Wie es hier schon tausendfach gestanden hat, nein, auch die Delta-Variante hat keinen maßgeblichen Einfluss auf den Impfschutz.
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Dass Beamte leichter von ihrem Dienstherrn zu etwas verpflichtet werden können, liegt in der Konstruktion des Beamtentums. Dafür haben sie eben auch ein paar Privilegien.
Eine Ausnahme von einer Impfpflicht, welche für bestimmte Untergruppen von Beamten auch eher angezeigt wäre als für Otto Normalverbraucher, gehört wohl eher nicht dazu.
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Eigentlich ist es so, dass für Beamte mit Bürgerkontakt, in welcher Form auch immer, wurde ja sehr füh das Imfangebot gemacht. Und ich kann jetzt nur von meiner Dienststelle sprechen und da sind bis auf 3 Leute alle geimpft worden, die priorisiert wurden und das frühe Angebot bekommen haben. Eine davon ist schwanger, zwei sind genesen und warten noch, bis die Zeit reif für die Impfe ist. Also do ist die Bereitschaft von sich aus sehr hoch.
Sieht bei uns ähnlich aus. Trotzdem gehts hier nicht darum, Überstunden zu machen oder jemanden aus dem Urlaub zu holen wenn Not am Mann ist.
Ich behaupte mal, solange kein Impfstoff voll zugelassen ist, kann niemand zu irgendwas gezwungen werden. Auch nicht Beamte.
Die Frage muss nach meinem Dafürhalten eine andere sein, nämlich nicht, ob Arbeitnehmer Lohnausfälle hinnehmen müssen. Das halte ich für legitim.
Sondern ob Beamten da ein Sonderstatus zusteht.
Wobei ich mich hier nochmal korrigieren muss. Ich meine, dass bei Soldaten der Dienstherr in stärkerem Maß in die Selbstbetsimmungsrechte eingreifen kann als bei anderen Beamten. Wobei Soldaten in dem Sinne ja auch keine "richtigten" Beamten sind.
Interessant dazu:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht...tails/anzeige/
Zitat:
(...) Wie sieht es bei Soldat*innen aus?
Nun kommen wir zu Oliver. Oliver ist Soldat. Für ihn enthält das Infektionsschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung zusätzlich Vorgaben. In § 21 Infektionsschutz heißt es, dass bei einer durch das Infektionsschutzgesetz angeordneten oder von einer obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung, aber auch bei einer Impfung nach § 17 a II des Soldatengesetzes nur bestimmte Impfstoffe verwendet werden dürften.
Das Soldatengesetz bestimmt dazu dann, dass Soldat*innen ärztliche Maßnahmen gegen ihren Willen dulden müssen, wenn sie unter anderem der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Das Gesetz schränkt insofern das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Art. 2 II Grundgesetz ein.
Wann ist eine Zustimmung erforderlich?
Allerdings erfordern invasive Eingriffe bei Soldat*innen die Einwilligung des*der Betroffenen im Fall von angeordneten Impfungen zur Verhütung und zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Auch das sieht das Gesetz so vor.
Ein invasiver Eingriffe ist eine gewebsverletzende Maßnahmen. Spritzen zählen dazu. Oliver geht nun zunächst einmal davon aus, dass die Corona-Schutz-Impfung seine Zustimmung voraussetzt.
Allerdings findet er heraus, dass Soldat*innen weitergehende Pflichten auferlegt sind als anderen Staatsbürgern. Zu diese Pflichten zählt die soldatische Gesunderhaltungspflicht. Das Bundesverwaltungsgericht hält bei der soldatischen Gesunderhaltungspflicht einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung nach Art. 2 II GG für zulässig. Nun möchte Oliver es genauer wissen.
Wie entscheidet das Bundesverwaltungsgericht zur Impfpflicht?
Soldat*innen, die einer Aufforderung zum Impfen nicht folgen, begehen ein Dienstvergehen, das der Dienstherr ahnden darf. Das hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst zu Basisimpfungen entschieden. Die Entscheidung betraf aber nicht die Impfpflicht bezüglich COVID-19. Es ging nur um vorgeschriebene Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten.
