Hier nochmal eine andere Quelle, das mit dem Haare ziehen stammt aus der Urteilsbegründung:
https://www.zeit.de/gesellschaft/202...swidrig-urteil
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Hier nochmal eine andere Quelle, das mit dem Haare ziehen stammt aus der Urteilsbegründung:
https://www.zeit.de/gesellschaft/202...swidrig-urteil
Seit wann kann man sich weigern, sich auszuweisen?
wikiZitat:
deutsche im sinne des art. 116 abs. 1 gg sind nach § 1 personalausweisgesetz (pauswg) verpflichtet, sobald sie 16 jahre alt sind und der allgemeinen meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in deutschland aufhalten, einen gültigen ausweis zu besitzen und ihn auf verlangen einer zur feststellung der identität berechtigten behörde vorzulegen sowie einen abgleich mit dem lichtbild des ausweises zu ermöglichen. Die identitätsfeststellung erfolgt vor allem in strafrechtlichen ermittlungsverfahren aufgrund § 163b stpo und in ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 46 owig. Ein verstoß kann als ordnungswidrigkeit nach § 32 abs. 1 nr. 1 und nr. 2 pauswg mit einem bußgeld bis zu 3.000 euro belegt werden.
Wer eine waffe führt, muss gem. § 38 abs. 1 nr. 1 waffg seinen personalausweis oder pass mit sich führen und polizeibeamten oder sonst zur personenkontrolle befugten auf verlangen zur prüfung aushändigen (§ 38 abs. 2 waffg). § 53 abs. 1 nr. 20, abs. 2 waffg sieht bei verstößen eine geldbuße bis zu 10.000 euro vor.
Eine gesetzliche mitführpflicht besteht nur in ausnahmefällen, zum beispiel für arbeitnehmer bestimmter branchen während ihrer arbeitszeit zur verhinderung illegaler beschäftigung.[3]
nach allgemeiner meinung besteht darüber hinaus keine gesetzliche pflicht, sich ohne grund auf amtliche aufforderung auszuweisen.
In Deutschland sind neben der Landespolizei und der Bundespolizei auch der Zoll und unter bestimmten Voraussetzungen je nach Landesrecht das Ordnungsamt berechtigt, von Bürgern in der Öffentlichkeit das Vorzeigen eines amtlichen Ausweises zu Identifikationszwecken zu verlangen.
Wann diese Vorraussetzungen gegeben sind, ist natürlich Einschätzungssache.
Ist heute halt sehr einfach, gleich mit Rassusmus oder Diskriminierung zu kommen.
wie oben zitiert, aber nur, wenn es einen guten grund dafür gibt, also nicht aufgrund von racial profiling, also "einfach nur so", weil jemand sichtbar nicht von hier ist. die sagen dir nichrt umsonst vorher "allgemeine verkehrskontrolle" oder "wissen sie warum wir sie angehalten haben?" und dergleichen, bevor sie deine papiere sehen wollen ;)
Ich frage mich wirklich auch, warum der an den Haaren gezogen wurde? Das ist ja nicht normal.
Nur weil die Darstellung des Spiegels suggeriert, dass das die Aussage der Kammer wäre, muss das nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich beziehe mich auf diese Quelle:
https://www.raa-sachsen.de/media/110...s_Gerichts.pdf
die von den vom Spiegel zitierte Stelle steht hier unter "Tatbestand" bei der Darstellung, bzw. vor dem Antrag des Klägers:
Ein Hochziehen an den Haaren sei in besonderer Weise herabwürdigend und auch unnötig, weil Polizeibeamte in speziellen Griffen und Fertigkeiten ausgebildet seien, die eine derartige Behandlung überflüssig machten, zumal wenn sie, wie hier, in Überzahl seien.
da steht "sei" nicht "ist"
Das ist Konjunktiv 1 und bezeichnet indirekte Rede. Das ist also nicht Aussage des Gerichts, sondern des Klägers.
danach komm dann die Darstellung der Polizisten, die es nicht in die von Dir verlinkten Artikel geschafft hat:
Der Kläger habe weiterhin gesessen, sich an der Bank festgehalten und auch sonst nicht kooperiert. Die Zeugen S und M [Polizisten] hätten daher versucht, den Kläger an den Oberarmen hochzuziehen und in den Stand zu bringen, um der zuvor in Aussicht gestellten Maßnahme Nachdruck zu verleihen. Ein Ziehen an den Haaren habe nicht stattgefunden, der entsprechende Vortrag des Klägers werde bestritten. Nachdem der Kläger
anfänglich weiter versucht habe, sich an der Bank festzuklammern, habe er dann im Stand
mehrere Faustschläge in Richtung der Beamten unternommen, um einen weiteren Zugriff zu
verhindern.
