Bei uns hatten sie auch chinesische KN95 großzügig verteilt (vor der FFP2-Pflicht immerhin!). Nachdem wir den Unterschied moniert hatten, hieß es was von "internationaler Standard" und "genauso gut". Naja...
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Realität von was denn, du bietest ja nix an.
Und das tun wir ja auch. Oder bist du klinisch oder sonstwie tot?Zitat:
Es zeichnet sich genau das ab was schon vielfach im Vorfeld angesprochen wurde - man wird mit dem Virus leben müssen -
Ich kann dir ja deine Äußerungen über die Regierung, Drosten, Lauterbach etc raussuchen, dann darfst du selbst bewerten ob das despektierlich war, ist. Im Übrigen hab ich den konkreten Vorschlag kritsiert, nicht die Person. Kennst du den Unterschied?Zitat:
Aber allein das Du schon wieder so despektierlich über Experten ...
Du hast grade offensichtlich große Deffinitionsprobelme Was hat mein Beitrag mit Hetze und Diffamierung zu tun? Abgsehen davon: wo ordnest du dich selbst ein?Zitat:
DIFFAMIERUNG VON WISSENSCHAFTLERN -Gute Hetze, böse Hetze (paywall)
Ja, KN95 stand da auch drauf: heiß wohl keine 95 Stunden haltend.
Cooll. Aus China kommt der Virus und dann bezahlen wir von dort schrottige Masken. Wenn ich jetzt Verschwörungstheoretiker wäre... .
Jedenfalls hat da einer einen guten Schnitt gemacht (Eigentlich müsste man den verklagen). Da gbe ich doch lieber Geld für Impfung aus.
Erste Auswirkungen hat man doch bereits gesehen:
Nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg wird aufgehoben
https://rp-online.de/panorama/corona...t_aid-56134103
Dem Infektionsschutzgesetz zufolge seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen – zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.
...
Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land zuletzt – anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben - nicht mehr entsprochen.
Und bevor jetzt jemand wieder über die Begrifflichkeiten stolpert - so von wegen "ist ja nur die erste Instanz, weil Verwaltungsgericht..." - der VGH in BW bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit, er ist Oberverwaltungsgericht im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung. ;)
Was soll ich anbieten? Möchtest Du vielleicht ein Eis?
Ansonsten wäre das ungefähr so als würde man sagen: "Mach das morgen die Sonne nicht mehr aufgeht... - wie das geht nicht - unerhört..."
Nein das hat mit "leben" nicht wirklich viel zu tun.Zitat:
Und das tun wir ja auch.
Sollte man jetzt Grundsatzdiskussionen darüber führen ob es möglich ist zwar nicht klinisch aber trotzdem hirntot zu sein und dabei noch aufrecht zu stehen und zu sprechen?Zitat:
Oder bist du klinisch oder sonstwie tot?
Erst Studien - nicht peer reviewed - lassen da durchaus Spielraum für!
Als ich das letzte mal nachgeschaut habe würde ich grob sagen: Kategorie MenschZitat:
Abgsehen davon: wo ordnest du dich selbst ein?
Wüsste nicht dass wir über Tagestagesrhytmen sprachen, wie wärs mit der ultimativen Langzeitstrategie, das war nämlich Thema.
Besser als sterben oder oder im KH röcheln. Ok, für mache scheint das ein akzeptables Szenarium zu sein, natürlich nur solange es ihn nicht selbst betrifft.Zitat:
Nein das hat mit "leben" nicht wirklich viel zu tun.
Willst du dafür selbst die Beweise liefern, dass das geht?Zitat:
Sollte man jetzt Grundsatzdiskussionen darüber führen ob es möglich ist zwar nicht klinisch aber trotzdem hirntot zu sein und dabei noch aufrecht zu stehen und zu sprechen?
Waren auch Mäuse involviert?Zitat:
Erst Studien - nicht peer reviewed - lassen da durchaus Spielraum für!
Zu deiner Info: "Mensch" gilt als Gattungbegriff. Und wie stehts mit deiner Haltung in bezug auf von die von dir eingebrachte Diffamierung (inkl Hetze etc.)?Zitat:
Als ich das letzte mal nachgeschaut habe würde ich grob sagen: Kategorie Mensch
Nein. Natürlich wird da nicht "der Tod selbst" definiert. Genauso wenig wie in TPG §16. Der sog. "Hirntod" ist eine medizinische, oder vielleicht besser eine medizinethische Definition. Keine juristische.
