@ Dr. Ralf
Jetzt weiß ich, wie Du es meintest ;). Da ist auf jeden Fall was dran.
Gruß
Martin
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@ Dr. Ralf
Jetzt weiß ich, wie Du es meintest ;). Da ist auf jeden Fall was dran.
Gruß
Martin
Da kann ich nur noch mal ins selbe Horn tuten.
Wenn man sich in einer ernstzunehmenden Gefahr(und zwar nach subjektivem Empfinden) befindet, kann man sich nicht leisten zu entscheiden, welche Folgen die eigenen Attacken auf die Gesundheit des Gegners haben werden.
Wer anders denkt leidet meiner Meinung nach unter Realitätsverlust oder totaler Selbstüberschätzung
Vielleicht ein gezielter Schlag auf Nervenpunkte (ähnlich dem Spok-Griff), ein kleines Hebelchen um den Angreifer zu kontrollieren, oder daß der sich das nochmal überlegt mit seiner sinnlosen Gewalt?
(Mir fällt dazu höchstens ein Spruch von einem Freund ein: "Wenn ich einem den Kopf runter reiße, werden es sich die beiden anderen vielleicht nochmal überlegen". DAS könnte funktionieren)
Auf der anderen Seite bin ich der Meinung, wenn ich abwägen kann ob ich meinem Gegner nur mal leicht eine verpasse oder ihn möglichst schwer verletze, DANN liebe Freunde der Verhältnismäßigkeit liegt keine echte Gefahr vor und dann braucht man überhapt keine Gewalt sondern kann mit der Situation ziemlich gemütlich umgehen.
Ganz anders aber denke ich(Wissen kann ichs natürlich nicht) war es in besagtem Fall.
Ich glaube der Wachtmeister ist einfach ausgerastet und hat versucht das ganze als Notwehr hinzubasteln.
Das man mal ausrastet ist ja nur menschlich, aber damit ist man für den Polizeidienst vollkommen ungeeignet.
So Long
Rick
Prinzipiell sehe ich das genau so wie hoppsinglebt, wobei es natürlich genug Winkeladvokaten gibt, die in ihrer Traumwelt leben und utopische Anforderungen and das Strafgesetzbuch stellen, und so auch bei einem entschuldbaren Gewalteinsatz einen Riesenzirkus veranstalten...