Zitat:
Ein Streit, an dem seine Freunding beteiligt war, also wohl eher KEIN Polizeieinsatz/-zugriff, auch keine Straßengang, kein street fighter, keine Neonazis. Im Höchstfall wohl ein Halbstarker, gegen den Weltmeister im Kickboxen, selbst ein Idiot kann hier abschätzen, wer überlegen ist. Denn obwohl SV schon mit Wachsamkeit beginnt, muss nicht Paranoia im Spiel sein und jeder unfreundliche Typ gleich eine monstermäßige Bedrohung. In einem derartigen Fall, und aus der Beschreibung lese ich heraus, dass es etwas derartiges war, kann man das Handeln des Angeklagten durchaus als völlig übertrieben bezeichnen...
Sehe ich auch so, und deshalb ist der Angeklagte nach dem uns bekannten Sachverhalt Schuldig zu sprechen. Wären uns andere Fakten bekannt, könnte es natürlich anders aussehen.