https://www.google.com/amp/s/amp.n-t...e22778012.htmlZitat:
Jetzt sind dort bereits rund 72 Prozent der Gesamtbevölkerung beziehungsweise fast 82 Prozent der Impfberechtigten vollständig geimpft.
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https://www.google.com/amp/s/amp.n-t...e22778012.htmlZitat:
Jetzt sind dort bereits rund 72 Prozent der Gesamtbevölkerung beziehungsweise fast 82 Prozent der Impfberechtigten vollständig geimpft.
In Dänemark gibt es übrigens keinen Druck auf die 12 bis 15 jährigen sich impfen zu lassen.
Mit wem Wegfall aller Maßnahmen bleibt es komplett freiwillig
https://www.google.com/amp/s/amp.zdf...liche-100.htmlZitat:
In Dänemark sollen auch Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren gegen Covid-19 geimpft werden. Ihnen soll im Rahmen der nationalen Impfkampagne eine Corona-Impfung angeboten werden. Allerdings kommen erst alle anderen Impfgruppen im Alter ab 16 Jahren an die Reihe. Das empfehl die dänische Gesundheitsverwaltung (SST).
Das bedeutet, dass es für die Jüngeren gemäß dem derzeitigen Impfkalender voraussichtlich ab September so weit ist.
:d
Viel heiße Luft. Die Impfung ist immer noch freiwillig. Und was Grundrechte betrifft, wird viel unzutreffendes Gedöns gemacht.
Mal genauer lesen was Fachleute für das Verfassungsrecht dazu sagen:
https://www.tagesspiegel.de/politik/.../27407956.html
Zitat:
...
Häufig kann der Staat Grundrechte nur schützen, indem er in Grundrechte eingreift. Ein Beispiel: Der Staat verbietet aufgrund der Pandemie Veranstaltungen ab einer bestimmten Personenzahl, greift also etwa in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ein, um das Leben insbesondere von vulnerablen Gruppen zu schützen. Da nimmt er seine grundrechtliche Schutzpflicht wahr. Juristinnen und Juristen sprechen von „Schutz durch Eingriff“. Es ist daher Aufgabe des Staates, zwischen beiden Seiten einen angemessenen Ausgleich herzustellen.
...
Ganz überwiegend halte ich die getroffenen Maßnahmen für verhältnismäßig, ja. Es gab aber auch Fälle, in denen das nicht galt. Die massiven Einschnitte in die Versammlungsfreiheit während des ersten Lockdowns in fast allen Bundesländern – mit der Ausnahme von Bremen – bedeuteten eine faktische Aufhebung dieser Freiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis jedoch zügig beendet....
0 EMA wertet Nervenkrankheit als Astra-Nebenwirkung +++
Die europäische Arzneimittelaufsicht EMA führt nun auch das sogenannte Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Nervenkrankheit, als mögliche Nebenwirkung des Corona-Impfstoffs von Astrazeneca auf. Das zeigen die Ergebnisse einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung der EMA.
mit astra hätte ich mich nie geimpft....i
Das GBS kann auch Folge einer Infektion mit SARS-CoV-2 sein, es kommt auch nach Impfungen gegen Influenza als NW vor und auch bei der HPV-Impfung. Alles ist eben eine Risiko-Nutzen-Abwägung.
Warum können all die Leute eigentlich nicht wieder Bundestrainer werden, an statt jetzt als Immunologen und Infektiologen die Leute verrückt zu machen???
Ein Fall von "long Influenza":
https://www.youtube.com/watch?v=a1REda0RQXs