Aber weiß jemand, ob das hier:
Ich kenne ein reales Beispiel von einer Person, die ein völlig legales Messer am Schlüsselbund getragen hat. Nachher war das einfach Gewohnheit, diente jedenfalls nicht zur SV, aber auch nicht mehr als Werkzeug. Dieses Messer wurde in einer SV-Situation eingesetzt und der Richter widersprach dem Notwehrverhalten mit dem Grund, dass die Person ja regelmäßig ein Messer führt, also dies auch einsetzen wollte.
Abgekürzt und soll nicht groß diskutiert werden. Nur sollte man sich im Klaren sein, dass -egal bei welcher Bewaffnung- auch der Richter die komplette (und vielleicht berechtigte) Notwehrlage absprechen könnte.
in höheren Instanzen Bestand hat?