Und anscheinend hast du wiedenicht verstanden worum es geht.
Aber egal, ich werde keine Zeit mehr für diesen Unsinn aufwenden.
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Also du verstehst nicht, dass das Quark ist, was in dem Link steht?
Mach du erst mal Hausaufgaben.
Vielleicht merkst du dann was da falsch ist.
Ich bin mal raus.
...
Oh man, inhaltlich ist es trotzdem korrekt. Was soll es denn ändern? Im Gesetzestext selbst steht wortwörtlich: "Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)". Also Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind durch Stiche Verletzungen herbeizuführen werden als Waffen im Sinne des Waffengesetzes deklariert. D.h. 42a konforme Messer sind so oder so weiterhin keine Waffen im Sinne des Gesetzes, oder nicht? Daher ist es auch missverständlich, 42a konforme Messer als Stichwaffen zu deklarieren. Denn sie sind keine Waffen, die dazu bestimmt sind durch Stiche Verletzungen herbeizuführen. Stichwaffen sollen also rechtlich was ganz anderes sein als Waffen, die dazu bestimmt sind durch Stiche Verletzungen herbeizuführen hier für die Diskussion. Ja klar, das macht ja richtig Sinn. :rolleyes:
Wenn wir nicht von Waffen reden und Du von einer nicht juristischen Definition ausgehst, kann alles eine Stichwaffe sein, auch kleine Messer und Scheren und Schraubenzieher, das bringt jetzt ja richtig Klarheit in die Verbotsdiskussion, was gemeint und von Verboten betroffen sein soll. Denn das Tatmittel Stichwaffe im polizeilichen Sinn umfasst in der Tat auch Nicht-Messer und das waren in NRW 20%. Also Nicht-Messer als Stichwaffe in der polizeilichen Definition. Ist dann halt wieder komplett schwammig, wenn Reul das Tatmittel Stichwaffe meinen sollte, da auch Nicht-Messer gemeint sind, die er verbieten will. Nur was will er dann, wenn er von "Messern und Stichwaffen" spricht? Schraubenzieher verbieten?
Im Übrigen - hier auch aus NRW. Soviel zum Thema hier ist keiner Zielgruppe und ein Schweizer Taschenmesser sei ja gar nicht betroffen. :rolleyes:
https://www.zeit.de/news/2021-01/13/...t-waffenverbotZitat:
Ab sofort sei das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen und Messern aller Art verboten, sagte ein Sprecher der Bundespolizei in Essen. «Das gilt auch für das kleine Schweizer Taschenmesser.»
Diese Art von Diskussion ist mir schlicht zu dumm. Mittlerweile auch egal, es geht in NRW ja nachweislich auch um Schweizer Taschenmesser, die ja angeblich gar nicht gemeint gewesen sein sollen und die niemand verbieten wolle. Also genau das, was ich eingangs kritisiert habe, wird in einen Topf geworfen.
so, und wie kriegt man jetzt das "messerstecher"... äh... besser "stecher" problem in den griff?
:)
so, mit hin und herschrauben an gesetzestexten, bis sie völlig unverständlich geworden sind, jedenfalls nicht. harte repressionspolitik hilft auch nicht (unabhängig von "texten") - siehe China oder GB als herausragende beispiele für völlig eskalierte "stecherei" bei gleichzeitigen massiven verboten und strafverfolgung bis hin zu todesstrafen (in china jedenfalls). in GB sind übrigens ALLE messer mit über ... ich glaube 8 oder 8.5 klingenlänge und alle feststellbaren taschenmesser fürs öffentliche tragen verboten. prima, die dortige weitere reduzierung der maximalen klingenlänge hat dann ja großen einfluss auf all die "zombie-knife" und macheten typen, die in den britischen überwachungskamra-videos mit 30-50 cm klingen aufeinander losgehen. die tolle allround überwachung auch. das hilft anscheinend "fame" im milleu zu bekommen, weil man dann in Youtube kommt, sonst scheint das auch niemanden dort groß zu stören.
Man muss ja nicht nach GB schauen, wir haben hier ja auch schon langjährige Erfahrungen mit Waffenverbotszonen.
https://www.t-online.de/region/hambu...der-stadt.html
Da stellt sich halt die die Frage, ob es wirklich das Verbot ist, das ja jahrelang offensichtlich nichts gebracht hat, oder eher die erhöhte Präsenz an Hot Spots.Zitat:
Hamburg hat jahrzehntelange Erfahrungen mit Waffenverbotszonen. So wurde der Kiez rund um die Reeperbahn 2007 zur ersten Verbotszone Deutschlands erklärt. Damals war in den Vorjahren die Zahl der Gewaltverbrechen auf St. Pauli um 24 Prozent (2006) und 19 Prozent (2005) angestiegen – die Politik musste handeln. Der CDU-geführte Senat nutzte eine Novellierung des Waffengesetzes, um die Schutzzone einzurichten.
