
https://www.blsv.de/wp-content/uploa...gen.pdf#page3; Hervorhebungen durch mich)