Die Richtlinie, auf dei TPG §16 verweist, ist eine Richtlinie, die von der Bundesärztekammer beschlossen und ggf. revidiert wird.
Das BestattG benennt im Gegensatz zum TPG immerhin konkrete Kriterien. Und zwar äußerst konservative.
Das BestattG legt zudem fest, wer wie den Tod eines Menschen feststellt. Und das ist de jure die Feststellung darüber, daß jemand " 'tot im Sinne des Gesetzes' ist".
Es macht insofern Sinn, das in's Bestattungsgesetz zu fassen, weil ab dieser Feststellung die medizinschen Aspekte nicht länge bedeutsam sind, sondern eine Leiche vorliegt und der Umgang mit ihr unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie z.B. der Gefahrenabwehr o.ä. in den Vordergrund tritt.
Auch in anderne juristischen Fragen verändern sich die Rechtsbeziehungen, wenn es sich nicht mehr einen lebenden Mensch, sondern - nach der Feststellung des Todes - um einen Verstorbenen handelt. Mit allen Konsequenzen und alle sich darauf möglicherweise ergebenden Fragen ...
Da du ja hast durchklingen lassen, dass du Jurist bist, indem du andere als Laien qualifiziert hast, kann ich deinen Einwand offengesagt nicht nachvollziehen. Ich spreche über das Alltagsgeschäft, was dieses Thema anbetrifft. Und über die Basics, die HEPs oder Altenpfleger im juristischen Abteil ihrer Ausbildung lernen. Darum: Ich bin verwundert.
Du hast mit Pansapiens oben über irgendeinen Strafrechtsfall debatiert und im Zuge dessen Behauptungen aufgestellt.
Ich habe zitiert:
- deine Behauptungen über den Transport eines bereits Verstorbenen im RTW
- deine Behauptung der Reanimation eines als bereits Verstorbenen Geltenden
- deine Behauptung, dass die Feststellung des Todeszeitpunktes im KH nicht der juristisch relevante Todeszeitpunkt sei.
Diese deine Behauptungen sind falsch.
--- OT ---
Puuuuuh das ist ein heikel Thema ...
Um es mal ganz kurz und knapp zu fassen:
Ich ihn dahingehend verstanden, dass zunächst einmal vollkommen unabhängig davon, welche Probleme aus Sicht des Budhhismus mit der Hirntod-Definition oder einem fremden Organ in einem Körper bestehen, die grundlegende Haltung der Nächstenliebe alle diese Probleme überstrahlt. Dieser Arzt hatte sich das Arbeitsfeld nicht bewußt gesucht, sondern war "dorthin gelangt". Für ihn und auch für die Mitglieder der sangha (der ich auch eine Weile assoziiert war) war der helfende, Leben rettende Aspekt der entscheidende ...
Nichtsdestotrotz ...
... gibt es ein Thema für den Spender, der nämlich eigentlich mindestens sieben Tage Ruhe und Begleitung bräuchte, um den Übergang in ein nächstes Leben gut vollziehen zu können.
- Ich habe aufgrund meiner Erfahrungen mit Sterbenden, meiner Arbeit mit Wochkoma-Patienten und vor allem dann auch aufgrund meiner zunehmenden Erfahrungen mit dem "Daoistischen Krams", in dem man tatsächlich erleben kann, das sder Mensch nicht allein im Gehirn nur lebt, sondern in jedem einzelnen Organ (fünf Seelen gemäß fünf zentralen Organen ...), ich habe augrund dieser Erahrungen entschieden, nicht als Organspender zur Verfügung zu stehen. Die Haltung derjenigen Buddhisten, die ich kenne, die Güte und Mitgefühl über dieses egoistische Interesse stellen, habe ich bisher nicht gewinnen können.
Nebenbei: Auch im Christentum ist das Spenden von Organen einen relativ moderne Möglichkeit, die darauf beruht, die Auferstehung der Toten nunmehr metaphorisch und nicht leibhaft zu verstehen. Lediglich eine moderne Anpassung ...
... und gibt es ein Thema mit dem Empfänger, der nämlich ein fremdes Stück Leben inklusive karma, energetisches Dingsbums ... also einen Splitter der Esoterik eines anderen Lebewesens integrieren muß. Auch das ist nach buddhistischer Lehre ein echtes Thema, mit dem schwer umzugehen ist.