Und nu überlege mal kurz dein eigenes Vorgehen.
Nur weil du Messer ablehnst und der andere Troll sie nicht braucht , wie er sagt , habt ihr kein Problem damit Aktionismus zu begrüssen und dann auch noch selber zugeben "Die Hoffnung stirbt zuletzt" ., Also kein Deut besser .
Ich hab bisher nicht einmal den Versusch von euch gesehen , über eine Lösung nachzudenken, zu diskutieren , ja nur in Erwägung zu ziehen , welche die Einschränkung für all jene die ein Werkzeug auch als Werkzeug benutzen zu minimieren und gleichzeitig sinnvolle Effekte hinsichtlich der Messerthematik bewirkt . Mit Betonung auf gleichzeitig ....
findest du DAS sozial ??? Es ist leicht das verbieten zu wollen , was man eh ablehnt , man man man euer moralischer Finger kotzt einen nur an.
hier war ein Gericht noch anderer Meinung:
Im Verlauf eines nachfolgenden Strafverfahrens wegen Beleidigung gegen den Kläger äußerte ein Beamter der Bundespolizei zum Grund für die Kontrolle, wenn er die Vermutung habe, ein Reisender halte sich möglicherweise illegal auf, frage er, wohin der Reisende fahre und bitte um Vorlage von Ausweispapieren. Er spreche dabei Leute an, die ihm als Ausländer erschienen. Ein Kriterium sei hierbei auch die Hautfarbe. Mit seiner Klage begehrte der Kläger die Feststellung, die Maßnahmen der Polizei seien rechtswidrig gewesen.
[...]
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist die Identitätsfeststellung rechtmäßig gewesen. Die einschlägigen Vorschriften verpflichteten die Beamten der Bundespolizei, bei einer Kontrolle entsprechende Lageerkenntnisse und einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung zugrunde zu legen. Hierdurch wird willkürliches Vorgehen ausgeschlossen. Nach den polizeilichen Erkenntnissen werden die Nahverkehrszüge auf der Strecke, die der Kläger gefahren ist, für die unerlaubte Einreise und zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz genutzt. Dies berechtigt die Bundespolizei dazu, die in den Zügen befindlichen Personen verdachtsunabhängig zu kontrollieren. Aus Gründen der Kapazität und Effizienz ist die Bundespolizei auf Stichprobenkontrollen beschränkt. Deswegen dürfen deren Beamte die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vornehmen.
https://www.rechtslupe.de/verwaltung...polizei-340081
@pans - danke, dann ist diese Formulierung der Zeit: "Dem Gericht zufolge wurde der Mann von den Polizisten an den Haaren in die Höhe gezogen." offensichtlich falsch.
was hat das damit zu tun,nwas ich geschrieben habe? was ändert denn die "zone" an den vorhandenen problemen? wie viele frauen wurden denn auf den ringen in den letzten jahren abgestochen (es geht ja ums messerthema)?, wieviel würden es denn deiner meinung nach sein, wenn in den zonen mehr kontrolliert wird? wie viele frauen werden außerhalb solcher zonen belästigt und evtl. sogar abgestochen? das hat doch alles keinen sinn, was dú da von dir gibst. sag mal was, das mit dem thema zu tun hat und laber nicht allgemein rum. und warum ist es nicht "sozial", wenn man sagt, man habe kein sicherheitsproblem, nachdem du MICH als einzelperson entsprechend angesprochen hast?
warum das jetzt was mit rechts oder links zu tun haben soll, weißt wohl auch nur du... seit wann kritisieren linke liberale werte an sich (außer, es geht um neoliberale wirtschsaftspolitik)? seit wann sind linke an sich gegen waffen? ganz imj gegenteil, wenn du mal ein wenig in die geschichte eintauchst und links nicht mit grün verwechselst (und auch die sind inzwischen totale waffenfans geworden, wenn es um solche geht, die im ausland gegen andere eingesetzt werden).
