Hi,
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Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen gibt es noch viele Unklarheiten. Jetzt erwägt einer der Miturheber, der Grünen-Gesundheitsexperte Dahmen, das Gesetz präziser zu formulieren.
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Der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Janosch Dahmen, erwägt eine Nachschärfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen. Wenn der Eindruck entsteht, dass der Ermessensspielraum dazu führt, dass die Durchsetzung der Impfpflicht und damit der Patientenschutz gefährdet ist, müssen wir an das Gesetz noch einmal ran", sagt Dahmen gegenüber dem ARD-Politikmagazin Panorama.
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Dieser "Ermessenspielraum", den Gesundheitsämter bei ihrer Entscheidung über Tätigkeitsverbote von ungeimpften Beschäftigten haben, könnte nach Panorama-Recherchen in vielen Fällen dazu führen, dass die Impfpflicht nicht durchgesetzt wird.
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"Der Arbeitgeber hat hier keine Verpflichtung zu einer etwaigen Freistellung der ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", bestätigt das Bundesgesundheitsministerium gegenüber Panorama. "Das jeweilige Gesundheitsamt entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall (…) und wird dabei auch die Personalsituation in der Einrichtung berücksichtigen", teilt das Ministerium weiter mit.
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Genau das werde nicht funktionieren, warnt Patrick Larscheid, Leiter eines Berliner Gesundheitsamtes und Vorstand im Verband der Amtsärzte Berlin-Brandenburg (BVÖGD). Denn wie diese Prüfung nach Ermessen praktisch aussehen soll, wissen Amtsleiter wie Larscheid bis heute nicht. Es sei eine "ganz falsche Vorstellung", dass die Gesundheitsämter Kriterien hätten, um überhaupt sagen zu können, wie viele Menschen denn in einer Einrichtung arbeiten müssten und ob Mitarbeiter verzichtbar wären. "Das ist eine wirklich unfassbare Situation, dass sich ein Gesundheitsamt hinstellen und zum Beispiel einer Klinik sagen soll, im Bereich der Geburtshilfe, da reicht auch die halbe Zahl des Personals. Das kann nicht ernst gemeint sein."
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Nach Panorama-Recherchen signalisieren bereits zahlreiche Landkreise, dass ihre Ermessensentscheidungen zu "Ausnahmen" für ungeimpfte Mitarbeitende in Einrichtungen führen werden, um einen Personalnotstand zu verhindern.
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Dahmen will dagegen daran festhalten, dass Ausnahmen nicht zur Regel werden und das Gesetz gegebenenfalls nachschärfen - auch wenn es dann zu Personalengpässen kommen sollte. In der Konsequenz bedeute das dann auch, dass Kapazitäten in den Kliniken abgebaut werden müssten, sagte der Grünen-Experte: "Falls dadurch Personal, das die notwendige Qualifikation, die notwendige Impfung hat, nicht zur Verfügung steht, dann werden wir an den Stellen Betten nicht betreiben können."
https://www.tagesschau.de/investigat...licht-155.html
Der letzte Satz klingt irgendwie seltsam, ich vermute einfach mal ins Blaue: Falls keiner mit Impfung zur Verfügung steht, werden die Betten eben nicht betrieben!
Das coole ist, ein Grüner verlangt den weiteren Einsatz der Bundeswehr in dem Fall.......:ups:
Da freuen wir uns doch einmal ganz dolle auf die Bettenknappheit, leben wie in Italien....zumindest was das zusammengestauchte Gesundheits und Pflegesystem angeht!:biglaugh:
Gruß
Alef