Zitat:
Zitat von
Ripley
Aber wie ihr meint...
wie wer meint? Auf Basis der Posts von FireFlea und Katamaus schrieb ich weiter vorne:
Zitat:
Zitat von
Pansapiens
geplant:
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 oder Messer führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche, Tanzveranstaltungen und für öffentliche Verkehrsmittel..
die haben das nun in einen neuen Absatz geschrieben und Ausnahmen eingefügt, damit man z.B. im Hausrechtsbereich einer Gastronomie noch Besteck benutzen kann.
Falls der Tweet stimmt und vollständig ist, wurde entgegen meiner Einschätzung Absatz (6) unangetastet gelassen (falls der Tweet stimmt) und die Messer zu den Waffen in Absatz (5) gepackt.
D.h. in Verbotszonen, bei denen das Verbot aufgrund von Menschenansammlungen gilt und nicht aufgrund von einschlägigen Straftaten, darf man wohl weiterhin mit 4cm rumlaufen (?) also
1.auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, auf denen Menschenansammlungen auftreten können,
2.in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen mit öffentlichem Verkehr, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten können, und die einem Hausrecht unterliegen, insbesondere in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, in Einkaufszentren sowie in Veranstaltungsorten,
3.in bestimmten Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie
4.auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, die an die in den Nummern 2 und 3 genannten Orte oder Einrichtungen angrenzen