Eine Pflicht für Basisimpfungen beruhe auf der Erwägung, dass die Verbreitung übertragbarer Krankheiten die Einsatzbereitschaft militärischer Verbände erheblich schwächen könnte, so das Bundesverwaltungsgericht. Eine Impfung sei nur dann nicht zumutbar, wenn eine erhebliche Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des*der Soldat*in vorliege.
Wann ist die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr gefährdet?
Die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr wäre gefährdet, wenn Soldat*innen nach einer subjektiven Risikoeinschätzung entscheiden dürften, wann ein Befehl zumutbar ist, der mit gesundheitlichen Risiken einhergeht - ähnlich einer Gewissensentscheidung. Auf die subjektive Einschätzung des*der Soldat*in käme es deshalb nicht an.
In seiner Pressemitteilung zum Beschluss vom 22. Dezember 2020 weist das Bundesverwaltungsgericht außerdem darauf hin, dass Soldaten von Berufs wegen bei der Erfüllung von Befehlen - insbesondere bei Auslandseinsätzen und im Fall der Landesverteidigung - erhebliche Gesundheitsrisiken hinnehmen müssten.
Wie ist das Ergebnis?
Stellt sich mithin heraus, dass die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr durch eine fehlende COVID-19-Schutzimpfung gefährdet wäre und COVID-19 die Einsatzbereitschaft militärischer Verbände erheblich schwächt, dürften Soldat*innen von Gesetzes wegen verpflichtet sein, einer angeordneten COVID-19-Impfung zuzustimmen. Verweigern Sie das, würde es vermutlich zum Disziplinarverfahren kommen.
Für Beamt*innen bedarf es demgegenüber erst eines Gesetzes. Solange das nicht da ist, dürfte es keine Impfpflicht geben. Maren kann also zunächst einmal abwarten. Oliver hingegen wird aller Voraussicht nach einer Aufforderung seines Dienstherrn, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, nachkommen müssen.
Stimmt schon. Wobei die Frage relativ mühsig ist. Bei Lehrern, Polizisten und anderen verbeamteten Berufsgruppen scheint die Impfquote ohnehin relativ hoch zu sein, was ich den Medien so entnehme. Ausnahme vieleicht Sachsen... :rolleyes:
Und weiter gehts:
https://www.welt.de/politik/deutschl...s-mit-Tod.html
Zitat:
Mann droht Kassiererin nach Masken-Hinweis mit Erschießung
Stand: 23.09.2021
Hi,
Zitat:
Was er meint: Gemeinsam mit Kumpel Pietro, der gerade seinen Song „Nur ein Tanz“ performed, steht Pocher gerade auf der Bühne, macht Faxen, feiert und johlt. Das Publikum jubelt den beiden begeistert zu. Pocher entschließt sich von der Bühne zu gehen und die Feiernden aus der Nähe zu begrüßen. Laut weist er noch daraufhin, dass die Leute wegen Corona auf ihren Plätzen bleiben sollen, springt dann über die Absperrgitter, die die Gäste von der Bühne trennen.
Zitat:
Eine Szene, die dem Veranstalter gar nicht gefällt. Der macht von seinem Hausrecht Gebrauch und ruft die Polizei. Zwei Beamte nehmen Pocher in den Polizeigriff und führen ihn ab. „Jetzt bleiben Sie mal ganz entspannt“, sagt er noch, wird aber unmissverständlich vom Festival-Gelände entfernt.
https://www.bild.de/unterhaltung/leu...9000.bild.htmlZitat:
Was bleibt, ist ein ratloser Pocher, sein Kommentar: „Die Polizei wollte in Hartenholm mal den Harten machen.“
Ernst fügt er aber hinzu: „Ich finde, es gibt Sachen, die wirklich von Relevanz sind, wie zum Beispiel Clan-Kriminalität, Kindesmisshandlungen oder Querdenker-Demos. Ich bin wirklich Team Polizei, aber abgeführt zu werden, weil man mal 30 Sekunden ins Publikum geht, zeigt einfach, wo wir momentan stehen…“.