- Ich selber habe Mitte der 90er Jahre in einer Station für Leber-Transplantierte gearbeitet. Ich wußte damals noch nicht, wofür die Leber in der daoistischen Medizin nach den fünf Formen der Entwicklung steht. Aber ich habe damals erlebt, dass sich die emotionale Struktur von auffällig vielen Transplantierten nach Aussage ihrer Angehörigen teils massiv verändert hat: Sie wurden reizbar und wütend. Leber, Holz, Wut ...
Ich habe mich schon aufgrund dieser Erfahrungen damals entschieden, kein Transplantat in Anspruch zu nehmen. Heute ist dieser Entschluß noch deutlich untermauert. (Wie standhaft ich bleibe, fals ie Notwendig eintritt ... weiß ich jetzt hier natürlich nicht ...)
hab dazu mal nen neuen Faden erstellt, finde ich interessant: https://www.kampfkunst-board.info/fo...73#post3784273
Ein Freund von mir in Japan hat/hatte mal zu dem Thema geforscht und auch was geschrieben; ich muss mal schauen, ob ich das noch finde. Aus dem Stegreif glaube ich, war es vor allem die Soto-Sekte, die sich da eingebracht hat (bin aber nicht mehr sicher). In Deutschland ist glaube ich die DBU als Dachverband an solchen Themen dran.
Eben - es gibt keine juristische oder gesetzliche Definition wann jemand tot ist. Und wenn wir jetzt dann wirklich spitzfindig werden wollen:
Nein das ist keine "de jure" Feststellung, dass jemand "tot im Sinne des Gesetzes ist" - es ist eine de jure Feststellung wann jemand eine Leiche im Sinne des Gesetzes ist.Zitat:
Und das ist de jure die Feststellung darüber, daß jemand " 'tot im Sinne des Gesetzes' ist".
Gut üblicherweise habe Leichen die Angewohnheit tot zu sein und in der heutigen Zeit ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass ein Totenschein für jemanden ausgestellt wird der (nach altem Sprachgebrauch) lediglich "Scheintod" ist - unmöglich ist es aber nicht:
https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...4266.bild.html
https://www.welt.de/kmpkt/article172...ieder-auf.html
https://rp-online.de/panorama/leute/...a_aid-17182397
Hier hast Du also "Leichen im Sinne des Bestattungsgesetzes" die aber nicht wirklich tot waren - weder medizinisch noch juristisch (da wie ausgeführt "tot" nicht legal definiert ist).
Es wird lediglich geregelt "ob" aber nicht "unter welchen Umständen" jemand tot ist.
Kullern da jetzt viele kleine Erbsen durch die Gegend? Mit Sicherheit, aber das Fass wollte ja ursprünglich jemand anders aufmachen.
Das wird vor allem juristisch dann spannend, wenn jemand (in Abwesenheit) für tot erklärt wird und irgendwann wieder quicklebendig auftaucht...Zitat:
Mit allen Konsequenzen und alle sich darauf möglicherweise ergebenden Fragen...
Deine diesbezüglichen Schlussfolgerungen stimmen hier nicht, da Du schlicht nicht genug differenzierst bzw. versuchst Deine Sicht der Dinge aus dem Bestattungsgesetz über alles andere zu stülpen. Und Äpfel kann man zwar mit Birnen vergleichen - nur ist dann nicht immer zielführend. Damit das jetzt nicht ausufert (und das Thema damit auch ad acta oder bei Bedarf in einen anderen Strang verlegt werden kann): Es ging um die strafrechtliche Bewertung einer Tat und die für den zu erhebenden Tatvorwurf (KV, Totschlag, Mord) maßgeblichen Kriterien wie z.B. die Tötungsabsicht. Ein Gericht macht eine Gesamtbetrachtung der Umstände - hierunter fällt eben (wenn auch nicht als einziges oder alleiniges Kriterium) ob so lange auf das Opfer eingewirkt wurde bis es (sicher) tot war oder ob sich der Täter bspw. nach einem Schlag dann bereits abgewendet hat - selbst wenn dieser dann zu einem tödlichen Sturz führt.Zitat:
Ich habe zitiert:
- deine Behauptungen über den Transport eines bereits Verstorbenen im RTW
- deine Behauptung der Reanimation eines als bereits Verstorbenen Geltenden
- deine Behauptung, dass die Feststellung des Todeszeitpunktes im KH nicht der juristisch relevante Todeszeitpunkt sei.
