Solange diese verhältnismäßig und sinnvoll sind kann er das im öffentlichen Raum ja auch tun. Gerade wenn es aber den privaten Bereich betrifft ist das noch mal eine andere Kiste bzw. hier muss noch genauer geschaut werden ob das verhältnismäßig und angebracht ist.
Und selbstverständlich sind Abstandsregeln und Kontaktverbote sowie Beschränkungen von Veranstaltungen (egal ob öffentlich oder privat) oder Personenzahlen ein massiver Eingriff der eben auch ein faktisches Berufsverbot und damit einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeutet.
Die entsprechenden Zahlen dazu sind ja jüngst erst durch die Nachrichten gegangen.