Die dort beschlossene sogenannte
Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ermächtigt das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
neuerdings, eigenhändig festzulegen, wie lange ein Genesener als solcher gilt und mit welchen Impfstoffen man vollständig geimpft ist. Auch das ist relevant für den Besuch von Kino, Kneipe, Museum oder hinsichtlich der für Ungeimpfte geltenden Kontaktbeschränkungen.
Bisher war die Geltungsdauer in Verordnungen des Gesundheitsministeriums verankert, die der Bundestag beschloss. Die zuvor auf politischem Wege entschiedenen Grundrechtseinschränkungen obliegen nun also lediglich zwei nachgeordneten Behörden des Ministeriums, die "aus heiterem Himmel" (CDU-Gesundheitspolitiker Sorge) den Genesenenstatus verkürzten und den mit der Vakzine von Johnson & Johnson Geimpften ihren Impfstatus aberkannten. Und das, obwohl die Ampel-Koalition im Herbst mit dem Versprechen angetreten war, Grundrechtseingriffe wieder stärker parlamentarisch zu legitimieren
Quelle:
Zeit, Den Überblick verloren vom 21.01.2022