Nein, das ist aber doof, man ist voll für alles und dann darf man selber nicht mal kurz, sondern bekommt ärger......:biglaugh:
Gruß
Alef
Hi,
https://www.thetimes.co.uk/article/l...ssor-x62ghkt3cZitat:
Long Covid is “overblown” and many people who think they have it are actually suffering from something else, a medical expert has said.
Professor Sir John Bell, regius professor of medicine at Oxford University, said that long Covid was “more complicated than people assume” and that “the incidence is much, much lower than people had anticipated”.
His comments follow data from the Office for National Statistics (ONS) which suggests that half of people suffering from long Covid may not have it.
“The long Covid thing has been slightly overblown and as soon as you start to do proper epidemiological studies, you find the incidence is much, much lower than people had anticipated,” Bell told Times Radio.
The ONS survey, published last week, found that 5
Gruß
Alef
Hi,
Hier noch ein bisschen Videomaterial von dem Vorfall, für die Leute, denen Lesen zu langweilig ist:
https://www.youtube.com/watch?v=wv1vGH7GAog
https://www.youtube.com/watch?v=wv1vGH7GAog
Gruß
Alef
Was ist denn die genaue Quelle von dem Herrn?
Das ONS, was im Übrigen sowas wie unser statistisches Bundesamt ist, schreibt dazu:
https://blog.ons.gov.uk/2021/09/16/h...ou-measure-it/Zitat:
...In one sense, the results are reassuring: the majority of people infected with coronavirus (88% to 97%) don’t experience symptoms beyond the first 12 weeks, and some of those who do will start to feel better over time. But for the minority of people who do go on to experience long-term symptoms, the effects can be debilitating, and we should remember that the absolute numbers could be considerable: our most recent population-level estimates suggest that 643,000 people in private households in the UK could be experiencing activity-limiting long COVID symptoms...
600000 Long-Covid Fälle in UK finde ich jetzt auch nicht so wenig, um eine solche Bagatellisierung zu rechtfertigen. Das geht ja häufig mit Berufsunfähigkeit einher. Muss man sich mal geben...
Eher darauf anspielen, dass mir Nebelkerzendiskussionen zu müßig sind.
Nochmal, wenn ein großer Teil der beamteten Berufsgruppen ohnehin geimpft ist, muss man jetzt auch nicht den Untergang des Abendlandes herbeireden, wenn bei denen die Lohnfortzahlung anders geregelt wird.
Eins muss man ihm lassen, Alef bleibt sich selber treu.:D
Zitat:
Nach Polizeiangaben verstieß Pocher damit nicht gegen geltende Corona-Beschränkungen. Allerdings sei sein Ausflug ins Publikum nicht mit dem Hygienekonzept des Veranstalters vor Ort abgestimmt gewesen, sagte ein Polizeisprecher am Samstag. Demnach erteilte der Veranstalter Pocher daraufhin Hausverbot und verwies den Promi des Geländes im Kreis Segeberg.
Weil Pocher sich demnach uneinsichtig zeigte und dem nicht gleich nachkam, wurde die Polizei hinzugezogen. Die Einsatzkräfte begleiteten den Entertainer schließlich vom Gelände auf einen Parkplatz.
https://www.gmx.net/magazine/news/co...assen-36161274
Hat mir gerade meine Sohn gezeigt, echt witzig: https://www.facebook.com/watch?v=1015809669247419
Hi,
Erinnert Ihr euch noch an den Vorfall, wo es darum ging, dass Bodo Schiffmann, Samuel Eckert, Ralf Ludwig und Wolfgang Greulich von der Polizei an der "Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern" gehindert wurden und sich dabei auf die Corona-Verordnung berufen wurde?