Die erwünschte Wirkung blieb allerdings aus: "Die Anzahl der Straftaten hat sich seit Einführung der Waffenverbotszonen als auch der Durchsuchungsbefugnis (...) noch nicht merklich verringert", hieß es in einer Senatsantwort auf eine Anfrage von Arno Münster, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Jahr 2014. Vielmehr habe sich die Zahl der Delikte sogar erhöht.
Dennoch nutzt die Hansestadt weiter das Instrument der Verbotszonen. So wurde an den Adventswochenenden 2022 rund um den Hauptbahnhof eine solche Zone eingerichtet.
Nach Ablauf der zeitlichen Befristung zeigen sich die Beamten zufrieden. Die Sicherstellung von fast 50 Messern und anderen gefährlichen Gegenständen zeigt, dass die Waffenverbotszone deutlich zur Sicherheit in der Innenstadt beiträgt", sagte Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, die unter anderem für den Hamburger Hauptbahnhof verantwortlich ist, zum "Abendblatt". Vor allem die erhöhte Präsenz der Beamten am letzten Adventswochenende habe die Anzahl der Verstöße deutlich sinken lassen, so die Pressestelle der Bundespolizei.
Nein, tun wir eben gerade nicht. Du erkennst nicht worauf wir uns bezogen.
Das du seit dem ersten Satz dabei bist, überrascht mich aber dann doch. Du bringst jetzt einiges was schon lange ausdiskutiert wurde.
Mal davon abgesehen: Hatte ihr am Vatertag echt nichts besseres zu tun als über Messer zu reden? Ich habe mein Schweizer Messer stattdessen lieber ein bisschen ausgeführt :D
Das Ende des Zitats liest sich für mich so, als wüsste es die Polizei selber nicht. Erst sind sie zufrieden, dass sie so viele Messer eingesammelt haben (was ja zunächst mal überhaupt nichts über die Anzahl der verhinderten oder ausgeführten Straftaten aussagt; und dann hat plötzlich ihre erhöhte Präsenz für weniger Straftaten gesorgt. Was ja auch logisch wäre aber eben auch ohne Waffenverbotszone möglich. :rolleyes:
Ist ja auch ziemlich idiotisch, die Polizei die Wirksamkeit beurteilen zu lassen. Natürlich werden die nichts Schlechtes sagen, wenn sie mehr Kompetenten erhalten. Darum gibt es ja in einer vernünftigen Demokratie eine Gewaltenteilung.
Schauen, wer die Gruppe ist, die auffällig oft in Erscheinung tritt, und gezielte Maßnahmen treffen. Es kann z.B. nicht sein, dass dem "Normalo" das Schweizer Taschenmesser verboten wird, nur weil es bestimmte Gruppen gibt, die damit Faxen machen. Da sich das Problem noch im Rahmen befindet, zumindest, wenn man Länder wie die USA zum Vergleich heranzieht, kann man es sich vielleicht sogar leisten, Feldstudien durchzuführen. D.h. verschiedene Bundesländer oder Städte führen verschiedene Maßnahmen durch (und manche gar keine als Vergleich) und man schaut, ob und was sich verändert. Inwiefern das rechtlich möglich ist, kann ich allerdings nicht beurteilen.
Aber allein bei der Charakterisierung der Gruppen fangen die Probleme schon an, denn keiner will als Rassist usw. gelten. Und was wir von empirischer Wissenschaft halten, hat die Coronakrise gezeigt (nämlich fast gar nichts). Ich sehe hier leider eher schwarz.
q.e.d. also die Rechtfertigung von Gewohnheiten, obwohl es ja gar nicht um uns geht, Schweizer Taschenmesser etc. ja gar nicht gemeint und wir ja gar nicht die Zielgruppe seien. Warum sollten dann diese Gewohnheiten, um die es ja angeblich nicht geht und die ja angeblich nicht das Problem sind, dann überhaupt zu rechtfertigen sein?
Merkste selbst, oder?
Nö, ist keine Unterstellung, erkenne ich aus deinen Antworten. Zeigt aber auch ein allgemeine Tendenz hier: Weil man selbst etwas nicht braucht, brauchen andere es auch nicht. Ist einfach eine erschreckende Form der Intoleranz (sieht man besonders bei marq's Beiträgen regelmäßig). Was dabei eben übersehen wird, ist das die Bedürfnisse und Lebensweisen der Menschen verschieden sind.
