Da muss man aufpassen.
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Darunter auch ein paar antike, japansiche Teile. Also nicht nur 100 Euro Kram aus dem Internet.
Nur, sorry, ist diese Frage so unberechtigt und von so wenig allgemeinem Interesse?
Denn: Man KANN ab 18 online Schwerter kaufen. Deko-Edelstahl-Fantasy-Schrott - teilweise auch schon oft spitz und fast scharf. Dann aber auch echte, aus Stahl, mit denen man auch Schnittests durchführen kann. Ich meine, ist ja nicth grade selten heutzutage, wie irgendwelche Vorgarten und Hinterhofkrieger wehrlose Plastikflaschen und Tatami zerlegen - auf Youtube usw.
Das bedeutet aber nicht, dass die nicht auch im Waffenrecht angesprochen werden können - frei zu erwerben sind auch verschiedene andere Dinge wie Armbrüste usw., für die aber dennoch Auflagen gelten. Für historische Waffen (Definition im Waffengesetz je nach Staat ggf. anders geregelt - z.B. Herstellung vor 1890, mindestens hundert Jahre alt o.ä.) gelten ggf. Sonderregelungen. So darf man z.B. ggf. bestimmte (eigentlich verbotene) Waffen wie Stockdegen in einigen Ländern besitzen, wenn diese in die Kategorie fallen. Wie das in Deutschland genau geregelt ist, weiss ich nicht aus dem Stehgreif, als ich da gewohnt habe, hatte ich noch keine scharfen Schwerter.
Generell - und das ist KEIN juristischer Rat - fallen solche Dinge häufig in die Kategorie "wo kein Kläger...". Wenn es dagegen bei Dir aus irgendwelchen Gründen eine Hausdurchsuchung geben sollte, kannst Du Dich naturgemäss darauf verlassen, dass sie zur Sprache gebracht würden. Aber dann würde es vermutlich auch begrenzt viel ändern, wenn die im Waffenschrank stehen - allenfalls würdest Du damit einer Zusatzklage wegen nicht sachgemässer Aufbewahrung entgehen. Haarig würde es vermutlich werden, falls Du eine WBK hast - die wäre dann ggf. allein schon deswegen weg.
Auf deinem befriedeten Grundstück, darfst du mit den Dingern hantieren wie du willst. In deinem Verein, wenn es von denjeniegem zugelassen ist, der das Hausrecht ausübt, kannst du damit rumhantieren, wie du willst.
Im öffentlichen Park, wirst du ganz schnell ein Problem mit der Polizei bekommen, wenn es nicht angemeldet ist.
Voraussetzung halt immer du bist älter als 18 oder eine Aufsichtsperson überwacht das ganze.
Zum Transport müssen die verschlossen sein und ansonsten vor dem Zugriff unbefugter Dritter gesichert sein.
Reicht also wenn du nen Schwertfetisch hast, dass du deine Schlafzmmertür abschließt, wenn du Besuch hast.
Aber ganz ehrlich, wo kein Kläger, da kein Richter.
@period
Ein Stockdegen ist ein in Deutschland verbotener Gegenstand. Armbrüste sind zwar per Definition keine Schußwaffen, sind aber im Gesetz, Waffen gleichgestellt ( " Verschuß fester Körper " ).
Zu den Schwertern an der Wand ... kann man die von der Straße ( neugierige Nachbarn ) oder vom Wohnungseingang ( neugieriger Paketbote ) aus sehen ? Wenn nämlich ein besorgter Bürger die erblickt, kann das unangenehme Folgen haben.
Ersteres ist richtig, wenn ich das richtig im Kopf habe ist aber auch in Deutschland der Besitz legal, WENN es erwiesenermassen eine Antiquität ist. Scheint zumindest hier in der Schweiz so zu sein, habe das zumindest mal gelesen und mich gewundert.
Zu zweiterem: erstens kann man das nicht, und ich habe grundsätzlich keine Besucher, die sich daran spiessen würden (no pun intended). Davon abgesehen sieht das Waffengesetz hier diessbezüglich keine Spezifika vor, keine meiner scharfen Waffen ist hier ein verbotener Gegenstand (üblicherweise das Erste, was ich vor Umzügen recherchiere - die Schweiz hat da ein paar lustige Eigenheiten, z.B. eine Mindestlänge bei Dolchen und Wurfmessern mit symmetrischen Klingen; daher sind einige meiner Wurfmesser nich mit umgezogen), die einzige mit Schwertlänge zudem 200 Jahre alt. Was mich angeht also alles im grünen Bereich.
Wenn ich das deutsche WG richtig verstanden habe, wird da aber zwischen Armbrust und Bogen nochmal unterschieden, ebenso zu Zwillen und Luftwaffen unter 7.5 Joule.
Das fette im Text von mir.
Ja, da liegen massige Unterschiede. Zu zu erklären ist verdammt kompliziert. Normale Zwille = Sportgerät, Zwille mit Unterarmstütze (Präzisionsschleuder) = verbotene Waffe.
Zu dem Schwert an der Wand eine kleine andere Geschichte:
Jeder darf für denprivaten Gebrauch verfassungsfeindliche Symbole und Gegenstände besitzen, sprich er könnte sich sein Schlafzimmer mit Hakenkreuzfahnen zuhängen, wenn sie NICHT öffentlich zur Schau gestellt werden. Kann man aber von der anderen Straßenseite an dir Schlafzimmerwand schauen und sieht diese Flaggen, ist es ein öffentlich zur Schau stellen und verboten.