Zitat:
Es ist bald ein Jahr her, dass vier gestrandete Promi-Querdenker den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für ein paar Tage zum Twitter-Trend und Topthema im Internet machten: Anfang November 2020 waren Dr. Bodo Schiffmann, Samuel Eckert, Ralf Ludwig und Wolfgang Greulich auf dem Weg zu einer Kundgebung auf dem Neubrandenburger Marktplatz kurz hinter Neustrelitz von der Polizei angehalten und an der Weiterreise gehindert worden.
Zitat:
Die Maßnahmengegner legten selbstverständlich Einspruch ein – und bekamen nun zum zweiten Mal vor Gericht Recht. Genau wie der Leipziger Rechtsanwalt Ralf Ludwig, dessen Verhandlung schon im Mai stattfand , muss auch Samuel Eckert seinen Mega-Strafzettel aus MV nicht bezahlen.
Zitat:
Er sagte hinterher zum Nordkurier: „Der Richter und ich waren allein im Gerichtssaal. Ich habe ein paar Minuten vorgetragen – und dann war es auch schon ganz schnell vorbei: Der Richter ist meiner Argumentation in vollem Umfang gefolgt und hat Samuel Eckert freigesprochen.“ Mit anderen Worten: XXL-Strafzettel zerfetzt!
Zitat:
Die damals geltende Corona-Verordnung habe zwar ein Einreiseverbot nach MV vorgesehen, es seien aber verschiedene Ausnahmetatbestände vorgesehen gewesen. Zum Beispiel das Grundrecht auf Ausübung des Berufs. „Die Ausübung der Versammlungsfreiheit, um die es in unserem Fall geht, hatte die Behörde seinerzeit allerdings nicht als Ausnahmetatbestand anerkannt“, so Sattelmaier. „Dieses Grundrecht – Artikel 8 im Grundgesetz – wurde in der damals geltenden Corona-Verordnung auch gar nicht erwähnt.“
https://www.nordkurier.de/demmin/dem...545252409.htmlZitat:
Aber: Corona-Verordnungen, so Sattelmaier, müssten immer grundrechtskonform ausgelegt werden – wobei ein Grundrecht nicht höher gestellt werden dürfe als ein anderes. Für den konkreten Fall bedeute das, „dass die Ausübung des Versammlungsrechts nicht niedriger eingestuft werden darf als die Berufsfreiheit.“ Darauf habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Januar 2021 in einer ähnlichen Entscheidung bereits hingewiesen. Sattelmaier weiter: „Wenn man schon als Ausnahmetatbestand die Berufsfreiheit normiert, dann muss man gleichwertige Grundrechte auch normieren. Und das ist hier nicht erfolgt.“ Am denkwürdigen Abend in Weisdin hätten die Maßnahmenkritiker bereits so argumentiert. Der Jurist: „Dieses Bußgeld hätte nie erlassen werden dürfen.” Der Demminer Amtsrichter sah es am Donnerstag genauso – und sprach Maßnahmenkritiker Eckert frei.
Gruß
Alef
Wieder mal was neues:
https://www.br.de/nachrichten/deutsc...werden,Sk12WIa
Zitat:
Mitnahme von Masken im Auto soll zur Pflicht werden
Die Mitnahme von Schutzmasken im Auto soll zur Pflicht werden – auch nach der Zeit der Pandemie. Wer künftig keine zwei Masken im Verbandskasten vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen, so die Pläne des Bundesverkehrsministeriums.
Jeder Autofahrer muss auch nach der Corona-Pandemie zwei Schutzmasken dabei haben. Die Normenänderung solle mit der nächsten Änderung in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übernommen werden, teilte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums mit.
Mich würde mal interessieren womit dies begründet werden soll (also nach Ende der Pandemie)? Hört sich erstmal für mich mehr als fraglich an (da fände ich eine Beatmungsmaske weitaus sinnvoller).
Hoffentlich Fake-News.
Das hat mit Staatsfürsorge nichts mehr zu tun. Besser kann man’s nicht machen, wenn man möchte, daß die Bürger sich nicht mehr mit ihrem Staat identifizieren können.
