Coronavirus - es wird langfristig einen Engpass bei Gesichtsmasken geben
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Kusagras
Ok, interessant. Wusste nicht das ein Verwaltunsgericht über Verfassunsmäßigkeit entscheiden kann. Dachte das macht das
Bundesverfassungericht... . Wieder was gelernt.
So einfach ist das nicht.
Das Öffnungsverbot aus Bayern basiert auf einer entsprechenden Verordnung gestützt auf das IfSG.
Die Verordnung ist nichts anderes als ein belastender Verwaltungsakt - sie hat in DE keinen Gesetzescharakter.
Entsprechend kann man sich gegen einen solchen Verwaltungsakt auch erstmal nur vor Verwaltungsgerichten wehren. Diese können natürlich dann auch feststellen, dass die VO oder Teile davon verfassungswidrig sind, da sie gegen das GG verstossen.
Willst Du jetzt gegen das IfSG vorgehen, weil Du das Gesetz selbst für verfassungswidrig hältst geht das dann über das Verfassungsgericht bzw. im Rahmen einer Normenkontrollklage vors BVerfG.