Die Gesetzgebungskompetenz ist völlig irrelevant für die Bewertung der Aussagen von Reul, um die es hier ja geht, genausowenig wie die Gesetzgebungskompetenz relevant für Aussagen von Dir oder mir ist. Reul ist halt trotzdem ein politischer Akteur mit Einfluss und nicht einfach irgendwer.
Weiter vorne hat noch jemand geschrieben, es gehe auch in Waffenverbotszonen ja gar nicht um Schweizer Taschenmesser, jetzt nachdem ich nachgewiesen habe, dass in NRW Verbotszonen auch Schweizer Taschenmesser inkludiert sind, kommst Du damit, dass eine Einschränkung ja "außer" in Verbotszonen nicht gebe. Überraschung, das gilt selbstverständlich für alle 42a konformen Messer, also können wir den Thread schließe, um diese Selbstverständlichkeit brauchen wir nicht erst diskutieren. Vielleicht ist vor diesem Hintergrund auch nochmal zu überlegen, was Reul mit Stichwaffen meint, wenn es um Einschränkungen geht, nachdem auch Schweizer Taschenmesser unter das Waffenverbot in Verbotszonen fällt in NRW.
Dann wurde mehrfach betont, dass "niemand" etwas verbieten wolle. Nachdem ich entsprechende politische Quellen benannt habe, kommen dann ausweichende Argumente, dass die ja keine Gesetzgebungskompetenz hätten.
Und halt das ständige, warum brauchst Du ein Paketmesser usw., obwohl das ja angeblich nie zur Diskussion stand usw.
Ja klar :rolleyes:
Wenn jemandcirgendwo behauptet hat dass in Verbotszonen Taschenmesser nicht verboten sind, hat er schlicht keine Ahnung.
Wenn man Pech hat wird einem da auch ne Nagelfeile abgenommen.
Aber daran sieht man auch wieder dass du alle möglichen Argumente durcheinander bringst.
Im Grunde brauchen wir tatsächlich nichts diskutieren, denn diese ganze Angst, dass irgendjemand einem die Spielzeuge verbieten will weil ein Minister ohne entsprechende Kompetenz und Kenntnis der Fachbegriffe und der Gesetzeslage irgendwas in die Gegend posaunt, ist meiner Meinung nach völlig überzogen.
Dann schreib doch ganz einfach mal, was Reul mit Stichwaffen meint. Denn damit hat diese ganze Diskussion angefangen.
Und Reul und die NRW SPD sind halt nicht irgendwer, Faeser geht ja auch schon in Richtung Verschärfungen.
Normalerweise ignoriere ich Fehler, mache selbst genug. Aber da die Eidgenossen diesbezüglich doch empfindlich sind. Das Land heißt Schweiz und nicht Schweitz.
Wobei ich sonst auch zustimmen konnte, Schweitzer Messer will keiner verbieten :D, bei Schweizer Messern sieht es schon anders aus.
Warum fragst du dann nochmal, wenn ich meine Vermutung schon geäußert habe, war das so schwer zu verstehen?
Und es ist doch logisch, wenn man genau wissen will wie eine Person ihre Äußerung gemeint hat, fragt man diese Person selbst.
Ist doch nicht so schwer, mal ne email zu schreiben.
Sagt mal, kann es eigentlich sein, dass Ihr hier die ganze Zeit über etwas diskutiert, was die SPD NRW und CDU-Reul mal vor einem Jahr rausgehauen haben, aber bei dem bis heute überhaupt kein Gesetzesentwurf im betreffenden Landtag kam? :D
Vielleicht sollten Ihr lieber über das Glühbirnenverbot oder die Bananenkrümmungsvorgabe diskutieren.
Ja, Vermutungen äußert man üblicherweise mit "er bezieht sich ganz klar auf" und diskutiert dann 20 Seiten um die Auslegung um irgendwelche Definitionen, um dann zu sagen man weiß es nicht, schreib doch mal ne Mail. Genau so funktioniert Kommunikation in Foren, wenn ich das nächste Mal was zu Aikido diskutieren will, schreibe ich am besten ne Mail ans Honbu an Ueshiba Jr., machen wir das Forum dicht. :rolleyes:
Also bitte, komm mal auf den Teppich.
Wer hautcdenn hier ständig Äußerungen raus, was der Herr Reul alles verbieten möchte, ohne mal klar die verwendeten Begriffe auseinanderzuhalten und permanent Äpfel mit Birmen, bzw. Messer mit Fettlippenstiften zu verwechseln?
