Zitat von
Zhijepa
Mal eine AI Fragen ... "Der Begriff "Magic Hands" könnte als beschreibend angesehen werden, insbesondere wenn er für Dienstleistungen wie Massagen oder Physiotherapie verwendet wird, da er die Vorstellung von "magischen Händen" vermittelt, die solche Behandlungen durchführen. Beschreibende Begriffe sind gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen, da sie keine ausreichende Unterscheidungskraft besitzen."
Dann wäre vielleicht nur "Magic Hands of Kan-Ki-Fu" geschützt und nicht "Magic Hands" alleine