Diese deine Behauptungen sind falsch.
Hast Du ein Opfer welches noch am Tatort verstirbt oder wie im Fall Brunner schon klinisch(!) tot ist bevor der RTW eintritt bist Du - juristisch gesehen - eben immer schon näher am potentiellen Totschlag. Kann das Opfer zunächst noch ins KH gebracht werden und verstirbt später ist es eher (wenn auch nicht automatisch) eben eine KV mit Todesfolge - wobei es im Rahmen einer möglichen Verhandlung dann natürlich denkbar ist hier eine etwaige Tötungsabsicht nachzuweisen und deshalb dann in Richtung Totschlag zu gehen. Nur ist - wieder erstmal nur rein juristisch gesehen - eben nicht jede Schlägerei mit tödlichem Ausgang auch gleich "Totschlag".
So und um da jetzt noch irgendwie die Kurve zum eigentlichen Thema zu bekommen:
Ähnlich verhält es sich da auch bei den bereits beschriebenen Kriterien im Hinblick auf die Grundrechtsbeschränkungen wenn es um die dahinter stehende "Absicht" im Rahmen der Verhältnismäßigkeit geht:
- Legitimer Zweck
- Geeignetheit
- Erforderlichkeit
- Angemessenheit
Ob das staatlicherseits eingesetzte Mittel in einer verhältnismäßigen Relation zu dem vom Staat verfolgten Zweck steht - da fängt es ja schon an:
Was soll (aktuell) der (genau) Zweck sein?
Ja - Corona bekämpfen ist doch logisch...
So einfach ist es eben nicht bzw. sind Dinge wie "Die Infektionszahlen gering halten" eben eigentlich schon viel zu pauschal um als legitimer Zweck durchzugehen. Hier müsste die Regierung viel präziser darlegen was genau sie eigentlich mit den Einschränkungen erreichen will und vor allem auch wo der Zielpunkt liegt. Man kann hier nicht mit "allgemeiner Gefahrenabwehr" oder "allgemeinem Schutz der Bevölkerung" argumentieren - das ist in der momentanen Ausprägung nicht (Kern-)Aufgabe eines Staates (zumindest nicht in dem Rollenverständnis welches in den letzten Jahrzehnten seit Gründung der Bundesrepublik aufgebaut wurde).
Wenn es aber eigentlich schon an der Zweckdefinition hakt ist es fast schon nicht möglich dann überhaupt in eine weitergehende Prüfung hinsichtlich Geeignetheit und Erforderlichkeit bzw. erst recht nicht hinsichtlich der Angemessenheit einzusteigen.
Im Zuge der Pandemie hat man Seitens der Gerichtsbarkeit hier der Politik in der jüngeren Vergangenheit einiges durchgehen lassen - selbst wenn Maßnahmen bestätigt wurden erfolgte das oft genug mit dem Hinweis: "Das ist eigentlich nicht verfassungsgemäß aber in der jetzigen Ausnahmesituation übergangsweise(!) hinzunehmen...".
Von daher mag es aus diesem Gesichtspunkt erstmal "bequem" erscheinen wenn man wie Fr. Merkel mit möglichst vagen Argumenten an die Angelegenheit rangeht - langfristig wird man damit aber in der Form wie ausgeführt nicht mehr mit durchkommen. Von daher wäre es durchaus wünschenswert wenn man sich dessen auch mal bewusst wird und entsprechend agiert anstatt nur darauf zu warten bis ein Gericht hier mal dazwischen haut nur um dann darauf wieder zu reagieren.
Wurde doch schon oft genug thematisiert - nur weil die das Ergebnis nicht gefällt heißt es nicht, dass dies nicht die "ultimative" langfristige Lösung sein wird.
Na wenn Du meinst - aber bitte nicht wundern, wenn diese defätistische Auffassung nicht von allen Menschen auf dem Planeten geteilt wird.Zitat:
Besser als sterben oder oder im KH röcheln.
Gibt mittlerweile genug Personen die eine Corona-Infektion ohne röcheln im KH oder den Tot (und sogar ohne "Long-Covid") überstanden haben.
