Du musst sehr dicke Anführungszeichen verwenden :)
Bei der Notfallzulassung dürfen Impfstoffe weitgehend ungetestet verwendet werden, sofern der erwartete Nutzen signifikant höher ist als das Risiko der Nichtanwendung.
Bei der Notfallzulassung wird also der Impfstoff nicht wirklich zugelassen, sondern nur dessen vorübergehende Anwendung erlaubt.
Deswegen darf ein Medikament mit Notfallzulassung auch nicht frei verkauft werden.
Deshalb haftet der Hersteller bei einer Notfallzulassung auch nicht für Folgen, die in Zusammenhang mit der Behandlung auftreten.
https://ec.europa.eu/commission/pres.../qanda_20_2390