Mir reichts endgültig,
Naja auf meine diesbzgl. Fragen kommt von Dir nur "er hat nicht die Kompetenz", wenn inhaltlich das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Oder dass wir nicht auf unsere Spielzeuge verzichten können, obwohl wir nicht die Zielgruppe seien. Und jetzt weißt Du im Endeffekt gar nicht, ob wir die Zielgruppe sind oder nicht.
Und da Du den Vergleich scheinbar nicht verstehst, ein 42a konformes Messer ist keine Waffe im Sinne des Gesetzes und darf daher ohne weitere Rechtfertigung oder Begründung mitgeführt werden, genau wie ein Labello oder sonstige persönliche Gegenstände. Nur komischerweise willst Du trotzdem ständig eine Begründung, obwohl es ja dann doch nicht um diese Art Messer geht oder wir nicht die Zielgruppe sind oder was weiß ich.
Ja. Weil in allen Verfügungen für Waffenverbotszonen ganz klar steht, dass es um Messer mit feststehender und feststellbarer Klinge geht.
Die Polizei Hamburg hat sogar in einem FAQ klargestellt, dass Schweizer Taschenmesser erlaubt sind (haben ja keine feststellbare Klinge).
Aber da du auch schon wieder begriffstutzig zwei Dinge miteinander verwechselst: Die Waffenverbotszonen sind auf bestimmte Orte (Brennpunkte) beschränkt und haben nichts mit dem allgemeinen Messertrageverbot zu tun, das von der SPD NRW mal 2023 in einer Landtagsdebatte als Idee kam.
Und wie schon erwähnt: Das war vor einem Jahr und es gibt bis heute keinen Gesetzesentwurf.
Aber macht mal ruhig weiter mit eurer Wutbürger-Phantom-Debatte.
wie auch immer. es ist annähernd sommerlich draußen. wird zeit die messertragemode umzustellen. fürs erste sollte ein crkt minimalist passend sein :)
da können sich manche auf den kopf stellen und weinen aber das darf ich und das mach ich einfach :p
auch, wenn es einige wohl nicht verstehen können: DAS ist KEINE waffe. es unterliegt nicht dem waffengesetz (und damit auch nicht dem §42a). damit kann ich machen, was ich will, solange ich niemanden durch den MISSBRAUCH des gegenstandes verletze und solange ich mich nicht in einer zone, in der die 5,4 cm klinge zum problem werden könnte oder auf einer öffentlichen veranstaltung befinde:
Anhang 48271
iich hoffe, es ist jetzt langsam klar, dass ein messer nicht automatisch eine hieb und stichwaffe im sinne des gesetzes ist, nur, weil es ein messer ist, selbst, wenn es als hieb und stichwaffe "missbrauchbar" ist (wie auch eine ahle oder ein schraubenzieher oder angespitztes stück hartholz, das als palmstick dienen kann usw.)
für weitere infos zum mehrfach durchgekauten thema empfehle ich die suchmaschine des boards.
ansonsten bin ich raus, bis mal was neues hier kommt.
Du hattest in #1079 geschrieben, dass er (Reul) wohl kaum Schweizer Taschenmesser meint und argumentierst dann mit HH, wo ich schon eine konkrete Polizei Aussage aus NRW zitiert habe, dass in Waffenverbotszonen in NRW explizit auch Schweizer Taschenmesser gemeint sind. Soviel zu Begriffsstutzig und Durcheinanderwerfen. Quelle hier:
https://www.kampfkunst-board.info/fo...78#post3908957
... erledigt...
Ein Opinel z.B., was in der normalen Bevölkerung auf dem Level eines Schweizer Taschenmessers rangiert, wäre aber verboten, da es normalerweise einen Ring hat, mit dem man die Klinge arretieren kann.
Du machst hier viel eher ein Phantom auf, da, selbst wenn du mit dem Schweizer Taschenmesser Recht hast, sehr wohl Alltagsmesser vom Otto Normalverbraucher in Waffenverbotszonen betroffen sind.
Naja, was erwartet man auch von "Selbstverteidigungsexperten" :D
Wie gesagt, in den Bahnhöfen Essen u. Mühlheim fallen explizit auch Schweizer Taschenmesser darunter. In HH mag das anders sein aber in "allen Verfügungen" wie von Fred angeführt steht sicher nicht, dass solche Messer außen vor sind. Ist halt ähnlich wie die Aussage "niemand" wolle irgendwas verbieten....