Sprichst Du jetzt gerade von zerstörten wirtschaftlichen Existenzen und sonstigen Kollateralschäden? Ja - da entsteht tatsächlich der Eindruck, dass dies von vielen akzeptiert wird solange es sie selbst nicht betrifft.Zitat:
Ok, für mache scheint das ein akzeptables Szenarium zu sein, natürlich nur solange es ihn nicht selbst betrifft.
Die Studie ist in Arbeit - leider gibt es genug potentielle Kandidaten die für die Testgruppe in Frage kommen. ;)Zitat:
Willst du dafür selbst die Beweise liefern, dass das geht?
Hamster - allerdings nur wenige und auch keine alten oder welche mit Vorerkrankungen!Zitat:
Waren auch Mäuse involviert?
Du scheinst ja vor lauter Empathie kaum noch geradeaus laufen zu können. Sei einfach aktiv und spende Geld und fordere in deinem Umfeld aktiv zur Einhaltung der AHA Regeln und zum Impfen auf.
Oder zeig einen Alternativplan aber dazu warst du ja in zig Seiten hier nicht imstande.
Die Betroffenen in der Wirtschaft und im privaten Problembereich sind vernünftig genug die Lockdowns zu akzeptieren, kannst aber gerne wieder Stunden googeln und Interviews rauskramen.
Wäre ich Wirt, Gastronom, Familienvater, Schüler etc. würde ich schon längst auf die Straße gehen und für mehr Disziplin bei den AHA Regeln und härtere Strafen demonstrieren und für einen harten Lockdown, der auch die Industrie und die finanziellen Hilfen dort trifft.
Nö - nennt sich gemeinhin eher „Über den Tellerrand hinaus schauen“ oder auch „Scheuklappen ablegen“ wobei das nicht zu verwechseln ist mit „querdenken“. ;)
Längst passiert - Geld, Zeit und Blut gespendet - und Du so?Zitat:
Sei einfach aktiv und spende Geld
Und das hilft dann genau wie?Zitat:
und fordere in deinem Umfeld aktiv zur Einhaltung der AHA Regeln und zum Impfen auf.
Abstand wird auf 2,5 Meter vergrößert und Impfstoff ist vor Herbst eh nicht in Sicht.
Für Dich gilt das gleiche - nur weil Dir die Alternativen nicht gefallen heißt es nicht, dass es keine gibt. [emoji6]Zitat:
Oder zeig einen Alternativplan aber dazu warst du ja in zig Seiten hier nicht imstande.
Schön das du zugibst das du keinen Alternativplan hast, aber über Plan der Regierung zu meckern.....riecht nach politischer Agenta.
Ich finde den jetzigen Weg "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" in seiner Richtung nachvollziehbar, auch wenns naturbedingt bei der Umsetzung manchmal hakt, das kann man im Detail kritisieren aber diese Ausrutscher kann man nicht vorhersehen und sollte man nicht dramatisieren, ehrliche Worte dazu und Konsequenzen wünsche ich mir aber.
England verschärft die Strafen:
"
Ab kommenden Montag muss jeder Rückkehrer mindestens drei Tests machen: einen vor der Einreise und zwei danach. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bußgeldern belegt. Personen, die bei der Einreise falsche Angaben über ihren Reiseverlauf machen, soll bis zu zehn Jahren Haft drohen.
"
https://www.faz.net/aktuell/politik/...-17190759.html
Auch wenn Du es mantraartig wiederholst wird es nicht richtiger. Kleiner Tip: Finger noch fester in die Ohren und das Lalala lauter machen - sonst besteht noch die ernste Gefahr ein Portion Realität mitzubekommen. [emoji6]
Das gehört zur Stellenausschreibung des sog. Souverän...Zitat:
aber über Plan der Regierung zu meckern.....
Agent, Agata?Zitat:
riecht nach politischer Agenta.
Riecht bei Dir wohl eher nach Unfug.
Stimmt - das konnte wirklich niemand vorhersehen. Wobei Moment mal - irgendwie doch - sogar hier im Forum - nur haben Leute wie Du das ja bislang immer erfolglos versucht niederzuschreien. [emoji2]Zitat:
aber diese Ausrutscher kann man nicht vorhersehen und sollte man nicht dramatisieren, ehrliche Worte dazu und Konsequenzen wünsche ich mir aber.
Ich folgere nicht, und ich stülpe auch nicht.
Ich schildere schlicht die Rechtslage und die daraus sich ergebende gängige Rechtspraxis in diesem Punkt.
Und zwar nicht, wie ich es mir denke oder plausibel fände.
