Zitat von
Fry_
Ich weiß nur von einem Fall, der ist in der forensischen Klapsmühle geblieben bis er nach 5 Jahren gestorben ist. Rechtsgrundlage hatte sich in den 2000ern erst ergeben.
War eine krankhafte Persönlichkeitsstörung, er hatte aber keine Körperverletzungsdelikte auf dem Kerbholz. Hat aber sein Opfer immer wieder aufgesucht, ist auch mal bei ihr eingebrochen. Jede Gelegenheit genutzt sie heimzusuchen. In abgeschwächter Form machen das vermutlich viele unglücklich Verliebte eine Weile.
5 Jahre ist heftig, dafür kann man ggf jemanden totschlagen. Es hätte ja auch deutlich länger gedauert, theoretisch Jahrzehnte, so lange keine andere Prognose kommt. Aber für das Opfer wird das Leben sonst auch in so nem "harmlosen" Fall zur Hölle. Kein wirkliches Stammtischthema.