schon mal davon gehört, dass zb. anarchisten eine tief sitzende anitpathie gegenüber staatlichen strukturen (auch gegen kommunistisch orientierte) und deren verordnungen haben? bevor du von links oder rechts sprichst, solltest du erst mal checken, was das eigentlich heißt und nicht die üblichen, dummen und willkürlich für populistische parteipoloitik verwendeten begriffsverdrehungen aus parteipolitik und medien und v.a. von den "stammtischen" verwenden, die letztlich zur völligen auflösung der bedeutungen dahinter gesorgt haben.
aber was erwarte ich.... von dir kommen eh nur schlagworte ohne inhaltlichen bezug (oder einem, den du dir zurechtspinnst) und ohne jede bereitschaft, mal begründungen für deine sprüche zu liefern.
das frauen in der öffentlichkeit belästigt werden und sich auf den ringen in mancher situation auch mal unwohl fühlen oder gar bedroht, steht doch gar nicht zur debatte. wozu soll ich das dann erwähnen. du hast mich angesprochen und mir vorgeschlagen, doch mal zu gucken, wie schlimm das angeblich alles sei. ich hab dir drauf geantwortet, ist nicht schlimm für mich (!) - v.a., wenn es um das thema geht: messerangriffe.
und die, die es da gibt, gibt es TROTZ verbot und die lage der bedrängten frauen ändert das auch nicht. was also willst du? ich bin aus selbstverstänbdlicher solidarität mit allen unterdrückten und bedrängten für die strengst mögliche verfolgung von üblen, aggressiven belästigern! so... zufrieden? und jetzt? wie löst das das messerproblem? und warum soll ich und andere für die öffentliche sicherheit nicht gefährliche personen, inklusive frauen natürlich, jetzt kein kleines messerchen am gürtel tragen?
ist es nicht eher "asozial", dass den frauen, die so häufig belästigt und bedrängt werden, GERADE an diesen orten verboten wird, pfefferspray, kubotan oder andere SV "waffen" zu führen? was sagst du denn dazu? voll asi und null solidarität mit den gefährdeten frauen, diese zonen zu fordern :)
wenn ich die ironie mal beiseite lasse: du hast schon mitbekommen, dass ich GRUNDSÄTZLICH nichts gegen zonen habe, mir aber eine etwas praktischere gesetzesgrundlage wünsche, die auf die gewaltbereite klientel zielt und nicht auf alle. personenbezogene verbote, die strikt durchgesetzt werden (da das praktisch nicht überall flächendeckend möglich ist, in entsprechend klar definierten und kommunizierten zonen). das ist mein vorschlag. und auch der wird nichts grundsätzlich ändern können.
Ich hatte noch nie Stress. Selbst als ich 3 rote Ampeln mit dem Rad überfuhr(Die Polizei mußte an jeder halten) gabs nur Verwarnung. Liegt aber auch an meiner Art Verstöße nicht zu hinterfragen. Charaktere wie Choleriker und die eine kurze Zündschnur haben,zudem alles besser wissen wollen werden gemäß Profiling und vorheriges Briefing eben rangenommen.
Denk dir mal was neues aus, hier für dich:Zitat:
Das geht natürlich nur , wenn man sich mal vom Doku-schauen weg bewegt.
https://www.google.com/search?client...4Xtg7YnIA,st:0
https://www.google.com/search?client...teAIDHuWs,st:0
https://www.google.com/search?client...WVmZEz-Zo,st:0
Nun , genau DAS meinte ich mit "ich hab auch Kulanz erlebt" . Nämlich ebenfalls kein finanzielles Nachspiel , trotz roter Ampel oder mehrmals , kein Licht am Rad (Akku alle) . Angehalten , aber bei Verwarnung belassen , TROTZ des cholerischen und hinterfragenden Charakters . schön das wir da ähnliche Ergebnisse hatte , nur halt wie häufig, unterschiedliche Interpretierungen . Wen wunderts .
Nebenbei , ich hab nichts gegen Dokus . im Gegenteil schaue ich gern welche , aber nach wie basieren meine Überlegungen und Ansichten aus dem was ich im Alltag erfahre und nicht aus Bildern die von fremden Leuten zusammengeschnitten und artikuliert werden und schon garnicht ,!!! argumentiere ich mit sowas .
Wenn jemand seine Welt über diesen Weg erfährt , ist das ja ok , aber ich nehme seine Argumentation nicht mehr ernst . Und die Phrasen die ich hier lese , geben mir da irgendwie recht .