Sondern so, wie ich es in der Praxis seit nunmehr fast dreißig Jahren erlebe.
Die Sterbebescheinigung ist die Urkunde, mit der in Deutschland Zeit, Ort und Todesursache/-art beurkundet werden.
Diese Urkunde hat immer dann Relevanz, wenn sich juristisch die Frage nach Zeit, Ort oder Todesursache/-art stellt.
Zu einer strafrechtlichen Bewertung, zu der du weiter schreibst, habe ich mich schlicht und einfach nicht geäußert.
Nein, muß und kann auch nicht. "tot" - wie du formulierst - wird medizinisch definiert. Juristisch wird "tot" lediglich festgestellt: "Die Leichenschau dient dazu, den Eintritt des Todes sowie den Todeszeitpunkt und die Todesursache festzustellen ..." ( § 13 Abs1 Satz2 nds BestattG) Dazu werden sog. "sichere Todeszeichen" beurkundet. (Die es bei jemand, der lediglich hirn"tod" ist, nicht geben können kann btw..)Zitat:
... da wie ausgeführt "tot" nicht legal definiert ist ...
§13 Abs4 nds BestattG regelt die Feststellung des Todes durch "Ärztinnen und Ärzte im Notfall-oder Rettungsdienst". Und wenn die nicht den Tod feststellen, sondern den Patienten per RTW ins KH überweisen, dann isser nach deutschem Recht halt eben noch nicht tot. Sonst täten und dürften sie's nicht.
In meiner beruflichen Praxis entscheidet dieser Aspekt z.B. regelmäßig über den Träger der Kostenübernahme der Bestattungskosten; über die Frage, ob die Einrichtung oder das KH für die fogenden Verwaltungsabläufe zuständig ist; bei der Feststellung eines "nicht natürlichen Todesfalles" kann der Todeszeitpunkt ggf. die juristische Einschätzung der Situation beeinflussen.
(Beispiel: Es kann ggf. einen Unterschied machen, ob nach einer falschen Medikamentengabe der Patient unmittelbar vor Ort verstirbt oder ob Rettungsmaßnahmen möglich sind und er erst im KH verstirbt. In von mir begleiteten Fällen nach §222 StGB hatte die Todesbescheinigung - neben anderen Faktoren - auch mit Relevanz für das Strafmaß.)
Langer Rede, kurzer Sinn ...
... hat nix mit Corona zu tun ... hat nix mit den Fällen zu tun, über die du mit Pansapiens diskutiert hast.
... hat aber sehr wohl mit juristischen Aussagen zu tun, die du im Verlauf dieser Diskussion getätigt hast.
Und die sind falsch.
Ich bin denn doch ehrlich gesagt erstaunt über deine Aussagen angesichts der Tatsache, dass du Jurist bist. Das bekomme ich nicht so richtig voreinander irgendwie.
Von wem und wo? Und welche Länder praktizieren das.
Was logisch und sinnvoll ist,mag für dich defaitistisch sein, deshalb bleibt es logisch und sinnvoll. Und offensichtlich ohne Alternative in DE.Zitat:
Na wenn Du meinst - aber bitte nicht wundern, wenn diese defätistische Auffassung nicht von allen Menschen auf dem Planeten geteilt wird.
Spricht einiges dafür, dass die Maßnahmen mitverantwortlch dafür sind.Zitat:
...Gibt mittlerweile genug Personen die eine Corona-Infektion ohne röcheln im KH oder den Tot (und sogar ohne "Long-Covid") überstanden haben.
Da hab ich auch keine Zweifel.Zitat:
Die Studie ist in Arbeit - leider gibt es genug potentielle Kandidaten die für die Testgruppe in Frage kommen.
Ok, Hamster, jedenfalls, belegte dir von dir selbst angezeigte Studie das Gegenteil deine damaligen Behauptung, das Masken nicht signifikant die Infektionsrisiko senken.Zitat:
Hamster - allerdings nur wenige und auch keine alten oder welche mit Vorerkrankungen!
Das alte „Nein - Doch - Oh“ Spiel?
Du schilderst die Rechtslage im Kontext einer strafrechtlichen Betrachtung ohne Dich dabei aber zu einer entsprechenden strafrechtlichen Bewertung zu äußern? Ja da ist es wenig erstaunlich wieso Du Dich wunderst.Zitat:
Ich schildere schlicht die Rechtslage und die daraus sich ergebende gängige Rechtspraxis in diesem Punkt.