Ich hoffe, daß wir uns von dieser Bevormundung und diesem Regulierungswahnsinn irgendwann wieder befreien können.
DAS wäre jetzt für dich der Grund, drüber nachzudenken, wessen Interessen "der Staat" vertritt?
Das würde ich nun wieder - verglichen mit den anderen Zumutungen, die am Laufen sind - als Kinderka**e sehen. Du hast doch sowieso ne Maske am Spiegel hängen, weil du vielleicht unterwegs was einkaufen willst, oder nicht?
.. oder eher das:
https://plus.tagesspiegel.de/berlin/...cp-vollversion
Falls Unklarheiten sind: Das hat nichts mit Corona zu tun.
Es geht mir nicht um die Sinnhaftigkeit, sondern um die Tendenz, daß manche Politiker meinen jeden Kleinscheiß regulieren zu müssen.
Und ich glaube, daß eben diese Korinthen dafür verantwortlich sind, daß viele das Vertrauen in unseren Staat verlieren.
Damit meine ich ausdrücklich nicht, daß ich alle Maßnahmen, die zur Pandemiebekämpfung getroffen wurden, für falsch halte. Aber nach fast 2 Jahren, in denen der Staat gezwungenermaßen autoritärer auftreten musste, halte ich solche Regelungen für wenig produktiv und übers Ziel hinausgeschossen.
Also zwei Masken im Verbandskasten weiß ich jetzt auch nicht wo das Problem ist. Und wie Tyrdal sagt, in Kürze werden die Dinger dann halt von Vertreiber schon mit zwei Masken bestückt verkauft werden.
Ja, sicher. Für sich alleine ist das kein Thema. Ich finde aber, daß nachdem wir während der Pandemie massive Einschränkungen und Regeln haben hinnehmen müssen, sich von staatswegen darum gekümmert werden sollte, Regulierungen wieder aufzuheben anstatt zusätzliche einzuführen, die wahrscheinlich auch nur eine marginale Wirkung hätten.
Ich hab sowieso immer Ersatzmasken im Auto liegen (wenn ich mal eine vergessen habe und doch irgendwo rein muss)..
Dennoch finde ich diese kleinteilige Regelungswut komplett bescheuert. Haben die nix Wichtigeres zu tun? Vielleicht mal Krankenhäuser ausbauen, wenn man so viel Angst vor einer Überlastungssituation hat?
Ich habe seit über 10 Jahren eine OP-Maske im Verbandskasten, seit ich mal jemandem helfen musste, der einen epileptischen Anfall hatte und ordentlich rumgespuckt hat.
Ich verstehe auch die Aufregung nicht. Ende der 80er wurden Einmalhandschuhe für Erste-Hilfe-Kästen vorgeschrieben - Erkenntnis aus der AIDS-Krise. Jetzt gibt's Masken wegen Covid. So what?
Ist eventuell auch in weißer Voraussicht. Sonst kommt möglicherweise der erste Impfgegner auf die Idee, keine Erste-Hilfe leisten zu müssen, weil er sich als Ungeimpfter keinem Risiko einer Corona-Erkrankung aussetzen muss.
Impfgegner sind da meist recht entspannt.
Es sind eher die fanatischen Impfbefürworter, sie trotz Impfung immer noch Angst haben.
(mit Logik hatte das alles ja eh noch nie was zu tun)
Und falls es ab sofort so sein soll, dass ich als Bürgerin wie ein Vierjähriges im Trotzalter behandelt werden soll... dann bitte aber konsequent. dann will ich dann auch keine Steuern und Abgaben mehr zahlen, und generell auf meine staatsbürgerlichen Pflichten verzichten, wenn ich schon keine Rechte haben soll.
."Maske im Auto" ust ja nicht ein Einzelfall, sondern das reiht sich harmonisch ein in Gurkenkrümmungsvorschriften, Glühbirnenverbote und Trinkhalme aus Papier.