Die Waffenbehörden sind mittlerweile nach WaffG und AWaffV verpflichtet, spätestens alle 3 Jahre zu prüfen, ob der Inhaber noch die Kriterien einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt, also Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
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1. Der Entwurf ist noch nicht durch.
2. Wären es 5 Jahre.
3. Es gibt im Bereich "kleiner Waffenschein" auch noch die unbefristeten. Meiner ist 2003 audgestellt worden, unbefristet und es gab bisher keine nachfragen. Wenn ich inm NWR nachschaue, steht er auch noch genau so eingetragen.
Ich sehe das richtig, dass der kleine Waffenschien nach aktueller Rechtslage keinerlei Auswirkungen auf das Führen von Messern hat?
Hier das Schreiben. Mein Waffenschein wurde übrigens auch noch unbefristet ausgestellt...
(edit.)
Von was redest du jetzt genau? WBK, Waffenschein, kleiner Waffenschein?
Also die aktuelle Änderung wurde am 13.12.2019 im Bundestag beschlossen und geht jetzt erstmal zum Bundesrat.
https://www.bundestag.de/dokumente/t...enrecht-659824
Und wenn ich ins NWR reinschaue, ist bei mir der kleine Waffenschein eingetragen, seit 2003 und bisher gab es keine Überprüfung oder ähnliches.
Offensichtlich sind die Überprüfungen schon länger im Waffenrecht vorgesehen, sonst hätten die Waffenbehörden Kreis OF und Kreis GG ja fantasiert und widerrechtlich gehandelt. Vllt. hat deine Waffenbehörde einfach bisher auf die Umsetzung der Rechtslage verzichtet... was besseres fällt mir da jetzt auch nicht ein.
Ne, derzeit ist es eine Kann-Regelung. Nach dem neuen Gesetzentwurf, wenn der durch den Bundesrat kommt, unterschrieben und veröffentlicht wird, ist es eine muss-Regelung, alle 5 Jahre.