Zu einer strafrechtlichen Bewertung, zu der du weiter schreibst, habe ich mich schlicht und einfach nicht geäußert.
Einem (Straf-)Gericht sind Deine 30 Jahre Berufserfahrung und Deine Ableitungen aus dem Bestattungsgesetz ziemlich egal.
Im strafrechtlichen / erbrechtlichen / baurechtlichen / steuerrechtlichen deutschem Recht?Zitat:
Deutschem Recht halt eben noch nicht tot. Sonst täten und dürften sie's nicht.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Kostenübernahme im Strafprozess bei der Frage nach der Motivation des Täters eher eine untergeordnete Rolle spielt. [emoji6]Zitat:
In meiner beruflichen Praxis entscheidet dieser Aspekt z.B. regelmäßig über den Träger der Kostenübernahme der Bestattungskosten;
Im konkreten Kontext wo bzw. auf welchen Ort diese ausgestellt war oder viel mehr aufgrund des Inhalts weswegen jemand zu Tode gekommen ist?Zitat:
In von mir begleiteten Fällen nach §222 StGB hatte die Sterbebescheinigung - neben anderen Faktoren - auch mit Relevanz für das Strafmaß.)
Bzw. war der Ort dafür ausschlaggebend für die Einordnung als „fahrlässig“? 222 StGB kennt anders als Totschlag ja eben gerade keine bewusste Motivation - sonst wäre es ja nicht mehr fahrlässig.
Gern sonst auch konkret per PN damit es hier nicht ausufert.
Nein - Doch - OhZitat:
Und die sind falsch. Auch weiterhin.
Du steckst Dich zwar an - aber wegen AHA halt nur auf Abstand - also nur ein bisschen... ;)
Also auf jeden Fall haben die Maßnahmen da einen positiven Effekt - mindestens mal die Masken. Die zwar da nicht getragen werden wo die Ansteckungen passieren aber geholfen haben die ganz bestimmt - weil sie ja die Virenlast senken und das sogar rückwirkend!
Wer also im Frühjahr (als es noch keine Maskenpflicht gab) einen milden Verlauf hatte verdankt das nur „den Maßnahmen“ und insbesondere den Masken...
Klingt irgendwie verquer? Egal...
(Wie man ja auch sieht - in Bayern fallen dank FFP2 Maskenpflicht die Zahlen rapider als sonst wo - nur noch so 2-3 Jahre Lockdown und man ist bei einer Inzidenz von 15 und dann setzt Hr. Söder noch einen drauf und verordnet FFP3 Masken - nimm das blöder Virus. [emoji16])
Treffender Kommentar:
Lockdown für immer? Merkels Dauerschleife.
https://www.n-tv.de/politik/politik_...e22353692.html
Möchstes du lieber in ein KH eingeliefert werden, dass Behandlungsplätze hat oder das voll ist und Triage machen muss?
Und auch wenn der Little Dragon das nicht wahrhaben will : natürlich reduziert das Tragen einer Maske, noch dazu einer medizinischen - das Risiko schwerer zu erkranken. Haben die von ihm selbst mal angeführten Experimente ja bewiesen. Das er jetzt nichts mehr davon wissen wil, gehört zu seinem Diskussions- und Verdrängungstaktik, die darauf baut, andere würden vergessen was er meinte und schrieb.
Funzt halt nicht, da bleibt ihm nur noch Spässle machen.
https://www.zdf.de/nachrichten/panor...tudie-100.htmlZitat:
...Hongkonger Forscher haben an Hamstern nachgewiesen, dass sich durch OP-Masken die kontaktlose Übertragung des Coronavirus deutlich verringern lässt. Die Übertragungsrate wurde durch den Einsatz der Masken um mehr als 60 Prozent reduziert, wie aus einer am Sonntag vorgestellten Studie der Universität Hongkong hervorgeht.
Ohne chirurgische Maske infizierten sich zwei Drittel der Hamster binnen einer Woche. Bei den Tieren, die sich trotz Maske infizierten, war der Virenbefall zudem weniger stark als bei Infektionen ohne Maske....
Also die Masken die ich hatte und die nur diese Kennzeichnung hatten, waren nach 2 Tagen eingerissen an der unteren Naht.
Hierzu auch:
https://www.deutsche-apotheker-zeitu...-versehen-sein